Vermieter will Fenster putzen

13. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
LesimVivere
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will Fenster putzen

wir haben diese woche neue fenster bekommen. der vermieterin sagte das sie zum fensterputzen kommt weil sie möchte das es richtig gemacht ist weil ich sie verkratzen könnte. ist das rechtens mir zu sagen das ich in meiner wohnung die fenster nicht mehr putzen darf weil ich scheinbar zu "dumm" dafür bin? darf ich ihr das putzen verweigern?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Mancher würde sich freuen, wenn der VM kostenlos die Fensterreinigung übernehmen würde :-)

Spaß beseite: Nein, du musst nicht zulassen, dass der VM deine Fensterreinigung übernimmt. Er kann auch nicht über den Turnus der Reinigung entscheiden oder abmahnen, wenn sie verschmutzt sind. Du musst allerdings die Fenster so pfleglich behandeln und reinigen, dass sie deine Mietzeit ohne Schaden überstehen.

Frage:
Will dein VM evtl. die Erstreinigung übernehmen, weil durch den Einsatz der Fenster z. B. Bauschaumrückstände o. ä. auf den Rahmen klebt, den man direkt sorgfältig entfernen muss, damit die Rahmen später nicht beschädigt sind?

Vorschlag:

Sag dem VM, dass du die Erstreinigung nach dem Einbau selbst macht, er sich aber von der ordnungsgemäßen Reinigung überzeugen darf. Dann ist beiden gedient.

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#2
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Auf frisch eingebauten Scheiben sind mitunter noch Rückstände, die manch Idiot schon versucht hat, mit einem Topfschwamm zu entfernen.
Außerdem gibt die Erstreinigung die Gelegenheit zur Prüfung, ob gegenüber der Fensterfirma etwas reklamiert werden muß.




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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
Auf frisch eingebauten Scheiben sind mitunter noch Rückstände, die manch IDIOT schon versucht hat, mit einem Topfschwamm zu entfernen.
Außerdem gibt die Erstreinigung die Gelegenheit zur Prüfung, ob gegenüber der Fensterfirma etwas reklamiert werden muß.





So ist es !
Die Erstreinigung durch VM als Abnahme/Übergabe ist doch die Bestlösung für beide Parteien.



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