Hi,
es würde mich freuen , wenn mich jemand bezüglich folgender fiktiver Situation aufklären würde:
Jemand sieht im Internet ein Mietangebot "Wohnen auf Zeit", spricht mit dem Vermieter telefonisch einen Mietzeitraum von 1,5 Monaten ab, und der Vermieter schickt dem Mieter den unterzeichnetten Mietvertrag per Post ( Zimmer in anderer Stadt, keine Besichtigung)
4 Tage vor Einzugsdatum erfährt der Mieter telefonisch, dass der Vermieter das Zimmer an jemand anderen vermietet hat, mit der Ausrede " der Andere war hier, und hat die Kaution gleich bar gezahlt".
Wie sieht die rechtliche Situation aus ? Miete oder Kaution wurde noch nicht gezahlt
kann man auf das Zimmer bestehen, da man einen unterschriebenen Mietvertrag hat ?
kann man notfalls sogar die Polizei holen, um das Zimmer für einen Räumen zu lassen ?
vielen Dank, das ist eine ziemlich beschissene fiktive Situation, da kurzfristig auch keine anderes Zimmer aufzutreiben ist .
MfG
Mario
Vermieter vermietet Wohnung an jemand Anderen trotz Vertrag!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Der VM muss die WOhnung zur Verfügung stellen oder Schadensersatz leisten.
Gruß
Michael
Hi,
vielen Dank für die Antwort, nehmen wir an , alles ist etwas knapp : diesen Freitag ist Mietbeginn und der Mieter hat heute erst den Vertrag per Post bekommen, und von der Aktion des Vermieters erfahren, daher hat der Vermieter den Vertrag mit der Unterschrift des Mieters noch nicht, bei morgiger Absendung sollte dieser jedoch noch bis Freitag beim Vermieter sein.
In wie weit spielt dies eine Rolle ?(Vermieter noch keinen vom Mieter unterschriebenen Vertrag)
MfG
Mario
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--- editiert vom Admin
Hi,
2 Tage nach telefonischem Erstkontakt hat Vermieter den vertrag losgeschickt, 6 Tage später ist er angekommen, Mieter hat am selben Tag Vermieter angerufen um noch etwas nachzufragen, und da erst erfahren das Wohung bereits anders vermietet wurde, 4 Tage später wäre Mietbeginn
MfG
Mario
...
-- Editiert von Mag5 am 06.08.2007 21:35:02
--- editiert vom Admin
quote:
kann man notfalls sogar die Polizei holen, um das Zimmer für einen Räumen zu lassen ?
Ich lach mich weg...
Die Nachbarn haben hier auch ne tolle Wohnung. Werde morgen mal die Polizei rufen und die Wohnung räumen lassen...
Also soweit kommts noch!
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Die Mietvertrag (mit Dir) ist somit nicht zustände gekommen.
Dass sehe ich etwas anders. Der TS hat einen gültigen Mietvertrag mit Unterschrift des VM. Zudem haben sich die beiden ja schon vorher mündlich geeinigt sonst hätte der VM den Mietvertrag ja gar nicht unterschrieben
losgeschickt.
Aber lasse mich gerne belehren.
Sehe ich genauso
Ich schließe mich an.
Wenn der Vermieter den Mietvertrag bereits unterschrieben hat, dann ist auch ein Mietvertrag zustande gekommen.
Sollte der Mieter dann nicht in die Wohnung einziehen können, dann ist der Vermieter zu Schadenersatz verpflichtet. Bei einer derart kurzfristigen Zeitfolge heißt das, dass der Vermieter dem Mieter ein Hotelzimmer bezahlen muss, falls er nicht eine Ersatzunterkunft besorgen kann.
So etwas kann also zum teuren Spaß für den Vermieter werden.
Eine Räumung des Zimmers durch die Polizei oder per Räumungsklage ist jedoch nicht möglich.
Der Vermieter hatte den Vertrag unterzeichnet, war also mit Vermietung einverstanden.
Nicht aber seitens des Mieters. Als er dann dafür entschieden hatte, ist die Wohnung schon vergeben.
Andersrum:
Wenn Mieter den Vertrag unterzeichnet hatte, der Vermieter aber lange nicht, darf der Mieter
nicht in eigenem Interesse andere Wohnung suchen und mieten ?
Hallo,
allgemein gilt, dass ein (Miet-)Vertrag durch Antrag und Annahme zustande kommt. Hier fehlt m.E. die Annahme durch den Mieter, da der Vertrag nicht unterschrieben zurück geschickt wurde. Dem Vermieter steht es jedenfalls frei, Verhandlungen abzubrechen.
Hat er allerdings bewußt durch eine entsprechende Zusage den Eindruck gemacht, dass der Vertrag mit Sicherheit zustande kommen werde, obwohl sich dies im nachhinein als nicht gerechtfertigt erweist, dann kann auch darin ein Verstoß gegen eine vorvertragliche Treuepflicht liegen, der eine Schadensersatzpflicht auslösen kann.
Man kann nur raten, die genauen Umstände des Falls von einem Anwalt prüfen zu lassen. Kommt dieser zu dem Schluss, dass ein Vertrag besteht, könnte man versuchen, im Wege der einstweiligen Verfügung den Vermieter daran zu hindern, die Wohnung dem anderen Mieter zu überlassen. Ist dieser schon eingezogen, bleibt nur ein Schadensersatzanspruch.
MfG Gruwo
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