Vermieter verweigert Annahme der Miete

3. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
tec
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verweigert Annahme der Miete

Hallo,

in unserem Mietvertrag steht, dass wir unsere Miete bar bezahlen müssen. Nach schlimmen verbalen Angriffen durch unsere Vermieter hatten wir diese gebeten, uns ihre Bankverbindung zur pünktlichen Überweisung zu geben, da wir jedem Kontakt mit den Vermietern aus dem Weg gehen wollten. Unsere Vermieter haben auf Barzahlung bestanden.

Nun kam der Vermieter gestern (Sonntag) früh an unsere Wohnungstür (die Vermieter wohnen im selben Haus) und fragte, ob wir denn die Miete nicht bezahlen wollten. Wir boten ihm an, die Miete sofort dort bar entgegenzunehmen. Er verweigerte die Annahme und ordnete an, dass wir runter zu seiner Wohnung zu kommen hätten.

Als wir nachmittags Besuch von Verwandten hatten, gingen wir dann runter, um die Miete zu bezahlen, weigerten uns aber, in die Wohnung der Vermieter zu kommen und wollten das Geld an der Wohnungstür abgeben. Die Vermieter haben uns daraufhin sofort wieder aufs Übelste beschimpft und die Annahme der Miete an der Tür verweigert.

Wir haben es dann im Laufe des Tages noch zweimal versucht, immer mit dem gleichen Resultat und neuen verbalen Angriffen.

Leider haben wir außer unseren Familienangehörigen keine Zeugen (diese haben jedoch jedes Wort mitangehört).

Die Vermieter möchten uns nun wegen Nichtbezahlen der Miete aus der Wohung klagen.

Was können wir nun machen? Kann der Vermieter uns dazu zwingen, die Miete in seiner Wohnung abzugeben? Darf er die Annahme an der Wohnungstür verweigern?

(Im Mietvertrag steht nur, dass die Miete bar gezahlt werden muss.)

Viele Grüße
Tec

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ist ja heutzutage äußerst selten, dass Miete noch bar bezahlt wird.
Kündigen kann der Vermieter übrigens erst, wenn ihr 2 Monate im Rückstand seid und dann müßte er noch auf Räumung klagen usw. . Daher würde ich überlegen, ob ein Auszug nicht am schonensten wäre.
Wenn im Mietvertrag nicht steht, wo die Miete übergeben werden muss, könntet ihr das auch bei den Mülleimern machen. Ich hoffe, ihr habt bis jetzt immer eine Quittung erhalten, dass die Miete abgegeben wurde.
Macht ein Protokoll über den Tag und lasst euch von euren Verwandten bestätigen, dass der Vermieter das Geld nicht annehmen wollte, damit ihr dass ggf. schriftlich habt.

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Warum überweist Ihr die Miete nicht per Postanweisung* (*heisst heute anders, mal bei der Post erkundigen), dann ist sie durch den Postboten bar übergeben worden.
Sollte der VM auch da die Annahme verweigern,
gäbe es die Bestätigung durch die Post, dass Ihr die Miete zahlen wollt.

Ich würde da nicht zu Kreuze kriechen.
wie Sika bereits schrieb, Ihr müsst zwei Mieten im Rückstand sein erst dann kann er kündigen. Dagegen könnt Ihr schriftlich Widerspruch einlegen. Er muss dann die Kündigung gerichtlich durchsetzen und da hat er keine guten Chancen.

_____________
Seit 2002 bietet die Post einen anderen Service an:
Der Minuten-Service bietet gegenüber der Postanweisung mehrere Vorteile: Musste der Empfänger der Postanweisung mindestens einen Tag auf sein Geld warten, kann er nun in Minutenschnelle in jeder größeren Filiale der Deutschen Post den Betrag entgegennehmen. Die Postanweisung war darüber hinaus auf 1.500 Euro begrenzt. Beim Minuten-Service Inland gibt es diese Betragsgrenze nicht.



-- Editiert von Odil am 03.07.2006 10:25:57

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Wenn das vertraglich so vereinbart ist, dann muss die Miete in bar bezahlt werden.

Selbstverständlich muss der Vermieter die Miete dann aber auch annehmen. Da Ihr Zeugen für den Vorfall habt (Ohrenzeugen sollten ausreichen), würde ich es nicht weiter versuchen.

