Vermieter verlangt Renovierungskosten vor Einzug??

16. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
peterrobin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter verlangt Renovierungskosten vor Einzug??

Hallo,

ich wollte soeben eine kleine 1-Zimmer Wohnung mieten. Der Vermieter (Immobilien-Büro und gleichzeitig Wohnungseigentümer) hat mich darauf hingewiesen, dass er als Eigentümer keine Provision verlangen darf. Man müsse allerdings 380 Euro für die Renovierung (Wände streichen) vor Einzug bezahlen, da dies gemacht wurde. Das Argument sei, man würde dies "abwohnen" und müsse dafür beim Auszug nicht streichen. Ist das in Ordnung? Ich habe ihm vorgeschlagen die Wohnung im gleichen Zustand zu hinterlassen bei Auszug, darauf geht er nicht ein.

Ist das in Ordnung? Meinem Gefühl nach ist das gar nicht in Ordnung, da ich nicht der Verursacher oder Auftraggeber für diese Kosten bin.

Vielen Dank
Peter

PS: Ja ich weiß, dass ich diese Wohnung nie bekommen werde, da aufgrund des Wohnungsmangels in Würzburg es genug Leute geben wird, die die 380 Euro einfach so bezahlen. Aber mir geht es ums Prinzip :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Für "verboten" halte ich diese Forderung nicht. Der Vermieter könnte dir die Wohnung auch unrenoviert übergeben und du müsstest nach einer gewissen Mietzeit trotzdem renovieren, selbst wenn du direkt nach Einzug renovierst.
Er könnte sie dir auch, für dich kostenlos, renoviert vermieten (was er nicht muss) und sie dann nach einer gewissen Mietzeit renoviert zurück verlangen.
So verlangt er halt einen kleinen Obulus zu Mietbeginn und du kannst die Wohnung runterwohnen wie du willst und musst am Schluss trotzdem nicht renovieren. Sooo schlecht find ich den Deal für dich gar nicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peterrobin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich finde es ist doch sein Problem in welchen Zustand er die Wohnung bringen muss um sie vermieten zu können ?! Wenn es dafür nötig ist neu zu streichen dann soll er das machen. Wenn nicht dann soll er das eben dem Mieter überlassen.

Mit der gleichen Argumentation könnte ich in eine Wohnung eine Heizung einbauen und dem neuen Mieter sagen ich brauch erst mal 8000 Euro weil die Heizung wohnst du ja ab.... macht ja auch keinen Sinn.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Der Vermieter kann selbstverständlich Kostenersatz für eine Renovierung vor Vermietung fordern.
Warum? Aus 2 Gründen:
1. Es ist nicht verboten, derartiges auszuhandeln und vertraglich zu fixieren (Privatautonomie, Vertragsfreiheit).
2. "da aufgrund des Wohnungsmangels in Würzburg es genug Leute geben wird, die die 380 Euro einfach so bezahlen."





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Ich finde es ist doch sein Problem in welchen Zustand er die Wohnung bringen muss um sie vermieten zu können ?!

Offenbar MUSS er aber die Wohnung nicht in irgendeinen Zustand bringen um sie vermieten zu KÖNNEN.

quote:
Wenn es dafür nötig ist neu zu streichen dann soll er das machen. Wenn nicht dann soll er das eben dem Mieter überlassen.

Ebenso offenbar will er das aber nicht und muss es auch nicht.

quote:
Mit der gleichen Argumentation könnte ich in eine Wohnung eine Heizung einbauen und dem neuen Mieter sagen ich brauch erst mal 8000 Euro weil die Heizung wohnst du ja ab.... macht ja auch keinen Sinn.

Der Vergleich hinkt ein bisschen. Denkbar wäre allerdings einen Mieter vor die Wahl zu stellen entweder eine Wohnung mit alten Gaseinzelöfen für 400€ zu mieten oder die Wohnung mit neuer Heizung für 480€ anzumieten.

Vielleicht mal zum Verständnis, warum Vermieter solche Regelungen treffen:
Der BGH hat in den letzten Jahren einige Urteile gefällt, wonach gewisse Klauseln in Mietverträgen unwirksam werden, wenn sie nur ganz winzig kleine Wörter enthalten. Kein Vermieter kann daher einschätzen, ob das nicht in den nächsten Jahren auch mit seinen - heute noch wirksamen Klauseln - passiert.
Mit den obigen Vereinbarungen ist der Drops gelutscht und dem Vermieter kann es egal sein, ob der BGH mal wieder irgendeine Klausel hinsichtlich der Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt.

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-- Editiert kathi2008 am 16.04.2013 21:57

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