Vermieter verweigert Korrespondenz und verweist auf Anwalt

8. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
InLege
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter verweigert Korrespondenz und verweist auf Anwalt

Kann ein Vermieter einfach die Korrespondenz zu verschiedenen Punkten (siehe https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=534140&p=1) verweigern und den Mieter für die weitere Korrespondenz auf seinen Anwalt verweisen?
Und muss sich der Mieter darauf einlassen (was ja dann Kosten für den Mieter verursacht)?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wenn der Mieter seine Probleme gelöst haben möchte, dann sollte er mit dem Vertreter des VM, hier em Anwalt, korrespondieren.

Ob diese Korrespondenz dann diese Anwalts- Kosten vom Mieter zu tragen sind, steht doch noch gar nicht fest.

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#2
 Von 
InLege
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wenn der Mieter seine Probleme gelöst haben möchte, dann sollte er mit dem Vertreter des VM, hier em Anwalt, korrespondieren.

Ob diese Korrespondenz dann diese Anwalts- Kosten vom Mieter zu tragen sind, steht doch noch gar nicht fest.


Und wann steht es fest? Kann der Mieter sich einfach mit dem Anwalt des Vermieters austauschen, ohne dass Kosten auf ihn zukommen?

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Der Mieter sollte es lassen, hier fragen zustellen und mit dem Anwalt der Gegenseite zu reden.
Der Mieter sollte seinerseits einen Fachanwalt beauftragen. Die Situation ist zu verfahren, um da ohne eigenen Anwalt wiederrauszukommen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat:
Kann der Mieter sich einfach mit dem Anwalt des Vermieters austauschen, ohne dass Kosten auf ihn zukommen?


Ob der Mieter Kosten zu tragen hat hängt jedenfalls nicht davon ab, ob er mit dem Anwalt oder direkt mit dem Vermieter kommuniziert.

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Kann ein Vermieter einfach die Korrespondenz zu verschiedenen Punkten verweigern und den Mieter für die weitere Korrespondenz auf seinen Anwalt verweisen?


Wenn du den VM anschreibst und das landet in seinem Briefkasten, dann gibt es nichts mehr zu verweigern. Und dich kann auch niemand hindern, die Post an den VM zu richten. Der wiederum kann sie an seinen Anwalt weitergeben und dem die Beantwortung überlassen.




-- Editiert von HeHe am 09.03.2018 08:53

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#6
 Von 
InLege
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Zitat:
Kann ein Vermieter einfach die Korrespondenz zu verschiedenen Punkten verweigern und den Mieter für die weitere Korrespondenz auf seinen Anwalt verweisen?


Wenn du den VM anschreibst und das landet in seinem Briefkasten, dann gibt es nichts mehr zu verweigern. Und dich kann auch niemand hindern, die Post an den VM zu richten. Der wiederum kann sie an seinen Anwalt weitergeben und dem die Beantwortung überlassen.

Muss das unbedingt ein Brief oder kann das auch eine E-Mail sein? Macht es einen Unterschied, ob der Mieter den ganzen Schriftverkehr bisher per E-Mail führte und der VM auch darauf antwortete? Der Mieter glaubt eher, dass der VM nun genervt ist, und es wohl eher eine Drohung mit dem Anwalt ist.


-- Editiert von HeHe am 09.03.2018 08:53

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#7
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "InLege",

Zitat (von InLege):
(...) Und muss sich der Mieter darauf einlassen (was ja dann Kosten für den Mieter verursacht)?


Ihr Vermieter kann grundsätzlich einen Anwalt oder Rechtsbeistand einschalten, und zwar auch dann, wenn es sich um keinen besonders schwierig gelagerten Fall handelt. Auch hätten Sie dem Vermieter seine Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen, allerdings nur soweit diese notwendig waren. Voraussetzung für die Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten ist dabei, dass der Vermieter die Beauftragung eines Anwalts für erforderlich halten durfte.

Wie so oft muss auch hier der Einzelfall betrachtet werden. Da wir Ihren Schriftverkehr im Detail nicht kennen, kann hier leider niemand eine Tendenz abgeben, ob eine entsprechende Erforderlichkeit anzunehmen wäre.

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