Der Vermieter hat die Annahme der Zahlung verweigert. Damit stellt die nicht erfolgte Zahlung keinen Kündigungsgrund dar. Der Vermieter darf schließlich nicht aus Gründen kündigen, die er selbst verschuldet hat.

Daher würde ich die Miete jetzt auch nicht per Postanweisung an den Vermieter schicken oder auf einem anderen Weg versuchen ihm diese zukommen zu lassen.

Allenfalls würde ich das Ganze jetzt schriftlich in einem Brief an den Vermieter dokumentieren und ihn darin bitten, aufgrund der verweigerung der Bargeldannahme einen anderen Zahlungsweg zu nennen.

Eine wirksame Kündigung seitens des vermieters musst Du jedenfalls nicht fürchten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Krümel40
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo.
bei so einem Vermieter ist es auf Dauer besser, eine Kündigung ins Auge zu fassen, Das ist doch kein Zustand. Aber ich kann dich trösten: Die Baugenossenschaft, bei der wir bis vor kurzem einen Mietvertarg hatten ( Gott sei Dank jetzt nicht mehr ), hat uns zum 31.03.06 mit der Begründung fristlos gekündigt, nachdem ich keine Einzugsermächtigung erteilt hatte, sondern die Miete selber überwiesen habe. Laut Mietrecht bist Du als Mieter verpflichtet, die Mietzahlung bis zum 3. Werktag des Monats vorzunehmen. Wie Du im Endeffekt die Miete rüber bringst, ist deine Sache. Ich würde den Vermieter per Einschreiben auffordern, das er dir seine Kontoverbindung zwecks Überweisung der Miete geben muß, da Du nicht mehr gewillt bist, dieses Theater mit zu machen und Du sein Verhalten als Schikane auffasst.Eine Kündigung seitens des Vermieters wie beschrieben ist seitens des Vermieters nicht möglich. Du wolltest zahlen, er nimmt das Grld nicht an, wen trifft dann die Schuld?
No Panic, bei dem gehört klappern anscheinend zum Handwerk.
;)

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Laut Mietrecht bist Du als Mieter verpflichtet, die Mietzahlung bis zum 3. Werktag des Monats vorzunehmen. Wie Du im Endeffekt die Miete rüber bringst, ist deine Sache.

Das ist so nicht richtig. Wenn Barzahlung vertraglich vereinbart wurde, dann ist die Klausel auch gültig.

Es gibt im Mietrecht keinen vorgeschriebenen Zahlungsweg, daher herrscht Vertragsfreiheit. An den Vertrag sind dann beide Seiten gebunden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@Krümel40
schliesse mich hh an,
wir zahlen unsere miete z.b. am 15. für den laufenden monat. steht auch so im mietvertag.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rebell2703
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

*schmunzel*
Ist zwar schon etwas länger her, aber warum steckst Du dem Vermieter nicht einfach das Geld in die Hemd-, Jacken-, oder Hosentasche, wenn ihr euch eh schon gegenüber steht?
Das machst Du mit einem oder mehreren Zeugen und verlangst nun eine Quittung.
Wenn er statt dessen das Geld zurück gibt, dann hat er dir eindeutig die Miete geschenkt und du brauchst sie nicht mehr zu zahlen. :)

-- Editiert von Rebell2703 am 21.02.2007 14:32:21

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Vom kaufmännischen Grundsatz her sind Geldschulden (Miete=Dauerschuldverhältnis) bringschulden. Der VM hat demnach das Recht, die Miete "gebracht zu bekommen".

Ob Barzahlung trotz Klausel heutzutage noch zuzumuten ist sollte man durch einen Fachanwalt mal in Erfahrung bringen. Gleichzeitig lässt es ja auch die Vermutung zu, dass der VM die Miete nicht ordentlich versteuert, wenn's nicht übers Konto läuft.
Dass der VM kein Konto hat, glaub ich nicht.



-----------------
"MfG
Susanne"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Für mich hört sich das auch so an, als würde der VM die Mieteinnahmen nicht versteuern. Vielleicht das Thema mal ansprechen und mit einer Meldung ans Finanzamt drohen, wenn er sich weiter querstellt.

Ansonsten würde ich diese Mietverhältnis auch kündigen und mich nach einer neuen WOhnung umsehen. Auf lange Sicht wird es immer wieder zu Ärger kommen.

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