Vermieter verlangt Verschönerung der Wohnung bei Auszug ...

30. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.04.2021 13:25:22
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter verlangt Verschönerung der Wohnung bei Auszug ...

Der Vermieter verlangt zum Auszug nicht unerhebliche Verschönerung der Wohnung, nämlich sollen wir eine Trockenbaudecke im Flur einziehen ,
- dort war ursprünglich eine abgehängte Decke drin, aber kein Trockenbau, vom Vormieter eingebaut und so grottenhässlich dass meine Frau diese irgendwann mal rausgerissen hat.

Ich selber habe diese Decke nie gesehen. Vor ein paar Jahren zog ich dort auch ein, zu diesem Anlass wurde eine neuer Mietvertrag aufgesetzt, in dem nun ich auch Erwähnung fand.

Hsalbwegs logisch kommt es mir vor, dass der Vermieter wieder eine abgehängte Decke haben will (seine selbst eingezogenen Elektrokabel sind wie Kraut und Rüben verlegt und sollen verdeckt werden)

Frage:
Hätte der Vermieter zum Zeitpunkt des Mietvertragswechsels das mit der abgehängtedn Decke erwähnen müssen, und ist sein Anspruch drauf nun dahin,
- oder kann er jetzt zum Auszug immer noch eine solche Decke verlangen ?

(Da nicht 2 Mietverträge gleichzeitig gelten können (bei einem Objekt) dürfte wohl der alte mit Abschluss des neuen ausser Kraft gesetzt worden sein ...)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Was steht im neuen, mit dir abgeschlossenen Mietvertrag oder in einem eventuell damals angefertigten Übergabeprotokoll zur Beseitigung von Einbauten des Vormieters bzw. Widerherstellung des Zustand vor Anmietung durch den Vormieter drin? War dir persönlich bei Abschluss deines Mietvertrages bekannt, dass der Vormieter (deine Frau) die Deckenverkleidung rausgerissen hat?

Zitat (von Carlo von Banausen):
(Da nicht 2 Mietverträge gleichzeitig gelten können (bei einem Objekt) dürfte wohl der alte mit Abschluss des neuen ausser Kraft gesetzt worden sein ...)
Rein rechtlich können zwei Mietverträge für dasselbe Objekt abgeschlossen werden. Hier wird aber wohl eine einvernehmliche Beendigung des alten Mietvertrages durch konkludentes Verhalten anzunehmen sein. Wobei bei einer solchen, nicht schriftlich festgehaltenen Beendigung des alten Mietvertrages es immer schwierig ist, die Konditionen dieses Aufhebungsvertages festzustellen. Also in diesem Fall: Wurde der alte Mietvertrag beendet unter der Voraussetzung, dass die neuen Mieter (als deine Frau und du) die Pflichten aus dem alten Mietvertrag übernehmen? Schriftlich gibt's dazu ja nichts, aber durfte der Vermieter damals davon ausgehen? Da bin ich mir nicht sicher.

-- Editiert von cauchy am 30.05.2018 09:04

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