Vermieter verlangt Gebühr für Nebenkostenabrechnun

10. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)
Vermieter verlangt Gebühr für Nebenkostenabrechnun

Wir wohnen seit einigen Jahren in einer Mietswohnung. Der Vermieter ist eine Genossenschaft.

Bisher wurde die Abrechnung von Strom und Wasser immer von den 5 Parteien im Haus selbst vorgenommen. Einer bekam die Rechnung und hat das Geld von allen anderen eingesammelt.

Eine Nebenkostenabrechnung haben wir daher nie erhalten. Ich habe nun gehört, dass die Genossenschaft eine Gebühr von ca. 3,50€ pro Monat/pro Mieter dafür verlangt, wenn sie die Abrechnung erstellt. Ist das rechtens?

Ich habe ein wenig gegooglet und immer gelesen, dass Verwaltungsgebühren eigentlich nicht umgelegt werden dürfen.

Oder gibt es hier Ausnahmen, z. B. bei Genossenschaftswohnungen?


Danke und Grüße

Timmi

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:
Bisher wurde die Abrechnung von Strom und Wasser immer von den 5 Parteien im Haus selbst vorgenommen. Einer bekam die Rechnung und hat das Geld von allen anderen eingesammelt.


Ich verstehe den Sachverhalt nicht.

Von wem bekam der "Eine" denn eine Abrechnung ? Gibt es etwa einen gemeinsamen Zähler für den Haushaltsstrom ?

Handelt es sich überhaupt um eine Abrechnung über Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung ?

Handelt es sich um eine Abrechnung an Hauptmieter oder um weitere Abrechnungen für evtl. Untermieter ?


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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#2
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)

Okay..vielleicht etwas undeutlich ausgedrückt.

Also ein Mieter bekam die Abrechnung direkt vom örtlichen Wasserversorger, bzw. vom örtlichen Stromunternehmen.
Es geht also eigentlich nur um Wasser- und Hausstrom. Es gibt einen gemeinsamem Wasserzähler und einen Zähler für den Hausstrom. Ansonsten hat jeder noch einen Zähler für den persönlichen Stromverbrauch.

Die 5 Mieter sind keine Untermieter. Alles direkte Mieter, bzw. Mitglieder in der Genossenschaft.

Mit der Frage nach der Betriebskostenverordnung kann ich nicht viel anfangen, da wir noch nie eine Abrechnung erhalten haben.... Wir zahlen wohl eine "Teilinklusivmiete", wo in der normalen Miete bereits die Abgaben für Müll, Straßenreinigung, Grundabgaben, etc. enthalten ist.

-- Editiert Timmi11 am 10.06.2013 20:05

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:
Also ein Mieter bekam die Abrechnung direkt vom örtlichen Wasserversorger, bzw. vom örtlichen Stromunternehmen.


und wer hat das warum geändert ?

Zitat:
Wir zahlen wohl eine "Teilinklusivmiete", wo in der normalen Miete bereits die Abgaben für Müll, Straßenreinigung, Grundabgaben, etc. enthalten ist.
und irgendwo steht, dass Hausstrom und Wasser nicht in der Teilinklusivmiete enthalten sind. Wieso ?



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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 10.06.2013 20:55

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Bisher wurde die Abrechnung von Strom und Wasser immer von den 5 Parteien im Haus selbst vorgenommen. Einer bekam die Rechnung und hat das Geld von allen anderen eingesammelt.

Vorsichtig ausgedrückt ist das eine sehr eigenwillige Vereinbarung. Zuerst würde ich versuchen herauszubekommen, welche Vereinbarung diese eine Partei mit dem Vermieter getroffen hat.

quote:
Ich habe nun gehört, dass die Genossenschaft eine Gebühr von ca. 3,50€ pro Monat/pro Mieter dafür verlangt, wenn sie die Abrechnung erstellt. Ist das rechtens?

Eigentlich ganz klar nein, aber steht dazu vielleicht was im Mietvertrag?

quote:
Wir zahlen wohl eine "Teilinklusivmiete", wo in der normalen Miete bereits die Abgaben für Müll, Straßenreinigung, Grundabgaben, etc. enthalten ist.

Und was ist mit Wasser und Hausstrom? Die sind in einer Teilinklusivmiete oft auch mit drin.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)

Im Dauernutzungsvertrag steht, dass Wasser und Hausstrom vom jeweiligen Hauswart abgerechnet werden muss. Einen Hauswart im engeren Sinne gibt es hier nicht. Es erklärt sich immer jemand bereit dies zu übernehmen. Ab und zu wird die Aufgabe dann an den nächsten weitergegeben.
Wir möchten dies ändern und der Genossenschaft übergeben, weil es kurz formuliert nicht glatt läuft mit der Abrechnung.....

