Vermieter verlangt Miete trotz erfolgter Übergabe

7. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
masterab
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verlangt Miete trotz erfolgter Übergabe

Hallo

wir haben ein Problem mit unserem ehemaligen Vermieter. Wir haben unsere
alte Wohnung zum 31.03.2010 gekündigt. Da es aber bereits Nachmieter gab und
wir auch schon in unserer neuen Wohnung waren, haben wir uns mit dem Vermieter geeinigt die Wohnung bereits am 10.03.2010 zu übergeben (Übergabe der Wohnung an die neuen Mieter erfolgte zum selben Zeitpunkt). Wir haben daher für März 2010 keine Miete mehr gezahlt, da wir ja nicht mehr im Besitz der
Wohnung waren und diese ja schon im Besitz der neuen Mieter war. Nun verlangt der vermieter noch für den kompletten März die Miete + Nebenkosten und haben uns auch schon rechtliche Schritte angedroht. Wir sind der Meinung, dass dies nicht rechtens ist, da wir ja sonst die Miete für den neuen Mieter zahlen würden. Könnte höchstens sein, dass wir für den Zeitraum 01.03. - 09.03.10 noch zahlen müssen. Über schnelle Hilfe wären wir sehr dankbar.

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Da es aber bereits Nachmieter gab

Ab wann hatten die denn gemietet ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
masterab
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

der Mietvertrag der Nachmieter galt ab 01.04.10, hatten aber wie gesagt schon am 10.03.10 die Übergabe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Und da habt Ihr angenommen, der VM "spendiert" den März ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
masterab
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

na aber das würde ja bedeuten, wir hätten die Miete für unseren Nachmieter bezahlt, d.h. unser Vermieter hätte sich auf unsere Kosten "bereichert"

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
d.h. unser Vermieter hätte sich auf unsere Kosten "bereichert"

Wieso das denn ?
Er hat für den März 1 x Miete bekommen (egal von wem).
Nutznießer waren doch wohl die Nachmieter.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12307.07.2010 14:25:16
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

In dem beschriebenen Fall hat der Vermieter recht. Bis zum 31.03. seid Ihr der Mieter der Wohnung und müsst somit auch Miete zahlen. Was Ihr mit dem Nachmieter ausgemacht habt, braucht ihn nicht zu interssieren. Im März hatte er mit dem Nachmieter noch kein Vertragsverhältnis.
Ihr könnt aber versuchen Euch die Miete vom 10. - 31.03. vom Nachmieter zurückzuholen.

Gruß

Shihaya

-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12307.07.2010 14:25:16
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Grundsätzlich kann der Mieter die Schlüssel auch schon vor dem Mietvertragsende zurückgeben. Er ist aber trotz der vorzeitigen Rückgabe verpflichtet, die Miete bis zum Ende der Mietzeit zu zahlen. Die Übergabe der Schlüssel an den Vermieter führt nicht dazu, dass dieser sich mit einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses einverstanden erklärt (AG Köln, in: Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1976, S. 28).

Anders würde es sich allerdings verhalten, wenn die Vermieter für Renovierungszwecke vor dem Mietvertragsende zum 30. 6. Wohnungsschlüssel von Ihnen gefordert hätten, da Sie Ihnen damit das volle Besitzrecht an der Mietwohnung vorenthalten hätten, eine der Voraussetzungen für die geschuldeten Mietzahlungen (§ 535 BGB , § 546 BGB sowie § 856 BGB ). <hr size=1 noshade>


Jetzt ist die Frage, wie das bei Euch gelaufen ist ?


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.125 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen