Vermieter verlangt Umzug mit Möbelaufzug

13. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter verlangt Umzug mit Möbelaufzug

Guten Abend,
ich benötige mal Eure/Ihre Meinung.
Ich habe für meinen morgigen Umzug ein Umzugsunternehmen engagiert.
Heute kam ein Brief von meinem neuen Vermieter bzgl. meines Einzugs: es sei nicht gestattet, den Hausflur zu nutzen, um mehr als Kleinmöbel, z.B. Stühle, in die Wohnung zu bringen. Dazu der "Hinweis", dass Umzugsunternehmen für gewöhnlich Möbellifte nutzen, um die Möbel über den Balkon in die Wohnung zu schaffen. Meine Wohnung liegt im 2. OG.
Da es sich um einen Neubau handelt, vermute ich, dass der Vermieter Angst vor Beschädigungen hat. Aber in diesem Fall würde ich ja eh das Unternehmen in Regress nehmen.
Nun meine Frage: kann der Vermieter untersagen, den Hausflur für den Einzug zu nutzen und auf einen Möbelaufzug verweisen? Und das so kurzfristig?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Jasmin28):
Heute kam ein Brief von meinem neuen Vermieter bzgl. meines Einzugs: es sei nicht gestattet,


Hat er dies mit Hinweis auf die Bestimmung (wo es steht) begründet.



Zitat (von Jasmin28):
Da es sich um einen Neubau handelt, vermute ich, dass der Vermieter Angst vor Beschädigungen hat. Aber in diesem Fall würde ich ja eh das Unternehmen in Regress nehmen.
Der Schaden wäre damit aber nicht weggewischt.

Zitat (von Jasmin28):
Nun meine Frage: kann der Vermieter untersagen, den Hausflur für den Einzug zu nutzen


Vermutlich nicht, aber mir fallen ganz spontan ein paar Dinge ein, wie ich es an dem Tag wirksam verhindern würde.

Willst Du Dir das Verhältnis zum Vermieter wirklich gleich am ersten Tag verschertzen? Kein guter Anfang oder, selbst wenn Du im Recht bist?

Berry

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Jasmin28):
Heute kam ein Brief von meinem neuen Vermieter bzgl. meines Einzugs: es sei nicht gestattet,


Hat er dies mit Hinweis auf die Bestimmung (wo es steht) begründet.



Zitat (von Jasmin28):
Da es sich um einen Neubau handelt, vermute ich, dass der Vermieter Angst vor Beschädigungen hat. Aber in diesem Fall würde ich ja eh das Unternehmen in Regress nehmen.
Der Schaden wäre damit aber nicht weggewischt.

Zitat (von Jasmin28):
Nun meine Frage: kann der Vermieter untersagen, den Hausflur für den Einzug zu nutzen


Vermutlich nicht, aber mir fallen ganz spontan ein paar Dinge ein, wie ich es an dem Tag wirksam verhindern würde.

Willst Du Dir das Verhältnis zum Vermieter wirklich gleich am ersten Tag verschertzen? Kein guter Anfang oder, selbst wenn Du im Recht bist?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jasmin28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, kein Hinweis auf die Bestimmung. In Mietvertrag und Hausordnung steht dazu auch nichts.

Naja, aber was ist denn die Alternative? Das Umzugsunternehmen kommt morgen. Und natürlich ohne Möbelaufzug. Den Umzug verschieben ginge auch nicht, weil ich bis Montag aus meiner jetzigen Wohnung raus muss.
Ich habe mehrmals mit dem Vermieter bzgl. des Umzugs telefoniert, in keinem Gespräch hat er diese Sache erwähnt. Und dann heute dieser Brief. So schnell hätte ich das eh nicht umorganisieren können.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119360 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Jasmin28):
Heute kam ein Brief

Wenn der nicht per Zustellnachweis kam, wird der Vermieter ein Problem haben das der heut kam - oder überhaupt kam.



Zitat (von Jasmin28):
es sei nicht gestattet, den Hausflur zu nutzen, um mehr als Kleinmöbel, z.B. Stühle, in die Wohnung zu bringen.

Unfug. Der Flur darf bestimmungsgemäß genutzt werden und das schließt auch den Transport von Möbeln ein - auch richtig großen Möbel.



Zitat (von Jasmin28):
Und das so kurzfristig?

Bei so wenige Vorlaufzeit; keine Chance, selbst wenn das mit dem Verbot gültig wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Selbstverständlich ist es zulässig, dass man bei Einzug Möbel durch den Flur transportiert. Egal, wann so eine schwachsinnige Aufforderung vom Vermieter kommt, die darf man ignorieren. Diese Forderung entbehrt ja jeder Rechtsgrundlage.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Nun ja. Man sollte bedenken, dass selbst eine kleine Beschädigung im Treppenhaus wahrscheinlich teurer ist als 1 Tag Miete für einen Möbellift. Denn der Vermieter wird eventuelle Beschädigungen natürlich von einer Fachfirma beseitigen lassen.

Zitat:
Aber in diesem Fall würde ich ja eh das Unternehmen in Regress nehmen.

Erfahrungsgemäß versuchen sich Umzugsunternehmen vor etwaigen Regressforderungen zu drücken. Der Vermieter wird sich an Sie wenden, Sie müssen erstmal zahlen und dann beim Umzugsunternehmen hinter dem Geld herrennen.

Meine persönliche Meinung:
- es ist nicht gut, sich schon beim Einzug mit dem Vermieter anzulegen
- die Mehrkosten für einen Möbellift sind nicht so hoch - eine gute Investition, wenn man sich dadurch viel Ärger ersparen kann

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Also ich bin ja berufsbedingt x mal in meinem Leben umgezogen. Habe immer nur Umzugsunternehmen genommen, die mit Möbelaufzug arbeiteten, war einfach schneller, sicherer für die Möbel, keine Beschädigungen u.s.w. Was spricht denn dagegen?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Stimmt.
Der Punkt, dass ein Möbelaufzug nicht nur das Treppenhaus vor Beschädigungen schützt, sondern auch die Möbel selbst, wurde noch gar nicht ausgeführt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Jasmin28):
Aber in diesem Fall würde ich ja eh das Unternehmen in Regress nehmen.

Nö erst bezahlt man mal selbst, da man Auftraggeber ist.
In 2 OG Möbel hochschleppen ist schon kein Kinderspiel, vor allem da leiden auch die Möbel darunter.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jasmin28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Problem ist, dass einfach keine Zeit ist, um noch einen Möbellift zu organisieren. Ob ich dazu bereit wäre oder nicht, spielt da eigentlich keine Rolle mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Dann teilst Du das dem Vermieter mit, und ziehst um.

wirdwerden

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Dann teilst Du das dem Vermieter mit, und ziehst um.

wirdwerden


Sehe ich genauso, zumal es mKn keine Rechtsgrundlage dafür gibt, die Nutzung des Hausflures zu untersagen.



-- Editiert von AltesHaus am 14.10.2017 10:25

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#13
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Erfahrungsgemäß versuchen sich Umzugsunternehmen vor etwaigen Regressforderungen zu drücken. Der Vermieter wird sich an Sie wenden, Sie müssen erstmal zahlen und dann beim Umzugsunternehmen hinter dem Geld herrennen.


Der VM wird sich bei Beschädigung an den M wenden, dieser wiederum an die Transportfirma. Diese Firma wird ja eine Rechnung an den M zwecks Umzug stellen, und von diesem Betrag kann der M die Rechnung vom VM abziehen. Voruasgesetzt dem Unternehmen kann man eindeutig die Beschädigung nachweisen, was nicht schwer fallen dürfte.
Hier muss also die Mieterin dem Geld nicht nachlaufen, eher hätte die Umzugsfirma diese Last.

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#14
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ehrlich gesagt, wuerde ich am liebsten vom Vertrag zurücktreten. Bei so einer Flachpfeife als Vermieter waere mein Vertrauen in meinen Vertragspartner jetzt schon zerstört.
Da das aber wahrscheinlich keine Option ist, heute noch eine Haftpflichtversicherung online abschließen,( falls keine vorhanden ist) und bei so einem Vermieter auf jeden Fall naechste Woche Rechtsschutz fuer Mietrecht.

Wichtig ist morgen bei Einzug nur unterschreiben, was man gelesen und verstanden hat.
Nur mal eben schnell wird nichts, gar nichts, rein ueberhaupt nichts unterschrieben.
Wenn es nicht anders geht's soll er alles zum unterschreiben da lassen. Kriegt er Montag wieder.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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