So gesehen läuft alles ordnungsgemäß laut Nutzungsvertrag ab. Ich frage mich nur, ob diese Formulierung überhaupt rechtens ist.


1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:
Im Dauernutzungsvertrag steht, dass Wasser und Hausstrom vom jeweiligen Hauswart abgerechnet werden muss.


Wenn die Gültigkeit dieser Klausel beurteilt werden soll, bitte den vollen Wortlaut des Absatzes !

Wer liefert Wasser und Strom und auf welchen Namen ist das dort angemeldet, d.h. wer bekommt die Rechnung ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)

Genauer Wortlaut:
"Neben der Nutzungsgebühr sind von Vertragsbeginn bzw. Vom Zeitpunkt der Wohnungsübernahme die Kosten für Treppenhauslicht und Wasserverbrauch zu tragen. Die Abrechnung erfolgt durch den jeweiligen Hauswart nach Rechnungslegung durch die Stadtwerke. Umlagemodus: z. zt. noch nach Kopf- und Zimmerzahl."

Wasser und Strom liefern die örtlichen Stadtwerke. Von dort wird die Rechnung an einen Mieter im Haus geschickt. In der Rechnung steht aber als "Kunde" die Genossenschaft.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:
Ich habe nun gehört,

Wie wäre es mal mit verifizieren?



quote:
Ich habe ein wenig gegooglet und immer gelesen, dass Verwaltungsgebühren eigentlich nicht umgelegt werden dürfen.

Also ihr möchtet eure Aufgabe der Abrechnungs- und verteilungspflicht auf jemanden anderen übertragen.

Und der soll dann kostenlos für euch arbeiten?



Anstelle der Genossenschaft würde ich einen Hauswart einsetzen (ratet mal wer den dann zahlt?) der dann auch die Abrechnung macht. Das kostet dann schnell etwas mehr als 3,50 ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)

@Harry

Ja, genau! Du hast die Frage tatsächlich erfasst. Der Vermieter soll kostenlos eine Nebenkostenabrechnung erstellen, wenn dies seine Aufgabe ist und die Abwälzung auf die Mieter nicht rechtens sein sollte.

Und ein bezahlter Hauswart darf keine Verwaltungstätigkeiten für die Mieter berechnen. Soweit bin ich schon......
http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/nebenkosten/verwaltungskosten-gehoeren-nicht-in-die-nebenkostenabrechnung.html


1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Wasser und Strom liefern die örtlichen Stadtwerke. Von dort wird die Rechnung an einen Mieter im Haus geschickt. In der Rechnung steht aber als "Kunde" die Genossenschaft.

Und welche Vereinbarung hat dieser ganz spezielle Mieter mit der Hausverwaltung?

quote:
Also ihr möchtet eure Aufgabe der Abrechnungs- und verteilungspflicht auf jemanden anderen übertragen.

Und der soll dann kostenlos für euch arbeiten?


Egal wen die Vermieter mit der Abrechnung beauftragt, der Mieter muss die Kosten der Abrechnung nicht tragen.
Hat da die Genossenschaft vielleicht vorher "versteckt" die Übernahme der Kosten für die Abrechnung von den Mietern verlangt? Was zahlen die Mieter denn für den "Hauswart"? 210€/Jahr sind verdammt viel Geld für die simple Abrechnung von Wasser und Hausstrom.

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""

Aber was genau "passt" an der Abrechnung des Hauswarts nicht?

-- Editiert kathi2008 am 10.06.2013 22:46

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)

Dieser "spezielle Mieter", der die Abrechnung bekommt, sind zufällig wir :-).

Vermutlich, weil wir am längsten hier wohnen. Eine Vereinbarung mit dem Vermieter gibt es nicht. Er kümmert sich nicht darum, wer genau die Abrechnung vornimmt. Hauptsache es läuft....wenn nicht, dann eben kostenpflichtig über ihn selbst.

Also einen gewählten oder bestimmten Hauswart gibt es nicht. Reine Selbstverwaltung der Hausgemeinschaft. Dementsprechend auch keine Gebühren oder Kosten für den Hauswart.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:
Wasser und Strom liefern die örtlichen Stadtwerke.

quote:
Der Vermieter soll kostenlos eine Nebenkostenabrechnung erstellen, wenn dies seine Aufgabe ist

Das ist hier der Knackpunkt.

Wer ist denn der Vertragspartner (nicht Rechnungsempfänger) der örtlichen Stadtwerke???



quote:
Und ein bezahlter Hauswart darf keine Verwaltungstätigkeiten für die Mieter berechnen.

Korrekt, die Genossenschaft berechnet einfach den Hauswart, die Abrechnung macht er dann kostenlos, so wie es im Vertrag steht ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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