Vermieter verweigert Kabel-Digital und Internet!

11. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
FaktenFaktenFakten
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Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)
Vermieter verweigert Kabel-Digital und Internet!

Hi, hier die Situation:
01.12.2011 Sind in eine Wohnung in Berlin Charlottenburg(Modernisierter Altbau)gezogen, Erdgeschoss, vom Wohnzimmer Zugang zum Keller, war bestimmt mal ein Gewerbe/Büro.

was uns aber erst nach dem Einzug aufgefallen ist...

Keine TV Dose und keine Telefondose!

Im Wohnzimmer ragt ein ca. 20cm langes Stück Kabel mit einem daraufgefummelten Antennenstecker, in der Ecke, aus der Tapete. Das solle wohl der "TV- Anschluss" sein.

Im Keller ist an der Wand eine stillgelegte POST Telefonanlage und in ihrer Nähe ist wahrscheinlich irgend ein Kabel das Telefonkabel.

Problem:

Ich brauche Beruflich einen anständigen Internetanschluss!

V-DSL NICHT MÖGLICH! nur das alte mit 6000kbps MITTEN IN BERLIN AM KUDAMM!!!!

Kabel Deutschland, bei dem ich auch schon vorher Kunde war sagt.: Ist möglich, wir müssen aber ein Kabel ziehen vom Verteiler-Raum bis in die Wohnung.

Vom Verteiler-Raum bis zur Wohnung sind es exakt 12 Meter! Da Erdgeschoss!. ein Durchbruch und sogar ein Kabelkanal bis in die Wohnung sind schon vorhanden, es muss lediglich das Kabel reingelegt werden.

Der Vermieter hat gegenüber Kabel Deutschand diesen Arbeitsgang verweigert!

Meine Freundin versucht alle 2 Wochen jemanden zu erreichen aber wird jedes mal am Telefon vertröstet und mit einem Offerierten Rückruf zum Teufel geschickt.

Letzten Monat haben wir eine Mail verfasst in der wir die Situation geschildert haben und darum baten binnen 14Tagen doch zu sagen wo das Problem ist.

Bis Heute hat sich weder Jemand telefonisch noch schriftlich gemeldet und wir sitzen nur mit dem Internet unseres Handys!

Naja und von High-End TV- Signal will ich gar nicht erst Anfangen.

Kann jemand einen Tipp geben was man da machen kann.

Vielen Dank im Voraus

A.




-- Editiert FaktenFaktenFakten am 11.04.2012 14:02

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22 Antworten
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#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Richtig ist, dass dein Vermieter dir die Kabel für Fernsehen und Telefon in deine Wohnung legen muss. Richtig ist aber auch, dass er dir diese Verlegung nicht verweigern darf. Er muss z.B. Kabel Deutschland diese Arbeiten erlauben:

http://mietrechtlexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm

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#2
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Naja, prinzipiell kann man ja Sagen das dieses Kabelstück ja mein Fernsehsignal ist und fertig oder ist er verpflichtet da eine ordentliche TV Dose mit TV und Radio anbringen zu lassen.

Ein Telefonkabel ist auch prinzipiell da nur werde ich mit DSL 6000 nicht weit kommen, mal davon abgesehen das ich VOIP betreibe und das dieses Steinzeit-Internet auch so einfach mal fast das Doppelte kostet als Kabel-Deutschland Internet.

quote:
Das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit ist grundrechtlich geschützt (Ständige Rechtssprechung z.B. BayObLG, WuM 1981, 80; vgl. auch BVerfG NJW 1994, 1147, 1148 m. w. N.). Sind im Haus keine entsprechenden Kabel verlegt, hat der Mieter einen Rechtsanspruch darauf, die für den Telefonanschluss notwendigen Leitungen und sonstigen technischen Einrichtung selbst anzubringen. Sofern hierdurch nur ein minimaler Eingriff in die Bausubstanz notwendig ist, erübrigt sich die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Erteilung seiner Zustimmung aber auch nicht verweigern. Dies gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag etwas anders vereinbart ist. (LG Hamburg ZMR 65,188).


Wenn ein Kabelfetzen als TV Signal reicht und DSL 6000 mir das "Internet" gibt wäre dem nicht widersprochen.

Aber HDTV kann ich dann vergessen oder einen Stream anzusehen oder Youtube ohne Ruckler und Zwischenlader.

Meine Telefonkosten gehen dann auch in die Höhe. Mal abgesehen davon das ich nicht effizient arbeiten kann, als Grafikdesigner kommt man nicht weit wenn man Große Pakete, hoch oder runterladen muss und erst nach 4 Stunden Sieht was man da eigentlich geladen hat.






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#3
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Der Vermieter muss der Kabelfirma gar nichts erlauben.
Er hätte in diesem Fall nur dann eine Verpflichtung, wenn im Mietvertrag entsprechende Zusicherungen gemacht wären.

Mich würde interessieren, warum der Vermieter die Gestattung verweigert.

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#4
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Das würde mich auch interessieren, nur meldet sich ja keiner und erreichen tut man auch keinen.

Das ist bestimmt irgend ein Opa der nichts mit diesem neumodischen Kram anzufangen weis und keine Störungen auf seinem Planeten will.....

Ist eine WEG, vertreten durch eine Anwältin die immer in einer Besprechung ist.

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#5
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Sofern in der Wohnung der Fernsehempfang möglich ist, braucht der VM NICHT die neueste Technik zur Verfügung stellen. Das gleiche gilt für's Telefon.

Wenn man besondere Ansprüche hat, sollte man diese vor Abschluß des MV bekanntgeben ud darüber verhandeln.

Ich vermute, der VM scheut die Kosten die durch die Verlegung von Kabelm auf ihn zukommen würden. Bieten Sie ihm doch an, die Kosten zu übernehmen. Das wird wohl auch für Sie billiger als erhöhte Telefonrechnungen.

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#6
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Die Kosten trägt Kabel Deutschland, für den VM ist es komplett kostenfrei.......

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Der Vermieter muss der Kabelfirma gar nichts erlauben.


@sinus44

Warum liest du dich nicht vorher in den bereits gegebenen Antworten schlau, bevor du solchen Unsinn postest. Der VM muss das Verlegen von Telefon- oder TV-Kabeln dulden, auch wenn es nicht im Mietvertrag vereinbart ist.

Du solltest dein Wissen diesbezüglich, das scheinbar aus dem vorigen Jahrhundert stammt, ein wenig auffrischen.

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#8
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Hmm,gibt es dazu einen Paragraphen dazu auf den ich mich berufen könnte. Habe schon viel gehört, unsere Frau Bundeskanzlering wollte ja mal dafür sorgen das "Hochgeschwindkeitsinternet" zum Recht auf Informationsfreiheit zählt aber gesehen habe ich davon nichts. Alle Forenbeiträge zu diesem Thema sind veraltet, ich meine 2008 war 16.000 Internet schon interessant aber wenn man mal 100.000 geschmeckt hat was soll man da noch mit 16.000 sitzen, zumal ich dann die 6000DSL Variante hätte, naja, ist jetzt für mich genau so nützlich wie ein 56k modem auch wenn der vergleich übertrieben scheint.....

z.Z surfe ich mobil mit 6000 und es ist eine Qual, bin ja nicht alleine und somit halbiert sich das Ganze nochmal.

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#9
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
@sinus44
Warum liest du dich nicht vorher in den bereits gegebenen Antworten schlau, bevor du solchen Unsinn postest. Der VM muss das Verlegen von Telefon- oder TV-Kabeln dulden, auch wenn es nicht im Mietvertrag vereinbart ist.
Du solltest dein Wissen diesbezüglich, das scheinbar aus dem vorigen Jahrhundert stammt, ein wenig auffrischen.
Was soll diese nun wirklich doofe Anmache? Glauben Sie wirklich es wäre etwas besonderes Ihre Ergüsse zu lesen? Schlau wird man dadurch bestimmt nicht! :bang:

Die Anschlüsse, die zum Mietumfang gehören, sind doch vorhanden. Um die geht es doch gar nicht, sondern um eine Erweiterung.
Der Vermieter muss nicht mehr gestatten - es sei denn, im Mietvertrag wäre zusätzliches vereinbart!
Für mich bleibt es dabei: Ohne die Gestattungsvereinbarung des Vermieters werden keine Kabel verlegt, auch wenn sie nichts kosten.;)

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#10
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Was soll diese nun wirklich doofe Anmache?


