Vermieter unerreichbar

28. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)
Vermieter unerreichbar

Hallo ihr lieben,

Ich bin am Rand der Verzweiflung.

Ich erreiche zum Blumentopf seit geschlagenen 3 Monaten meinen Vermieter nicht!

Weder telefonisch, noch postalisch, noch persönlich. Er reagiert einfach auf nichts.

Mein Partner wollte längst in meine Wohnung mit eingezogen sein, unser gemeinsames Kind kommt Ende November zur Welt.

Mein Vermieter war sogar bei meiner Nachbarin über mir, diese erzählte mir davon. Es geht ihm also gut und er ist nicht verreist oder sonst was...

Er ignoriert mich wohl knallhart ... wobei ich nicht mal wüsste wieso.

Was mache ich denn nun?
*kopfkratz*

Ich muss meinen Vermieter doch informieren über die neuen Umstände er muss dem zusammenzug zustimmen oder nicht?


Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Lg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Ist der Partner ein Ehepartner oder nicht?

Hintergrund der Frage: Bei engen Familienangehörigen muss der Vermieter dem Zuzug nicht zustimmen. Dann reicht es, wenn er nachweisbar informiert wird. Dein Kind wird zum Beispiel darunter fallen, wenn es geboren wird. Ein Ehepartner fällt auch darunter, ein "normaler" Lebensgefährte eher nicht. Ob der Vater deines Kindes als enger Familienangehöriger zählt, ist zumindest mir unklar.

Wenn er nicht darunter fällt, hast du wegen § 553 BGB Anspruch auf eine Genehmigung durch deinen Vermieter. Dann ist eine fehlende Genehmigung kein KO-Kriterium aber durchaus problematisch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Genauso):
Weder telefonisch, noch postalisch, noch persönlich.

Hat alles nie statt gefunden.
Wie will man das Gegenteil beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Nein er ist nicht mein Ehemann, das ist ja das Problem.

Die Problematik deswegen ist mir bekannt, deswegen hängen wir so in der Luft.

Genau Harry, wie beweise ich das...

Natürlich habe ich bisher kontaktversuche ohne zustell Nachweise ect verübt.
Bisher dachte ich auch, das würde auch ohne gehen....

Da habe ich mich halt schön gettäuscht.

Gibt es hier Fristen, das er reagieren muss irgendwann? ( nach einem Einschreiben mit Rückschein )

Der Mann wohnt 3 Blöcke von mir entfernt und ist nicht greifbar. Auch vorher hatten wir ein super Verhältnis und keine streitereien oder sonstiges.

Danke für eure hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Da hilft nur das nachweisbare Anschreiben des VM, mit der Ankündigung, dass der LG und Vater des Kindes zum Tag X in die Wohnung ziehen wird und du davon ausgehst, dass er zustimmt, sofern er sich nicht meldet.

5x Hilfreiche Antwort

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