Hallo!
Ich bin in Juni in eine Wohnung gezogen, diese wurde vom Jobcenter genehmigt (ich arbeite, stocken aber auf).
Kaution wurde mir von der Verwandtschaft gestellt.
Die Vermieterin wollte immer das meine Verwandten mit unterschreiben, den Vertrag, da sie die Kaution zahlten.
Meine Verwandtschaft,möchte das nicht und auch das Jobcenter sagt das sei Blödsinn.
Was die Mängel in der Wohnung betrifft, habe ich mir inzwischen selbst geholfen.
Für mich ist nur interessant wie das jetzt mit den Mietvertrag läuft.
Sie hat mir Angeboten zu kündigen, wenn es mir nicht passt. (Ja so schrieb sie es) Werde ich natürlich nicht tun. Die Wohnung ist,wenn hergerichtet ein Traum.
Also zusammen gefasst: Kaution pünktlich gezahlt!
Miete wird sogar am 29 jeden Monats überwiesen, so daß es bis zum 31 des Monats,spätestens zum 01.auf dem Konto des Vermieters ist.
Ist dadurch ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen? Und welche Rechten und Pflichten habe ich oder die Vermieterin damit?
Was ,wenn ein Schaden entsteht für den ich nicht verantwortlich bin wie zbsp.Wasserrohrbruch.
Kann ich beruhigt hier wohnen bleiben?
Ich freue mich über zahlreiche Antworten und Informationen.
Vielen Dank
Vermieter unterschreibt seit 5 Monaten kein Mietvertrag
Fragen zur Miete?
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ZitatIst dadurch ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen? :
Ja
ZitatUnd welche Rechten und Pflichten habe ich oder die Vermieterin damit? :
In diesem Idealfall hast Du mehr Rechte als Pflichten und die Vermieterin mehr Pflichten als Rechte.
Zum Beispiel mußt Du nicht renovieren, keine Kosten für sog. Kleinreparaturen tragen und Nebenkosten mußt Du auch nicht zahlen. Außer die Vermieterin kann nachweisen das dies alles mündlich vereinbart wurde.
ZitatWas ,wenn ein Schaden entsteht für den ich nicht verantwortlich bin wie zbsp.Wasserrohrbruch. :
Dafür wärst auch mit einem schriftlichen Vertrag nicht zuständig.
ZitatKann ich beruhigt hier wohnen bleiben? :
Ja.
Du kannst beruhigt Wohnen bleiben, da jetzt ein mündlicher Mietvertrag alleine auf Basis der gesetzlichen Regelungen besteht.
Wenn die Vermieterin jetzt doch noch mit einem schriftlichen Mietvertrag kommt, würde ich mich an Deiner Stelle weigern, den zu unterschreiben.
Schriftliche Mietverträge verschlechtern regelmäßig die Rechte des Mieters gegenüber den gesetzlichen Regelungen.
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Vielen Dank!
Wie ist das ,falls sie doch auf den Trichter kommt, wenn Sie mich kündigt?
Muss man dann,wie im schriftlichen Mietvertrag bestimmte Gründe und Fristen einhalten?
Und wie gestaltet sich die Nebenkostenabrechnung. Ich habe vier Wasserzähler, keiner davon ist geeicht seit Jahren und sind ausser Funktion.
Heißt es wird geschätzt.
Das ich eine Nachzahlung zahle ist verständlich aber woher weiß ich was mein tatsächlicher Verbrauch ist? Oder gibt es da eine Regel? Ich bin alleine mir Kind und zahle jetzt 150 Nebenkosten für 62qm. Heizung nur im Kinderzimmer und Wohnzimmer.
Zitat:Muss man dann, wie im schriftlichen Mietvertrag bestimmte Gründe und Fristen einhalten?
Ja, es gelten die gleichen Kündigungsvorschriften, wie bei einem schriftlichen Vertrag.
Zitat:Heißt es wird geschätzt.
Mangels anderer Vereinbarungen werden sämtliche Nebenkosten nach Wohnfläche abgerechnet (§ 556a BGB )
Nur die Kosten für Heizung und Warmwasser müssen entsprechend der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
Wenn es keinen funktionierenden und geeichten Warmwasserzähler gibt, dann dürfen die geschätzten Kosten um 15% gekürzt werden.
ZitatDas ich eine Nachzahlung zahle ist verständlich :
Das ist nobel.
Denn verpflichtet wäre man nicht dazu.
Und wenn der Vermieter diese mit dergleichen Sorgfalt erstellt, könnte man diesen Entschluss bereuen ...
Zitat:ZitatDas ich eine Nachzahlung zahle ist verständlich :
Das ist nobel.
Denn verpflichtet wäre man nicht dazu...
Es gibt hier keinerlei Information über den Vertragsinhalt. Wie kommt man also zu der Erkenntnis, dass keine Betriebskosten zu zahlen wären?
Der gleiche Unsinn ist die Aussage, dass
Zitatein mündlicher Mietvertrag alleine auf Basis der gesetzlichen Regelungen besteht. :
Woher nimmt man diese Erkenntnis?
Auch bei einem mündlichen Vertrag gelten die getroffenen Vereinbarungen. Die gesetzlichen Regelungen greifen nur, wenn es keine abweichenden Vereinbarungen gibt bzw. diese nicht zu beweisen sind.
Das Beweisproblem ändert aber nichts daran, dass die Aussage mündlicher Vertrag = gesetzliche Regelung immer falsch ist.
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