Vermieter verlangt trotz neuem Mieter Geld von mir

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 11:32:23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verlangt trotz neuem Mieter Geld von mir

Guten Tag meine Lieben.
Und zwar bin ich vor kurzem Umgezogen. Ich habe meine alte Wohnung ganz normal mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt. Diese Frist wäre der 31.10.2017 gewesen. Da ich dann aber die möglichkeite hatte früher in meine neue Wohnung zu ziehen habe ich mit dem Vermieter gesprochen und er akzeptierte meinen Vorschlag, dass wenn ich ihm einen Nachmieter stelle, ich früher aus der Wohnung raus kann.
Ich habe ihm dann einen Nachmieter vorgestellt und er war damit einverstanden und hat in meinem Beisein den Mietvertrag mit dem Nachmieter zum 1.10.2017 geschlossen.
Der Nachmieter macht jetzt wohl Probleme und hat noch keine Miete gezahlt.
Jetzt verlangt der Vermieter von mir die Miete für Oktober zu begleichen, da meine Kündigung erst zum 31.10.2017 war und ich würde deswegen ja noch dafür haften.

Stimmt das so?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47653 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Stimmt das so?


Nein, der Vermieter kann von Dir keine Miete für den Oktober verlangen (§ 537 Abs. 2 BGB ).

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Ist der Nachmieter schon in der Wohnung?

Hintergrund: Allein der Abschluss eines Mietvertrages mit dem Nachmieter wird nicht immer als konkludente Aufhebung des alten Mietvertrages interpretiert. Einige Richter haben den Vollzug des Mietvertrages mit dem Nachmieter gefordert. Wenn der Nachmieter schon drin ist, dann ist das meiner Meinung nach unproblematisch gegeben. Andernfalls müsste man diskutieren, wann die Wohnung von dir zurückgegeben wurde und wann sich dein ehemaliger Vermieter bei dir gemeldet hat.

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#3
 Von 
guest-12320.06.2018 11:32:23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die Nachmieterin wohnt auch dort. Ich habe auch eine Schlüsselübergabe unterschrieben von der Nachmieterin vom 29.09.2017.
Und heute bekam ich den Anruf seiner Sekretärin, dass von der Nachmieterin noch keine Miete gezahlt wurde und der Vermieter von mir den ausstehenden Betrag verlangt.

-- Editiert von Kajot86 am 15.11.2017 16:37

-- Editiert von Kajot86 am 15.11.2017 16:37

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Kajot86):
Ich habe auch eine Schlüsselübergabe unterschrieben von der Nachmieterin vom 29.09.2017.
Bitte mal etwas konkreter: Der Mieter muss nach Beendigung des Mietverhältnisses die Schlüssel dem Vermieter zurückgeben. Offenbar ist das hier nicht geschehen. Wurde die Wohnung auf Anweisung des Vermieters direkt an den Nachmieter übergeben und ist das irgendwie nachweisbar? Hat der Vermieter irgendwann (direkt oder indirekt) die Rückgabe der Mietsache oder den Einzug der neuen Mieter bestätigt?

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#5
 Von 
guest-12320.06.2018 11:32:23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Während der Vertrag mit dem neuen Mieter geschlossen wurde haben wir das mündlich vereinbart die Übergabe ohne den Vermieter zu machen.Dummerweise ist das natürlich nicht Nachweisbar.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Kajot86):
ganz normal mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt. Diese Frist wäre der 31.10.2017


Zitat (von Kajot86):
hat in meinem Beisein den Mietvertrag mit dem Nachmieter zum 1.10.2017 geschlossen.


Sie haben den Mietvertrag gelesen und wissen demnach was drinsteht?

Sie haben dann gewiss auch einen Mietaufhebungsvertrag unterschrieben? ...? ...?

Zitat (von Kajot86):
Ja die Nachmieterin wohnt auch


Und?

Zitat (von Kajot86):
Ich habe auch eine Schlüsselübergabe unterschrieben von der Nachmieterin vom 29.09.2017.


Auch das sagt nur, dass Sie die Schlüssel am 29.9. übergeben haben, aber nichts über die Beendigung IHRES Vertrages.

Zitat (von Kajot86):
Und heute bekam ich den Anruf seiner Sekretärin, dass von der Nachmieterin noch keine Miete gezahlt wurde und der Vermieter von mir den ausstehenden Betrag verlangt.


Tja ... und da man a) nicht weiß, was im MV der Nachmieterin steht und b) hier nicht bekannt ist, ob SIE einen Mietaufhebungsvertrag haben, würde ich mit Äußerungen wie

Zitat (von hh):
Nein, der Vermieter kann von Dir keine Miete für den Oktober verlangen (§ 537 Abs. 2 BGB ).


zurückhaltender umgehen.

ME ist nicht klar, was der VM mit dem NM vereinbart hat und ob der TE einen Aufhebungsvertrag zum 30.9. hat. Gut möglich, dass der TE tatsächlich noch die Oktobermiete zahlen muss, kann man aber anhand der hier vorliegenden Informationen nicht einschätzen.

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#7
 Von 
guest-12320.06.2018 11:32:23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich hatte einsicht in den Vertrag der auf den 1.10.2017 datiert war.
Dummerweise habe ich keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben.

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#8
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Ich habe auch eine Schlüsselübergabe unterschrieben von der Nachmieterin vom 29.09.2017.

Jetzt hast du also eine Untermieterin.

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#9
 Von 
guest-12320.06.2018 11:32:23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von werner_r):
Ich habe auch eine Schlüsselübergabe unterschrieben von der Nachmieterin vom 29.09.2017.

Jetzt hast du also eine Untermieterin.


Warum denn Untermieterin, wenn doch der Vermieter einen Vertrag mit ihr geschlossen hat und nicht ich?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Kajot86):
Während der Vertrag mit dem neuen Mieter geschlossen wurde haben wir das mündlich vereinbart die Übergabe ohne den Vermieter zu machen.Dummerweise ist das natürlich nicht Nachweisbar.


Zitat (von Kajot86):
Ja ich hatte einsicht in den Vertrag der auf den 1.10.2017 datiert war.
Dummerweise habe ich keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben.


Muss ich revidieren:

Und Sie sind sicher, dass dia keine Sondervereinbarung war ...? Wie können SIe beweisen, dass der Vertragsbeginn auf den 01.10. datiert war und dass keine Vereinbarung mit aufgenommen war, dass die Miete erst ab 01.11. läuft?



-- Editiert von AltesHaus am 15.11.2017 19:07

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von werner_r):
Jetzt hast du also eine Untermieterin.


Auch das ist Unfug, man hat dem Nachmieter einen Monat vor Beendigung des Mietverhältnisses netter Weise die Wohnung schon kostenfrei überlassen. Das begründet kein Untermietverhältnis.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von werner_r):
Ich habe auch eine Schlüsselübergabe unterschrieben von der Nachmieterin vom 29.09.2017.

Jetzt hast du also eine Untermieterin.
Absoluter Unsinn. Dazu müssten sowohl der Teilnehmer als auch der Nachmieter die Absicht gehabt haben, einen Untermietvertrag zu schließen. Oder zumindest müsste ein solcher konkludent durch Zahlung einer Miete geschlossen worden sein. Beides ist nicht geschehen. Also gibt es auch keinen Untermietvertrag. Mal abgesehen davon, dass ein Mietvertrag zwischen Eigentümer und Nachmieter ab 1.10. geschlossen wurde. Da macht ein Untermietverhältnis absolut gar keinen Sinn.

Zitat (von AltesHaus):
... und deswegen sind Sie für Oktober noch mit der Miete dabei. ...
ebenfalls in der Form Unsinn. Sobald ein Nachmietvertrag mit Zustimmung aller vollzogen wurde (strittig ob bereits bei Abschluss), entsteht ein konkludenter Aufhebungsvertrag. Das wurde auch vom BGH so bestätigt. Ein schriftlicher Aufhebungsvertrag ist absolut nicht notwendig.

Abgeschlossen wurde ein Nachmietvertrag. Bleibt nur die Frage, ob dieser vollzogen wurde.

Zitat (von AltesHaus):
möglicher Weise könnten Sie den Nachmieter in die Pflicht nehmen, aber auch hier sehe ich kaum Aussicht auf Erfolg.
Da es kein Vertragsverhältnis zwischen Nachmieter und dem Teilnehmer gibt, hat das tatsächlich wenig Aussicht auf Erfolg. Ist aber auch nur bedingt relevant. Denn hier kommt es primär auf das Verhältnis zwischen Vermieter und Teilnehmer an.

Zitat (von Kajot86):
Während der Vertrag mit dem neuen Mieter geschlossen wurde haben wir das mündlich vereinbart die Übergabe ohne den Vermieter zu machen.Dummerweise ist das natürlich nicht Nachweisbar.
Das bedeutet nicht, dass diese Vereinbarung unwirksam ist.

Versuch doch mal Kontakt mit dem Nachmieter aufzunehmen und herauszubekommen, was da los ist. Vielleicht antwortet er dir ja. Dem Vermieter gegnüber würde ich antowrten, dass du vereinbarungsgemäß die Wohnung an den Nachmieter übergeben hast. Er möge sich doch bitte an seinen neuen Mieter für die Mietzahlung wenden. Dann wirst du ja sehen, wie der Vermieter antwortet. Sprich ob er wirklich bestreitet, dass du die Wohnung an den Nachmieter übergeben solltest.

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#13
 Von 
guest-12320.06.2018 11:32:23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja im groben weiß ich was bei dem Nachmieter los ist, durch die Sekretärin des Vermieters die mich heute kontaktiert hat.

Genau dies habe ich auch dem Vermieter bzw. der Sekretärin, die in seinem Namen angerufen hat, gesagt. Er besteht aber darauf, dass die Miete dann von mir übernommen wird und wollte einen Termin mit mir vereinbaren.

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#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Kajot86):
Genau dies habe ich auch dem Vermieter bzw. der Sekretärin, die in seinem Namen angerufen hat, gesagt. Er besteht aber darauf, dass die Miete dann von mir übernommen wird und wollte einen Termin mit mir vereinbaren.


Das Problem was Sie haben ist, dass Sie den Vertrag mit dem Nachmieter eben icht kennen (hier nochmal Entschuldigung, ich bin da etwas durcheinander gekommen).

Es ist durchaus möglich (egal was cauchy so schreibt, der weiß ja auch nicht, was im Vertrag steht), dass eben Mietbeginn des Nachmieters NICHT der 01.10. ist, sondern erst der 01.11. und dann sind sie drin in der Pflicht.

Hier ist guter Rat nötig, und den erhalten SIe beim Anwalt, evtl. die preiswerte Option erst mal hier über den Button.

Ich bin nach wie vor sehr skeptisch was den den Mietbeginn des Nachmieters anbelangt, Sie schrieben selber, dass es eine mündliche Vereinbarung gab, die nicht nachweisbar wäre, was für eine Vereinbarung war das denn?

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#15
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
habe ich mit dem Vermieter gesprochen und er akzeptierte meinen Vorschlag, dass wenn ich ihm einen Nachmieter stelle, ich früher aus der Wohnung raus kann.

Und über die Eigenschaften (Einzelmieter/Beruf /Tätigkeit,solvent/ Geschlecht/Alter des Nachmieters wurde nicht festgelegt ?
Welche Eigenschaften des Nachmieters wurden dem Vermieter genannt ?

Wohnt der Nachmieter auch im Nov. 2017 in der Wohnung ?

-- Editiert von Spezi-2 am 15.11.2017 19:55

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#16
 Von 
guest-12320.06.2018 11:32:23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß zu 100% das im Mietvertrag des Nachmieters bei Mietbeginn das Datum " 1.10.2017" fest gehalten wurde. Sonstige zusätzlichen Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Der Rest des Vertrags beinhaltet 1:1 das was auch in meinem Mietvertrag stand.

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#17
 Von 
guest-12320.06.2018 11:32:23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
habe ich mit dem Vermieter gesprochen und er akzeptierte meinen Vorschlag, dass wenn ich ihm einen Nachmieter stelle, ich früher aus der Wohnung raus kann.

Und über die Eigenschaften (Einzelmieter/Beruf /Tätigkeit,solvent/ Geschlecht/Alter des Nachmieters wurde nicht festgelegt ?
Welche Eigenschaften des Nachmieters wurden dem Vermieter genannt ?

Wohnt der Nachmieter auch im Nov. 2017 in der Wohnung ?

-- Editiert von Spezi-2 am 15.11.2017 19:55


Doch natürlich wurden ihm Eigenschaften genannt. Die Fragen die er gestellt hatte wie zb. Beruf/Tätigkeit, Alter etc. wurden ihm beantwortet und waren ihm somit auch bekannt.
Ja die Nachmieterin wohnt im Nov. 2017 also zu diesem Zeitpunkt noch in dieser Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Kajot86):
Ich habe ihm dann einen Nachmieter vorgestellt und er war damit einverstanden und hat in meinem Beisein den Mietvertrag mit dem Nachmieter zum 1.10.2017 geschlossen.


In dieser Wohnung wohnt bereits wieder ein Mieter mit gültigem Mietvertrag und an diesen muss sich der Vermieter bezüglich der Mietzahlung halten. Es sei denn es wären andere Absprachen getroffen worden, was aber aus deinem Beitrag nicht zu sehen ist.

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#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Kajot86):
Ich weiß zu 100% das im Mietvertrag des Nachmieters bei Mietbeginn das Datum " 1.10.2017" fest


Und ich weiß 100%ig, dass es auch anders sein kann. Und nun? Wie wollen Sie was beweisen? Rufen Sie den Nachmieter an und bitten um eine Kopie des Vertrages ... und dann berichten Sie mal hier, was dieser gesagt hat.

ME war ihr MV erst zum 31.10.2017 beendet.

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