Vermieter verkauft Haus nach 4 Monaten Miete

15. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
jub
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verkauft Haus nach 4 Monaten Miete

Hallo,
unser Vermieter verkauft das von uns vor 4 Monaten gemietete Haus.
Offiziel haben wir von Ihm noch keine Nachricht erhalten, steht aber im Internet zum Verkauf. Wir wissen es mündlich von einem Immobilienmakler der schon Interessenten hat und mit uns Besichtigungstermine machen will.
Es ist der gleiche Makler von dem wir das Haus vermittelt bekommen haben.

Darf der Vermieter DAS. Was ist mit unsere Maklercoutage und unsere Umzugskosten???????
Wer kann helfen?????

Gruß Jens

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Fabian Sachse
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Vermieter kann das Haus als Eigentümer jeder Zeit veräußern.

Aber keine Angst. Die bestehenden Mietverhältnisse werden mit dem Neueigentümer fortgesetzt. (Kauf bricht nicht Miete).

Eine andere Frage ist freilich, ob der Neueigentümer das Haus selbst nutzen will und das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs (ordentlich) kündigt.



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"Rechtsanwalt Fabian Sachse ist Schwacke Vertragsanwalt"

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#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Verstehe ich richtig:

Sie sind Mieter. Ihr Vermieter will die Mietsache verkaufen.

Dann brauchen Sie sich eigentlich keine Sorgen zu machen.
Nach § 566 BGB ("Kauf bricht nicht Miete") bleibt der Mietvertrag ohne Einschränkungen - nur mit neuem Vermieter - bestehen.


Gruß
Harry!

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#3
 Von 
jub
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage war eigentlich:
Wenn der Neue Eigentümer rechtmäßig kündigt, was ist dann mit unseren Unkosten?
Umzug, Makler, Renovierung usw.
Muß nicht der jetzige Hausbesitzer dann uns ein neues Haus zu gleichen Bedingungen besorgen?

-- Editiert von jub am 15.03.2005 22:42:34

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#4
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

nein - muss er m.E. nicht. Wieso auch? Er verkauft sein Eigentum. Dass jemand anderes dieses Eigentum nutzt, hat nichts damit zu tun. Es geht doch den Verkäufer nichts an, was der Käufer mit der erworbenen Immobilie anstellt. Zudem wissen Sie ja gar nicht, ob der neue Besitzer nicht ggf. die Mieter "behalten" will. Warten Sie halt erst mal ab!

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#5
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

quote:
Wir wissen es mündlich von einem Immobilienmakler der schon Interessenten hat und mit uns Besichtigungstermine machen will.


Würde ich mich erst drauf einlassen, wenn der VERMIETER Dich informiert hat.

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#6
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Erst mal Locker bleiben....

Wenn das Haus verkauft wird und der neue Vermieter euch kündigen will wegen eigenbedarf, dann kann er das auch nur aus trifftigen Gründen :

Angenommen:
Wohnfläche 250 qm³, 10 Zimmer K/B

Er hat ne große Familie, er braucht den Platz im Haus so etwas in der Art.

Er kann euch dann nicht kündigen, nur weil er dort wohnen will (z.b. mit 3 Personen)

Aber wie gesagt... erst mal abwarten und tee trinken ;)

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"*Smile for a better Day...:)*

*Einsamkeit ist der Feind des Menschen*"

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#7
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Dazu gibt es hier unter www.123recht.net auf der Hauptseite genau den richtigen Artikel:

Mietrecht Beitrag von Rechtsanwalt Brorsen
Die Eigenbedarfskündigung

Auf dem Gebiet des Wohnraummietrechts gibt ..........

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