Hallo,
wir hatten die Mieterhöhung laut Mietspiegel nicht akzeptiert. Der Vermieter hatte geklagt. Wir haben uns beim Amtsgericht auf die Mitte quasi geeinigt.
Jetzt kommt nach ca. 3 Monaten ein Brief vom Vermieter. Darin steht:
"nach dem uns vorliegenden Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgericht Duisburg vom 07.09.2016 aus dem Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen xxxxx haben Sie an uns 17,50€ Gerichtskosten zu erstatten."
Beim Amtsgericht wurde davon nie etwas erwähnt, dass wir etwas noch zahlen müssen. Unseren Anwalt hatte meine Rechtsschutzversicherung bezahlt.
Versuchen die einfach so von uns Geld zu verlangen und hoffen, dass wir zahlen?
Vermieter verlangt Kostenfestsetzungsbeschluss
30. November 2016
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Frage vom 30. November 2016 | 10:27
Von
Status: Praktikant (539 Beiträge, 259x hilfreich)
Vermieter verlangt Kostenfestsetzungsbeschluss
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#1
Antwort vom 30. November 2016 | 10:31
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
Zitat"nach dem uns vorliegenden Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgericht Duisburg vom 07.09.2016 aus dem Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen xxxxx haben Sie an uns 17,50€ Gerichtskosten zu erstatten." :
An den Anwalt weiterleiten, der muss den auch bekommen haben und der ist auch für die Abwicklung zuständig.
#2
Antwort vom 30. November 2016 | 11:40
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Zitat:Beim Amtsgericht wurde davon nie etwas erwähnt, dass wir etwas noch zahlen müssen. Unseren Anwalt hatte meine Rechtsschutzversicherung bezahlt.
An den Anwalt weiterleiten, der schickt das dann zur RS, diese zahlt dann die GK
Zitat:Versuchen die einfach so von uns Geld zu verlangen und hoffen, dass wir zahlen?
Nein, das ist ein normaler Vorgang, die können ja nicht wissen, dass Sie RS haben und Ihre Vers. das zahlt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. November 2016 | 13:25
Von
Status: Praktikant (539 Beiträge, 259x hilfreich)
OK haben es an den Antwalt weitergeleitet. Danke.
Also zahlt die Rechtsschutzversicherung das und nicht selber ne?
#4
Antwort vom 30. November 2016 | 13:41
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatOK haben es an den Antwalt weitergeleitet. Danke. :
Also zahlt die Rechtsschutzversicherung das und nicht selber ne?
Wenn das GK sind, die Sie zu tragen hätten, übernimmt das die RS, wobei ich davon ausgehe, dass diese Deckungszusage für diese Angelegenheit erteilt hat.
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