Vermieter verweigert Rechnungen zu den Nebenkosten.

5. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)
Vermieter verweigert Rechnungen zu den Nebenkosten.

Hallo,

folgendes, ich habe letztens Kopien der Orginalrechnungen für die Nebenkosten vom Vermieter zur Einsicht und Überprüfung angefordert.

Heute kam ein Brief vom Vermieter in dem steht: Es steht mir zwar zu, die Rechnungen einzusehen, aber ich habe keinen Anspruch auf Kopien.
Wenn ich Gründe habe, der Abrechnung zu misstrauen, vereinbart er gerne einen Termin mit mir, wo ich die Rechnungen einsehen kann.

Ok, ich zweifel nicht an, dass ich kein Anrecht auf Kopien habe. Aber er kann nicht von mir erwarten, dass ich 100km durch die Gegend düse, nur um mal 10 Minuten lang in die Rechnungen blicken zu dürfen. Außerdem unterstellt er mir, zwischen den Zeilen geschrieben, dass ich glauben würde, er würde mich betrügen wollen.

Gibt es einen anderen Weg, ihn doch dazu zu zwingen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



49 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hallo Teddy,

wer ist denn Dein Vermieter ?

Ist der seinerzeit auch 100 km durch die Gegend gedüst, um den Mietvertrag mit Dir abschließen zu können ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Natürlich ist er das. Es geht doch schließlich um Einnahmen für ihn. Damit er auch an fast jeden langen Wochenende irgendwohin in den Urlaub fahren kann.

Er hat bei der ersten Abrechnung aus Versehen, seine Worte, seine eigenen privaten Versicherungen mit auf unsere Nebenkosten aufgeschlagen - pro Mietpartei waren das 65 Euro. Bei 4 Mietparteien waren das dann satte 260 Euro. Aber das war ja natürlich nur ein Versehen (wer`s glaubt).

Soviel dazu, ob ich berechtigt bin, Zweifel an der Rechnung zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Bei einer solchen Entfernung besteht ein Anspruch auf Übersendung von Kopien.

Sie müssen aber nennen welche konkreten Rechnungen etc. Sie zur Prüfung benötigen.

Weiterhin müssen Sie die angemessenen Kosten für die Kopieerstellung tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Damit er auch an fast jeden langen Wochenende irgendwohin in den Urlaub fahren kann.

Ihr müßt ja eine Wahnsinnsmiete zahlen.

Wie und wem ist denn der Fehler in der ersten Abrechnung aufgefallen ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Blockwart

du scheinst ja ein ganz lieber VM zu sein, der auch immer ein gustes Verhältnis zu seinen Mietern haben möchte.
Aber....leider gibt es auch VM, die kein gutes Verhältnis zu ihren Mietern möchten, diese nur als Melkkuh ansehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

@Mortinghale
wenn 4 Mieterparteien je 550 Euro monatlich zahlen, die Ehefrau bei einer Stadtverwaltung arbeitet, der Vermieter selber Geschäftsführer ist (was für mich zu Unverständnis wegen kopieren führt) sich als Vermieter vor sämtlichen Renovierungskosten drückt, dann kann man jedes lange Wochenende in den Urlaub fahren.

Der Fehler wurde damals "entdeckt", als ich bei der ersten Abrechnung auch die Rechnungen zur Einsicht wollte, damals bekam ich sie auch. Es kam dann der Brief: Nach nochmaligem Durchsehen haben wir entdeckt, dass.... blablabla. Das Jahr darauf kamen wieder keine Belege - nun will ich aber wieder mal überprüfen.

@Stefan 5
Ich hab nochmal nachgeschaut: es sind 101km - EINFACH.

@Blockwart
Das mit dem Bezahlen der Kopien ist gut. Werde ihm dann sogar eine Briefmarke mit Umschlag zum zurück senden zuschicken.

Und das Misstrauen ist eigentlich erst mit diesem Brief entstanden. Was ist auf einmal das Problem, sich im Büro mal schnell was als Geschäftsführer zu kopieren. Es gab zudem in letzter Zeit ein paar Vorfälle, die das Vertrauen nun stark ins Wanken gebracht haben.

Ich werd erst mal tiiief durchatmen, den Termin beim Mieterschutzbund nächste Woche wahr nehmen, und dann antworten. In solchen Fällen darf man nie sofort antworten, dann geht`s wirklich nach hinten los.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

dann kann man jedes lange Wochenende in den Urlaub fahren.

War also nur eine Vermutung von Dir (hatte mich schon gefragt, woher Du das weißt).
Laß Dir gesagt sein, so wahnsinnig viel bleibt da nicht übrig.


Ich habe zwischenzeitlich mal die diesbezüglich angegebenen BGH- und LG-Urteile durchgesehen.
Allerdings ohne Erfolg, alles nur schwammig ausgedrückt, jedenfalls ohne Kilometerradiusangabe zum Orientieren.

101 km dürften allerdings tatsächlich zu weit sein.

Wie Blockwart schon sagte, biete ihm 26 ct. pro Ablichtung an (ist der übliche Satz) oder versuche, mit dem Vermieter einen Termin 'vor Ort' zu machen (irgendwann wird der ja auch mal sein eigenes Haus besuchen). Wenn die Zahlen der Abrechnung im Vergleich zum Vorjahr einigermaßen nachvollziehbar sind, kannst Du ja auch erst einmal eine Zahlung unter Vorbehalt vornehmen.

Evtl. Schreiben des Mietervereins würde ich mir an Deiner Stelle vor Absendung genau durchlesen; die haben nämlich schon mal einen Tonfall drauf, der den Vermieter so richtig 'auf die Palme bringt' und Du willst ja hoffentlich wohl in der Sache kein 'gerichtliches Faß' aufmachen.



-- Editiert von Mortinghale am 05.05.2007 17:33:35

-- Editiert von Mortinghale am 05.05.2007 17:36:09

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Na ja, Blockwart,

eigentlich soll er mehr Beitrag als Arbeit bringen.

Viele Mitglieder sind sogar noch richtig stolz, wenn die ein besonders 'scharfes' Schreiben schicken (à la endlich zeigt es dem Vermieter mal jemand) und merken dann erst zu spät, was sie sich da wirklich eingehandelt haben.

Mietervereine sind nun einmal ein 'rotes Tuch' für Vermieter; aber nicht, weil die Vermieter etwa Angst vor ihnen hätten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Ich geh deswegen zum Mieterbund, weil sich in letzter Zeit so einiges angehäuft hat, was der Vermieter einfach schleifen lässt, bzw. aus eigenen Mund: Das ist nicht sein Problem. Und nun noch diese pampige Antwort: wenn Du was willst, dann schau selber, wie Du her kommst - Deine Rechte interessieren mich nicht, ich will nur mein Geld.

Tatsächlich hat mir dieser Mann auch schon gedroht, ich solle aufpassen, was ich sage.

Die ganze Zeit hab ich immer wieder geschluckt und geschluckt - irgendwann reicht es eben mal.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Doublette
(Muß mir mal ne neue Maus fangen).


-- Editiert von Mortinghale am 05.05.2007 21:14:42

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

... ich solle aufpassen, was ich sage.

Das soll man immer. Deshalb besser nichts sagen, sondern schreiben (und das Schreiben ggfs. nach Überarbeitung erst am nächsten Tag abschicken).

Im Eifer des Gefechts werden schon mal Dinge gesagt, die zumindest kontraproduktiv aufgenommen werden können.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

@Mortinghale

Du sprichst genau das richtige - da sind wir uns einig.

Ich schreibe einen Brief immer so, wie Du es gerade beschrieben hast.

Das mit dem, ich soll aufpassen, was ich sage, wurde mir am Telefon gesagt, aufgrund meines Briefes, was ich damals geschickt hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Blockwart

Das Kopien nie mitgeschickt werden, ist einfach gelogen. Wenn ich die NK-Abrechnungen mache, schicke ich an jeden Mieter die kompletten Unterlagen in Kopieform. Kostenlos.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Blockwart
Du hast das Wörtchen -nie- geschrieben. Dank der Kopien können die Mieter nachrechnen, dass ich meine Arbeit richtig gemacht habe.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Wenn ich als Vermieter nix zu verbergen habe, dann sollte ich auch keine Probleme damit haben, die Kopien der Rechnungen zu machen, die zur Überprüfung notwendig sind.

Oder soll ich jetzt als Mieter sagen: Ich sehe keine Notwendigkeit darin, Miete zu zahlen, also lass ich es bleiben.

Der Vermieter hat sein Anrecht auf die Miete, also bekommt er sie von mir - und wenn ich von meinem Recht gebrauch machen will, dann erwarte ich das selbe.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

du bist ja auch ein netter VM. So sollten das alle VM machen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Mann Blockwart,

mußt Du viel Zeit und/oder Langeweile haben.

Ich bin in all den Jahren lediglich einmal mit einem Antrag auf Belegeinsichtnahme konfrontiert worden.

Der Bursche wollte auch umfänglich erläuterte Belegablichtungen haben. Da er direkt über mir wohnte, habe ich dies abgelehnt und anschließend zwanzig Minuten am Telephon auf ihn eingeredet, um ihn in mein Büro zu kriegen. Wollte er eigentlich einfach ums Verrecken nicht.

Anschließend im Büro habe ich ihm die Belege gezeigt und erläutert. Hat ihn dann aber anscheinend nicht mehr sonderlich interessiert; wollte wohl einfach nur 'rumnölen', mir unnötig Arbeit verursachen und hat wohl geglaubt, die Zahlungsfrist hinausschieben zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
rs-oberberg
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich verstehe gar nicht, wieso der VM auf die Bitte eines Mieters um Übersendung der Kopien, der noch dazu über 100 km entfernt wohnt, nicht eingehen kann. Der hat doch was zu verbergen, würde ich denken. Heute hat keiner mehr was zu verschenken, der sein Geld mit ehrlicher Arbeit verdient. Also kann ich als Vermieter nachvollziehen, wenn ich schon mal einen "Fehler" gemacht habe, dass der Mieter die Belege sehen möchte. Im Übrigen ist es für mich selbstverständlich, meinem Mieter die Belege zu kopieren oder zumindest zu zeigen. Für ein gutes Miteinander zwischen Mieter und Vermieter ist das schon wichtig, dafür kann man schon mal ein bißchen Zeit opfern, denke ich.

-----------------
"Das Böse triumphiert nur deshalb, weil gute Menschen nichts unternehmen. "

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

@rs-oberberg

Richtig, und wie ich inzwischen feststellen konnte, war beim ersten Mal(und auch nie sonst) kein Beleg von der Grundsteuer dabei. Ich nehm mal stark an, dass er es entsprechend auf die qm-Zahl der Mietflächen umgelegt hat, wenn aber 2 von 4 Mieteinheiten gewerblich genutzt werden, dann gibt das wieder eine andere Rechnung.

Da er es mir nun verweigert, kommt mir das Ganze in der Tat etwas faul vor.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Im Prinzip einfach:

Schreibe deinem VM er möge bitte auf deine Kosten Kopien der Rechnungen machen und sie dir zuschicken. Ebenso kannst du ihm mitteilen dass du eine Nachforderung erst begleichst wenn es dir möglich ist die NK anhand der Rechnungskopien zu prüfen.

-- Editiert von enduristi am 08.05.2007 13:08:23

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Die Nachkosten begleichen armseelige 4 Euro quetsch nochwas.
Vielleicht sollte ich eher drohen, die Miete in Höhe der bezahlten Nebenkosten einzubehalten, sollte er sich weigern, mir dies auf ordentlichen Wege nachzuweisen. Das wird aber wohl dann auch wieder der falsche Weg sein.....

Will nen fetten Lottogewinn - eigenes Haus - am besten Aussiedlerhof ohne Nachbarn......

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ich würde dir raten, solltest du endlich die Rechnungen vorliegen haben, sofort zu überprüfen, ob die beiden Gewerbeteile bei den NK auch berücksichtig wurden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.061 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12