Vermieter will Auszug um Haus abzureißen ohne Gegenleistung

24. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.04.2018 22:25:50
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will Auszug um Haus abzureißen ohne Gegenleistung

Guten Tag,
ich würde hier gern Meinungen sammeln um mir meine eigene zu bilden. Einiges zum Thema habe ich gelesen z.B. dass es bei der ganzen Angelegenheit auf eigenes Verhandlungsgeschick ankommt. (was ich krass finde, leider liegt mir das nicht so sehr)
Die Situation ist folgende, per Telefon habe ich Anfang des Jahres vom Wohnungsbetreuer die Information bekommen, dass das Haus, in dem ich wohne abgerissen werden soll, große Vermieteragentur, Haus ist mit Kohlenheizung, ehemals Eisenbahnerwohnhaus. 2 Hauseingänge, 9 Wohnungen, noch 4 Mieter. Bisher keine schriftliche Kündigung.
Es gab auf meinen Wunsch ein persönliches Gespräch, in dem die Betreuer guter+böser Wohnungsbetreuer zum Besten gegeben haben. Eher mit der Absicht Druck zu machen als in Verhandlung zu gehen. Keine Ersatzwohnung, kein Umzugskosten, keine win-win-Situation. Nach diesen Möglichkeiten habe ich gefragt, alle erst abgelehnt. Im Gegenteil, eher wurde er im Ansatz respektlos. Sie haben mich angelogen, ich hätte 3 Monate statt 6 Monate Kündigungsfrist. usw. usw. (Ich wohne seit 6,5 Jahren in der Wohnung und hatte das vorher bei der VBZ abgefragt). Ich denke, sie wollten abchecken, was für ein Typ Mensch ich bin. Meinen Nachbarn (der an Freunde untervermietet) haben sie zunächst nicht informiert, jetzt, nachdem ich selbst Kontakt zur Wohnungsvermittlung aufgenommen habe (dort sehr freundlich) (4 Stunden Wartezeit, alles in Arbeitszeit und das Gefühl der Bittsteller zu sein - bin ich das? Nein.) bieten sie mir ein Gespräch zur Findung einer Ersatzwohnung und ihm 1000 Euro an bei zeitnahem Auszug.
Es besteht nun ein Interessenskonflikt. Ich bin Freiberuflerin in Köln mit Teilzeitanstellung in der Innenstadt. Die Wohnung ist günstig, die Lage für mich gut. Ich habe kein Interesse am Auszug. Ich habe keine Umzugsrücklagen. Ich bin nicht auf eine monatliche höhere Miete finanziell ausgelegt. Ich bin dankbar für die günstige Miete, da sie mir viele andere Freiheiten erlaubt.
Gleichwertige Wohnungen als Freiberuflerin (Kunst) zu finden sind Glückssache und ich schätze mich generell als ein Glückspilz ein :) Also gehe ich angstfrei mit der Situation um, mit Rückenstärkung, nicht ohne eine Beunruhigung.
Meine Haltung ist dennoch derzeit eher auf Konfrontation aufgrund dieses ersten Auftretens.
(Eine Freundin von mir hatte eine ähnliche Situation und die Vermieterfirma hat ihr für ein Jahr zur alten Miete wohnen in einer neuen Wohnung angeboten. Das z.B. finde ich fair. Das hat auch etwas mit Wertschätzung und Respekt zu tun!)

Fragen 1) Gibt es nicht ein Recht für mich gleichwertig wohnen zu dürfen, bzw. welche max Mieterhöhung als Vergleich sollte mir angeboten werden/ Welche muss ich annehmen?
Fragen 2) Ich würde gern eine Aufwandsentschädigung bekommen. Umzug, Renovierung der potenziellen neuen Wohnung, Mietdifferenzüberbrückung falls vorhanden sind meine Argumente. Wie kann ich gut argumentieren, ohne verhärtete Fronten zu schaffen? Gibt es sachlich ein Recht auf das ich verweisen kann?

Jetzt ist es doch viel Text geworden. Schon mal vorab Danke für Eure Bemühungen, sich damit zu beschäftigen.







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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Na dann warten Sie doch erst einmal ab.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Die wesentliche Information fehlt: Gibt es bereits eine schriftliche Kündigung?

Unabhängig davon gilt
Gültige Kündigung: Mietverhältnis wird beendet, Mieter muss ausziehen, kein Recht auf irgendwelche Leistungen vom Vermieter.
Ungültige Kündigung: Mietvertrag besteht weiter, Mieter bleibt drin, auch keine Rechte auf Umzugshilfe oder dergleichen

Abfindungen oder andere Unterstützungen durch den Vermieter gibt es nur dann, wenn dieser es will und wenn der Vermieter befürchtet, dass der Mieter den Abriss irgendwie verzögern kann. Letzteres wäre möglich, wenn die Kündigung ungültig ist oder wenn der Mieter einen Härtefall geltend machen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Herzgeist):
Ich habe kein Interesse am Auszug. Ich habe keine Umzugsrücklagen. Ich bin nicht auf eine monatliche höhere Miete finanziell ausgelegt.

Alles Deine Probleme.



Zitat (von Herzgeist):
Ich bin dankbar für die günstige Miete, da sie mir viele andere Freiheiten erlaubt.

Dann muss man halt notfalls die eine oder andere Freiheit aufgeben.



Ansonsten gibt es 3 Möglichkeiten:
1. Der Vermieter kündigt - z.B. wegen Baufälligkeit, wirtschftlicher Verwertung - dann ist man zum Datum X raus
2. Man einigt sich auf eine Abfindung und der Mieter zieht zum Datum Y aus
3. Der Vermieter findet für den Mieter andere Möglichkeiten der Motivation


In der Regel findet Option 2 Anwendung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Cauchy stimme ich zu. Ihre persönlichen Befindlichkeiten spielen nun mal keine Rolle, es handelt sich um ein wirtschaftliches Abkommen: Sie zahlen Miete und bekommen dafür eine Wohnung. Das wars.

Zitat (von Herzgeist):
Fragen 1) Gibt es nicht ein Recht für mich gleichwertig wohnen zu dürfen, bzw. welche max Mieterhöhung als Vergleich sollte mir angeboten werden/ Welche muss ich annehmen?


Klar gibt es das Recht. Sie dürfen sich jederzeit eine gleichwertige Wohnung suchen. Anbieten "muss" man Ihnen nichts. Annehmen "müssen" Sie auch nichts.
Zitat (von Herzgeist):
Fragen 2) Ich würde gern eine Aufwandsentschädigung bekommen. Umzug, Renovierung der potenziellen neuen Wohnung, Mietdifferenzüberbrückung falls vorhanden sind meine Argumente. Wie kann ich gut argumentieren, ohne verhärtete Fronten zu schaffen? Gibt es sachlich ein Recht auf das ich verweisen kann?

Ein Recht darauf haben Sie nicht, woraus sollte dies resultieren? Ob man Ihnen was anbieten will, hängt primär davon ab, wie dringend man Sie aus der Bude haben will.

Ich glaube, Sie schätzen Ihren Impact ein wenig zu optimistisch ein.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Herzgeist):

Fragen 2) Ich würde gern eine Aufwandsentschädigung bekommen. Umzug, Renovierung der potenziellen neuen Wohnung, Mietdifferenzüberbrückung falls vorhanden sind meine Argumente. Wie kann ich gut argumentieren, ohne verhärtete Fronten zu schaffen? Gibt es sachlich ein Recht auf das ich verweisen kann?
Das sind keine Argumente, das sind Forderungen.
Da es diesen Forderungen an jeglichem Recht fehlt, kann man sie auch als "Wünsche" bezeichnen.
Und wenn man keine Gegenleistungen anbieten kann außer vertragsgerechtem Verhalten (hier also: Ausziehen, wenn der Vertrag endet), sehe ich die eigene Position nicht sehr optimistisch.
Das hat nicht mal was mit "verhärteten Fronten" zu tun: An einer Front kämpft man, hier aber sind gar keine Kampfmittel - von vertragswidrigem Verhalten abgesehen - vorhanden.

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