Ich miete seit 5 Jahren eine teilmöbilierte Wohnung. Bei der gemeinsamen Begutachtung der Wohnung vor dem Auszug bemängelte der Vermieter Absplitterung an der Emaille der Küchenspüle. Er verlang dass ich die Kosten für eine neue Küchenspüle zu 100% übernehme.
Ich kenne Urteile wie z.B. hier
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/badewanne.htm
Ebenso besteht keine Haftung für kleinere Absplitterungen an der Küchenspüle. Das Landgericht Köln (Az 6 S 55/96
) dazu:
Trotz aller Vorsicht sei es unvermeidbar, dass zu spülende Gegenstände gelegentlich "in der Spüle aufschlagen".
In meinem Fall sind 3 Absplitterungen an der Emaille ca. 0.5cm und ich weiss nicht ob dies als klein oder nicht klein einzustuffen sind. Ich bin auch bereit in einem vernuenftigen Umfang diesen "Schaden" zum teil zu tragen. 100% Übernahme der Kosten für eine neuwertige Spüle will ich allerdings nicht tragen, da dies die zeitliche Abnutzung nicht berücksichtigt.
Warauf soll man sich in so einer Situation berufen?
Gibt es Richtilinien zur %-Beteiligung an Reparatur bzw Erstattung von Küchenspülen?
Danke fuer Eure Meinung im voraus.
Vermieter verlangt eine neue Küchenspüle
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
der Haftpflichtversicherung als Schadensfall melden! Die wehrt u.a. auch überzogene Ansprüche ab.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
Ich denke, dass eine Küchenspüle nach 5 Jahren abgeschrieben, bzw. abgewohnt ist.
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Bei Löchern in der Wand muß man nicht die ganze Wand erneuern, sondern man verschließt die Löcher...
Google mal nach "emaille reparatur set"
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>>Vermieter verlangt eine neue Küchenspüle
>Hallo,
>der Haftpflichtversicherung als Schadensfall melden! Die >wehrt u.a. auch überzogene Ansprüche ab.
HPV habe ich leider nicht.
>>Vermieter verlangt eine neue Küchenspüle
>Ich denke, dass eine Küchenspüle nach 5 Jahren >abgeschrieben, bzw. abgewohnt ist.
Gibt es dazu vielleicht irgendwelche Urteile, Verweise usw?
>>Vermieter verlangt eine neue Küchenspüle
>Bei Löchern in der Wand muß man nicht die ganze Wand >erneuern, sondern man verschließt die Löcher...
>Google mal nach "emaille reparatur set"
Ich glaube so was ist nur bei Haarrissen hilfreich. Bei mit sind die Absplitterungen 0.5cm lang. In 5 Jahren faellt schon mal ein oder anderer Top unsaft aus der Hand.
>Entweder Du verhandelst mit deinem VM oder Du lässt es >drauf ankommen. Wunder dich dann aber nicht, wenn Du >wider Erwarten verlierst.
Der Grund warum ich hier poste ist gerade herauszufinden was der Gesetzgeber bzw. historische Urteile dazu sagen.
Erstatten einer neuen Kuechespuele nach 5 Jahren Nutzzeit laesst die "Abnutzung ueber die Zeit" vollkommen ausser acht. Ich haette gern konkrette Hinweise falls bekannt was dazu das Gesetz sagt.
Das passende Gesetz ist das BGB, §823. Demnach bist du zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Dein erstes Problem ist jetzt nur noch, den Schaden zu beziffern. In dem von dir zitierten Urteil wird für eine Badewanne aus Emaille eine Lebensdauer von 23 Jahren angenommen. Wenn man diese Lebensdauer auf eine Spüle aus Emaille überträgt, dann mußt du nur noch herausfinden, wie alt die Spüle denn ist. Mit der Formel aus dem Badewannenurteil kannst du den Schaden berechnen.
Dein zweites Problem ist, den Vermieter von der Richtigkeit deiner Argumente zu überzeugen. Falls dir das mit Hinweis auf das Urteil nicht gelingt, und der Vermieter dir den Austausch der Spüle von der Kaution abzieht, dann bleibt dir nur der Klageweg.
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