Vermieter verweigert Wohnungsübergabe

27. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
darkside_
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verweigert Wohnungsübergabe

Guten Tag!

Ich habe eine Frage zu folgendem Fall: Ein Vermieter weigert sich, eine ordnungsgemäß gekündigte Wohnung zu übernehmen. Der Mieter nimmt sich zwei Zeugen (vorzugsweise vom Mieterschutzbund). Diese besichtigen dann die Wohnung ohne Mängel zu finden, machen ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll, lesen die Zähler ab und übersenden dieses zusammen mit den Schlüsseln dem Vermieter. Die Wohnung befindet sich zu diesem Zeitpunkt in top-renoviertem Zustand. Drei Monate nach Mietende erst (angeblich) betritt der Vermieter erst die Wohnung mit "Zeugen" und stellt auf einmal gravierende Mängel fest (Die Kündigung hat er zwischenzeitlich akzeptiert) und fordert Beseitung der Mängel oder Zahlung von Schadensausgleich.

Wie stehen die Chancen, wenn man in so einem Fall bei Gericht vorgeht und/oder gibt es dazu Präzedenzfälle oder Urteile? Welches Gewicht haben meine Zeugen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Vorneweg: Zu einem solch speziellen Einzelfall werden sich schwerlich gerichtliche allgemein zugängliche Präzedenzfälle finden lassen. Um das Gewicht Deiner Zeugen einschätzen zu können, müßte man sie wenigstens einmal sehen (Spaß muß sein).
Wie hast Du es eigentlich geschaft, gleich zwei Leute vom Mieterverein hinter ihrem Schreibtisch vorzulocken ? Wenn ich Dich richtig verstanden habe, fand diese Besichtigung ohne Deine Teilnahme statt. Warum ?
Warum verweigerte der Vermieter die Wohnungsübergabe ? Wolltest Du die Wohnung vorzeitig zurückgeben ?
Fand die Besichtigung der Wohnung tatsächlich erst drei Monate nach Mietende oder drei Monate nach Deinem vorzeitigen Auszug statt ?
Ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll kann jedenfalls nicht einseitig erstellt werden (würde der Sache ja den Sinn nehmen).
Wie soll das Gericht die fachliche Qualifikation der Leute vom Mieterverein zur Beurteilung einer Renovierung einschätzen ? Warum haben die beiden nicht jede Menge Beweissicherungsphotos gemacht ?
Besteht jetzt eine Diskrepanz in den Ansichten über eine ordnungsgemäße Renovierung oder unterstellst Du, daß der Vermieter die Mängel nach der Schlüsselrückgabe selbst erst geschaffen hat ?
Viele Fragen.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... zunächst einmal muss der vm ja was tun, wenn er seine forderungen durchsetzen will. vor gericht sind zeugen zeugen und die würdigung liegt beim richter. hoffentlich haben die zeugen mehr getan als die wohnung in augenschein zu nehmen, z.b. fotos gemacht.

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