Vermieter verbietet ...

25. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieter verbietet ...

seltsame Lage... Zur Zeit wird bei uns in der Straße gebaut und ein großer Teil der Straße wurde abgesperrt und Parken verboten Schilder eingesetzt ... Für uns heißt es, eine Straße weiter zu fahren (was kein Problem darstellt) und hinter dem Haus zu parken (Sackgasse). Zur Zeit müssen wir durch den Kellereingang ins Haus und unser Vermieter hat uns heute nahegelegt den Kellereingang nicht als Hauseingang zu nutzen. Vermieter wohnt (leider) in der Nähe. Der Garten ist eine Gründfläche, wo Deko-Artikel sind. Er wird von keinem Mieter genutzt.

Kann der Vermieter uns das tatsächlich verbieten, obwohl wir das nur temporär machen ? Vermieter möchte seine Stellplätze loswerden, aber die sind definitiv zu teuer und direkt an einer Praxis (sehr eng! Wenn Patienten kommen hat man Probleme dass sie nicht genügend Platz haben).
Parkplätze vor dem Haus und hinter dem Haus ausreichend vorhanden.

Wir wollten morgen mal das Ordnungsamt anrufen, ob es möglich wäre, das Parken verboten einzugrenzen und für die Nacht aufzuheben ? Wer hätte da noch eine Idee ?? Oder an wen kann man sich wenden ? Bitte um Rat !

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Zur Zeit müssen wir durch den Kellereingang ins Haus und unser Vermieter hat uns heute nahegelegt den Kellereingang nicht als Hauseingang zu nutzen.

Kapier ich nicht ganz.

Wieso müßt Ihr durch den Kellereingang ins Haus ?

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Und wer nützt den Garten. Der, dem das Nutzungsrecht zusteht, kann sich wohl dagegen wehren, dass dieser ständig als Fussweg benutzt wird. Ob da nur DEKo rumsteht oder nicht, tut nichts zur Sache. Ist es nicht möglich unm Haus rumzugehen, oder möchtet ihr einfach nicht die Strasse entlang zurückgehen ?

-----------------
"Chylla"

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#3
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Garten steht allen Mietern zur freien Verfügung. Parken vorm Haus zur Zeit nicht möglich, wegen Baustelle.
Hinterm Haus ausreichend Parkplätze vorhanden.

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#4
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Noch eine Info: die komplette Pflege des Gartens wird uns in der Jahresrechnung in Rechnung gestellt ! Das Nutzungsrecht haben damit doch wohl die Mieter.

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ja, dann würde ich auch sagen, wenn das Nutzungsrecht und die Kosten des Gartens bei den Mietern liegen, kann man ihnen auch nicht verbieten, über diesen die Wohnung zu erreichen.

-----------------
"Chylla"

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

die komplette Pflege des Gartens wird uns in der Jahresrechnung in Rechnung gestellt

Das hat nichts mit einem Nutzungsrecht zu tun; dieses kann trotzdem ausgeschlossen sein.


Nochmal:

Wieso müßt Ihr durch den Kellereingang ins Haus ?

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#7
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

@Mortinghale:

Iss doch klar: Faulheit-
wenn man hinterm Haus parkt müsste man, um zum Haupteingang zu kommen, einmal ums Haus rum....

-----------------
"MfG
Susanne"

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Klärt, ob ihr ein Nutzungsrecht für den Garten habt - wie ihr den dann nutzt, ist eure Sache - vielleicht bist du ja nur im Garten spazieren gegangen.
Was will der Vermieter denn machen?

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#9
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn der Vermieter keinen guten Grund nennen kann, sehe ich sein Verhalten als pure Schikane.

Den hat er doch (siehe Eingangsposting):
dekorativ aufgebaute begrünte Freifläche.

Und die will er sich von den Mietern nicht 'verlatschen' lassen, nur weil diese keine Lust haben, die Eingangstür zu benutzen. Eine Kellertür ist keine Eingangstür.

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#11
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

'gelegentlich'

Das ist hier der Knackpunkt.

Die Mieter wollen die Kellertür zum ständigen Haupteingang umfunktionieren.

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#13
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Da lese ich aus dem Eingangsposting aber etwas ganz anderes heraus (bitte auch auf Zwischentöne achten).

