Vermieter verlangt nach 1,5 Jahren Kaution

17. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Groenix04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Vermieter verlangt nach 1,5 Jahren Kaution

Hallo,
ich bin neu hier und hoffe auf eure Hilfe.
Ich wohne in einem MFH, das im Besitz einer Wohnungsbaugenossenschaft ist. Die Verwaltung hat bisher eine andere Firma übernommen, mit der ich auch den Mietvertrag abgeschlossen habe. Nun steht die Wohnungsbaugenossenschaft kurz vor dem Verkauf des MFH in dem ich wohne. Heute habe ich, nach 1,5 Jahren Post bekommen, dass ich bisher keine Mietkaution gezahlt habe und dies innerhalb der nächsten 2 Wochen nachholen soll.
Mit der ehemaligen Verwaltungsfirma hatte ich jedoch bei Abschluss des Mietvertrags vereinbart, dass auf eine Kaution verzichtet wird.
Der Passus im Mietvertrag lautet: Der Mieter stellt dem Vermieter eine Sicherheit in Höhe von 2 Monatsmieten i.S. von § 5 Ziff. 1 a, insgesamt ./. , die er zusammen mit der ersten Miete auf das Konto des Vermieters überweist oder als Bürgschaft beim Vermieter hinterlegt. [...] Sollte der Mieter den Kautionsbetrag nicht oder nicht vollständig bis zum 3. Werktag des auf den Mietbeginn folgenden übernächsten Monat überweisen, so ist der Vermieter zur fristgerechten Kündigung des Mietvertrages berechtigt.

Frage: Reicht es aus, dass kein Betrag im Mietvertrag steht bzw. die Stelle des Betrages mit ./. gestrichen wurde, damit ich keine Kaution zahlen muss?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Der Mieter stellt dem Vermieter eine Sicherheit in Höhe von 2 Monatsmieten i.S. von § 5 Ziff. 1 a,

Was ist an der Formulierung 2 Monatsmieten so schwer zu verstehen?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Groenix04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Okay, mit unhöflichen Antworten hätte ich hier nicht gerechnet, danke!

Ich frage, weil unmittelbar danach ein Strich steht, auf welchen der Betrag eingetragen werden soll und dieser wurde gestrichen!

-----------------
""

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Da kann man einen Betrag eintragen, der kleiner als 2 MM ist. Würde hier eine 0 stehen, wäre das eindeutig. Wurde kein Betrag reingeschrieben, so bedeutet der Strich, dass die 2 MM gelten, und vor allem, das nicht eine Partei nun auf die Idee kommt, hier was rein zu schreiben.

Es gibt keine Verpflichtung, sofort zu mahnen, wenn die Kaution nicht bezahlt ist. Ich kann jedoch den VM verstehen, dass der VM eine Wohnung ungerne ohne Kaution verkauft, denn der neue VM will diese Sicherheit bestimmt haben.
Und eine Vermietete Wohnung mit einem Mieter der die Kaution nicht bezahlt hat, ist definitiv weniger Wert als die Kaution.
Denn das Risiko was der neue VM eingeht bei einem Mieter der bei Einzug nicht die Kaution bezahlt hat, ist deutlich höher, als bei einem, der die Kaution anstandslos bezahlt hat. Würde der jetzige Besitzer, die Kaution aus eigener Tasche bezahlen und sie würden in 1-2 Jahren die Miete, warum auch immer, nicht bezahlen, könnte der neue Verkäufer den alten Verkäufer wegen Betruges dran bekommen und den Kauf anfechten.
Deswegen können Sie davon ausgehen, dass hier nun mit Nachdruck dafür gesorgt wird, dass die Kaution aufs Konto vom VM kommt. Und zwar von Ihnen.

-----------------
" "

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ich frage, weil unmittelbar danach ein Strich steht, auf welchen der Betrag eingetragen werden soll und dieser wurde gestrichen!




Erst mal ist es eine Genossenschaftswohnung, du hast sicher Anteile i.H. der Kaution gezeichnet.

Wenn da ein Strich eingetragen ist, ist auch keine Kaution zu zahlen.

Falls man das als unklar ansieht, geht das nach den AGB-Spielregeln zu Lasten dessen, der das Formular vorgibt. Das ist hier der Vermieter.

Hinzu kommt, daß der "alte" Vermieter auch nicht auf die Idee gekommen ist, die Kaution zu fordern.

Das liegt eben daran, daß keine Kaution vertraglich vereinbart ist.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Die Frage ist in welcher Höhe Genossenschaftsanteile einzuzahlen waren. Da nur 2 Wohnungsmieten Kaution gefordert werden, dürften diese nur eine Wohnungsmiete erreichen.

-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Da nur 2 Wohnungsmieten Kaution gefordert werden, dürften diese nur eine Wohnungsmiete erreichen.




Ohne vertragliche Grundlage kann gar keine Kaution gefordert werden.

quote:
Der Passus im Mietvertrag lautet: Der Mieter stellt dem Vermieter eine Sicherheit in Höhe von 2 Monatsmieten i.S. von § 5 Ziff. 1 a, insgesamt ./. , die er zusammen mit der ersten Miete auf das Konto des Vermieters überweist ...


Das lässt nach den Regeln der dt. Sprache und der Logik nur den Schluss zu: Gar keine Kaution ist zu zahlen.

Selbst wenn man das anzweifelt, Unklarheiten gehen zu Lasten des Kauselverwenders.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Groenix04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Erstmal Dankeschön, dass auch noch hilfreiche Antworten dazu gekommen sind! Das lässt mich hoffen!
Ich habe keine Anteile gezeichnet, nur meinen stinknormalen Mietvertrag.
Allerdings vor 2 Monaten auch einen Brief bekommen, ich solle unterschreiben, dass die Mietpreisbindung, die es aufgrund des sozialen Wohnbaus gibt, entfällt. Das habe ich natürlich nicht gemacht und seitdem nichts deswegen gehört.
Mit ihrem Verkauf gehen die mir ganz schön auf die Nerven.
Habe nun auch mit einer Nachbarin gesprochen, die ebenfalls keine Kaution hinterlegt hat und überzeugt ist, dass wir da nicht die einzigen sind.
Euch ein großes Danke und ich werde da Montag mal hinterher telefonieren!

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

quote:
Ich habe keine Anteile gezeichnet, nur meinen stinknormalen Mietvertrag.


Unverständlich, wenn es wirklich eine Wohnungsgenossenschaft ist, bedingt schon der Eintritt die Zahlung mindestens eines Pflichtanteils.
Wohnungsüberlassung ohne Mitgliedschaft ist auch nicht verständlich, es sei denn die Genossenschaft hat das Haus/die Wohnung nach der Überlassung erst gekauft.

-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.726 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen