Vermieter unterschreibt seit 5 Monaten kein Mietvertrag

6. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Chaosmama2011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter unterschreibt seit 5 Monaten kein Mietvertrag

Hallo!

Ich bin in Juni in eine Wohnung gezogen, diese wurde vom Jobcenter genehmigt (ich arbeite, stocken aber auf).
Kaution wurde mir von der Verwandtschaft gestellt.

Die Vermieterin wollte immer das meine Verwandten mit unterschreiben, den Vertrag, da sie die Kaution zahlten.
Meine Verwandtschaft,möchte das nicht und auch das Jobcenter sagt das sei Blödsinn.

Was die Mängel in der Wohnung betrifft, habe ich mir inzwischen selbst geholfen.

Für mich ist nur interessant wie das jetzt mit den Mietvertrag läuft.

Sie hat mir Angeboten zu kündigen, wenn es mir nicht passt. (Ja so schrieb sie es) Werde ich natürlich nicht tun. Die Wohnung ist,wenn hergerichtet ein Traum.

Also zusammen gefasst: Kaution pünktlich gezahlt!
Miete wird sogar am 29 jeden Monats überwiesen, so daß es bis zum 31 des Monats,spätestens zum 01.auf dem Konto des Vermieters ist.

Ist dadurch ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen? Und welche Rechten und Pflichten habe ich oder die Vermieterin damit?
Was ,wenn ein Schaden entsteht für den ich nicht verantwortlich bin wie zbsp.Wasserrohrbruch.

Kann ich beruhigt hier wohnen bleiben?

Ich freue mich über zahlreiche Antworten und Informationen.

Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Chaosmama2011):
Ist dadurch ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen?


Ja

Zitat (von Chaosmama2011):
Und welche Rechten und Pflichten habe ich oder die Vermieterin damit?


In diesem Idealfall hast Du mehr Rechte als Pflichten und die Vermieterin mehr Pflichten als Rechte.

Zum Beispiel mußt Du nicht renovieren, keine Kosten für sog. Kleinreparaturen tragen und Nebenkosten mußt Du auch nicht zahlen. Außer die Vermieterin kann nachweisen das dies alles mündlich vereinbart wurde.

Zitat (von Chaosmama2011):
Was ,wenn ein Schaden entsteht für den ich nicht verantwortlich bin wie zbsp.Wasserrohrbruch.


Dafür wärst auch mit einem schriftlichen Vertrag nicht zuständig.

Zitat (von Chaosmama2011):
Kann ich beruhigt hier wohnen bleiben?


Ja.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Du kannst beruhigt Wohnen bleiben, da jetzt ein mündlicher Mietvertrag alleine auf Basis der gesetzlichen Regelungen besteht.

Wenn die Vermieterin jetzt doch noch mit einem schriftlichen Mietvertrag kommt, würde ich mich an Deiner Stelle weigern, den zu unterschreiben.

Schriftliche Mietverträge verschlechtern regelmäßig die Rechte des Mieters gegenüber den gesetzlichen Regelungen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chaosmama2011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

Wie ist das ,falls sie doch auf den Trichter kommt, wenn Sie mich kündigt?

Muss man dann,wie im schriftlichen Mietvertrag bestimmte Gründe und Fristen einhalten?

Und wie gestaltet sich die Nebenkostenabrechnung. Ich habe vier Wasserzähler, keiner davon ist geeicht seit Jahren und sind ausser Funktion.

Heißt es wird geschätzt.

Das ich eine Nachzahlung zahle ist verständlich aber woher weiß ich was mein tatsächlicher Verbrauch ist? Oder gibt es da eine Regel? Ich bin alleine mir Kind und zahle jetzt 150 Nebenkosten für 62qm. Heizung nur im Kinderzimmer und Wohnzimmer.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Muss man dann, wie im schriftlichen Mietvertrag bestimmte Gründe und Fristen einhalten?


Ja, es gelten die gleichen Kündigungsvorschriften, wie bei einem schriftlichen Vertrag.

Zitat:
Heißt es wird geschätzt.


Mangels anderer Vereinbarungen werden sämtliche Nebenkosten nach Wohnfläche abgerechnet (§ 556a BGB )
Nur die Kosten für Heizung und Warmwasser müssen entsprechend der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

Wenn es keinen funktionierenden und geeichten Warmwasserzähler gibt, dann dürfen die geschätzten Kosten um 15% gekürzt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Chaosmama2011):
Das ich eine Nachzahlung zahle ist verständlich

Das ist nobel.
Denn verpflichtet wäre man nicht dazu.

Und wenn der Vermieter diese mit dergleichen Sorgfalt erstellt, könnte man diesen Entschluss bereuen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Chaosmama2011):
Das ich eine Nachzahlung zahle ist verständlich

Das ist nobel.
Denn verpflichtet wäre man nicht dazu...


Es gibt hier keinerlei Information über den Vertragsinhalt. Wie kommt man also zu der Erkenntnis, dass keine Betriebskosten zu zahlen wären?
Der gleiche Unsinn ist die Aussage, dass
Zitat (von hh):
ein mündlicher Mietvertrag alleine auf Basis der gesetzlichen Regelungen besteht.

Woher nimmt man diese Erkenntnis?

Auch bei einem mündlichen Vertrag gelten die getroffenen Vereinbarungen. Die gesetzlichen Regelungen greifen nur, wenn es keine abweichenden Vereinbarungen gibt bzw. diese nicht zu beweisen sind.
Das Beweisproblem ändert aber nichts daran, dass die Aussage mündlicher Vertrag = gesetzliche Regelung immer falsch ist.

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