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#15
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Mit Zwischentönen meinte ich eher

Vermieter wohnt (leider) in der Nähe

Vermieter möchte seine Stellplätze loswerden, aber die sind definitiv zu teuer

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#17
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Wenn der Vermieter den Mietern bedingungslos Kellertürschlüssel ausgehändigt hat, dann muss er damit rechnen, dass diese Tür regelmäßig genutzt wird.
Denkbar ist z.B. ja auch, dass Mieter ihre Fahrräder im Keller haben, die sie nach hinten raustragen.
Nach allem was ich hier bisher gelesen habe sehe ich keine rechtliche Handhabe des Vermieters den Mietern die Nutzung zu untersagen.
Außerdem hieß es eingangs der Vermieter habe den Mietern nahegelegt den Kellereingang nicht zu nutzen. Für mich ist das eine Bitte, kein Verbot

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#18
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)


Ist eben ein freundlicher Vermieter.

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#19
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die vielen Zuschriften.

Zur Info: die Baustelle ist vorm Haus - Parkplätze zur Zeit nur sehr begrenzt.
Parkplätze hinter dem Haus - ausreichend vorhanden.
Kellerschlüssel vorhanden, Fahrräder ebenfalls ;o))

Vermieter nutzt Garten auch nicht, der Hinweis "leider" wohnt der Vermieter heißt in diesem Fall: er scheint immer am Fenster zu schauen, wo was passiert. Wir sahen es bisher nicht als Problem.

Der Hintereingang wird nicht prinzipiell als Haupteingang genutzt, nur wenn vor dem Hause sämtliche Parkplätze vergeben sind.
Der Vermieter hat sich allerdings geärgert, dass wir keinen Stellplatz angemietet haben. Wir fragen uns, warum sollen wir einen Stellplatz anmieten, wenn generell genügend Parkplätze vorhanden sind. Der Wagen steht auf dem Stellplatz genauso wie auf einem normalen Parkplatz. Eine Garage wäre da von Vorteil, Vermieter hat auch mehrere und hat die vermietet. Die Mieter dieser Garagen benutzen diese als Lagerplatz. Nun, ist jedem ja selbst überlassen.
Geschützt ist der Wagen auf dem Stellplatz nicht, zumal Mieterin mit dem Mieter, der im Hause vor den Stellplätzen wohnt schon seit langem im Clinch ist und von ihm eine Menge Geld wollte. Er gab es nicht und so machte sie aus diesen Plätzen eben Stellplätze ... etwas verworren, ich weiß.

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#20
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hi Amicizia,

Geschützt ist der Wagen auf dem Stellplatz nicht, zumal Mieterin mit dem Mieter, der im Hause vor den Stellplätzen wohnt schon seit langem im Clinch ist und von ihm eine Menge Geld wollte. Er gab es nicht und so machte sie aus diesen Plätzen eben Stellplätze ... etwas verworren, ich weiß.

Das nennst Du etwas verworren ?

Also, ich verstehe diese beiden Sätze überhaupt nicht.

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#21
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ich glaube schon zu verstehen was Amicizia meint. :dance:
Jedenfalls sehe ich überhaupt keine Handhabe des Vermieters den Mietern die Nutzung des Hintereinganges zu vermieten, wenn zeitweilig, bedingt durch Bauarbeiten, Parkplätze vor dem Haus rar sind uind daher hinter dem Haus geparkt werden muss.

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#22
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ich glaube schon zu verstehen was Amicizia meint.

Ich auch; sie will ein Gewohnsheitrecht etablieren. :grins:

Und da der Vermieter weiß, daß der längste Weg mit dem ersten Schritt beginnt, will er den Anfängen wehren.

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#23
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Hee hee ! Habe dem Ordnungsamt geschrieben und darum gebeten, die Parkverbotsschilder zeitlich einzugrenzen, d.h. wenn die Bauarbeiter ihre Arbeit beendet haben, drehen sie nun die Schilder um :dance: und wir können dann wieder dort parken und die Hauseingangstür benutzen.

Aber zu unserem Vermieter sag ich nur :kotz: Entschuldigt, mit Sicherheit gibt es nette Vermieter, aber unser ist eben darauf gedacht seine Stellplätze zu vermieten :crazy: deshalb dürfen/sollen wir nicht zu den öffentlichen Parkplätzen, die am Garten angrenzen. Kann sie uns aber selbst rechtlich nicht verbieten, habe einen Bekannten gefragt, der RA ist :dance:

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#24
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Immer diese Unterstellungen, tz tz tz.

Bei uns hier würdest auch Du , liebe Amicizia, Deinem Vermieter für einen Stellplatz die Füße küssen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Stellplatz für EUR 25,00/Monat, ist das Standard ??

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liegen hier zwischen 40 und 50 €

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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