Wieso doofe Anmache? Wenn der Fragesteller auf dich hören würde, dann bekäme er nie einen zeitgemäßen Kabelanschluss.

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#11
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Ok, Theoretische Frage:

In einer Kabel-Dose sind in der Regel immer 2 Buchsen,
1 die TV Buchse und 2 Die Radio Buchse.
Nemen wir an, ich habe keinen Fernseher sondern nur ein Radio aber in der Wohnung habe ich keinen Empfang und die Kabel-Radiobuchse existiert nicht...

Müsste er die dann Nachrüsten?

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#12
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Ausserdem, es geht nicht unbedingt um Kabel Deutschland... wenn V-DSL möglich were, könnte ich auch damit leben.

Aber so muss ich für VDSL zahlen, würde aber nur das veraltete vom Stand 2005 bekommen.

Der Provider kann ja nichts dafür das mein Vermieter nicht modernisiert also berechnet er auch dementsprechend... 6000 Tarife gibst doch gar nicht mehr und wenn kosten die genau so viel wie 16.000 +

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#14
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Ja, das stimmt wohl:

quote:
. Es ist zwar nicht genau dein Fall,...
... und zwar deshalb, weil dort kein Anschluss vorhanden war! Das trifft hier aber doch gar nicht zu.

EOD

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#15
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Kann keiner was zu meiner Theoretischen Frage sagen und muss der Vermieter sich überhaupt vor mir Rechtfertigen, warum er abgelehnt hat?

Ich meine, diese Ganze Situation ist absurd. Er wäre weder eine Finanzielle noch eine kosmetische Frage. Einfach nur Nein... was soll den das.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Gilt ein Kabel aus der Wand als angemessener TV Anschluss,
Die Ironie ist dass das Kabel zuerst vom Keller in die Wohnung über uns geht und dann von der zu uns kommt, obwohl unsere Wohnung die aller nächste zum Zentralraum ist und alle Kabelkanäle sind schon da weil es mal ein Kabel bis zu unserer Wohnung gab, die abgeschnittenen Reste sind Teilweise noch da...

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#18
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Die Frage war. Muss er auch für Radio sorgen oder nicht. Den ein Radio Anschluss ist nicht vorhanden! und wenn er den nachrüsten muss hab ich ihn!

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Mein Briefkasten wies 3 Briefe auf:

1. eine Aufforderung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung am 26.11.08


Das mit dem Kabelanschluss hat vermutlich keine technischen Gründe. Ich komme aber beim besten Willen nicht darauf, warum der VM das verweigert.

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#20
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Ich versteh die ganze Hampelei nicht.

Grundsätzlich hat doch der Mieter was falsch gemacht. Mein LG ist auch Grafikdesigner. Erstes und einziges KO-Kriterium einer Wohnung ist die Internetverbindung, das ist nun mal so, wenn der Job davon abhängt und man von zu Hause aus arbeitet.

Und da dieser Aspekt so wichtig ist, ist man bei einem unbegründeten Nein vom Vermieter halt mal beim Anwalt und macht sich schlau, was geht und was nicht. Insbesondere bei einer WEG, die sich durch eine Anwältin vertreten lässt, die solche Anrufe offenbar immer abwimmeln lässt. Ihr sollt abgewimmelt werden und das Ganze soll ausgesessen werden. Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass man sich in D massiv wehren muss, wenn man seine Interessen durchsetzen möchte.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#21
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Der Vertrag der alten Wohnung war ausgelaufen und wir mussten schnell schalten.

Klar kann man das hinterfragen, du erwartest aber nicht das in einer Gegend wo der Meter 9-12€ kostet dass du nichtmal VDSL hast, im Dorf ist das irgendwo nachvollziehbar aber nicht in Berlin in einer Seitenstraße des Kudamms.

Naja, bis jetzt hat mir noch keiner konkret gesagt ob ich Recht auf einen ordnungsgemäßen TV+Radio Anschluss habe oder ob der Kabelfetzen aus der Tapete rechtlich auch geltend gemacht werden kann.

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