Wünsche einen guten Tag allerseits.
Zu meinem Problem, bei dem ich hier hoffentlich etwas Hilfe bekommen kann:
Mein Vermieter hatte mich vor etwa einem Jahr gefragt, ob ich auch einen SAT-Anschluß in meine Wohnung haben möchte, was ich verneint hatte, da die Kosten hierfür etwa (lt. Aussage Vermieter) 120,- € betragen.
Die Gemeinschaftsanlage wurde installiert und ich konnte auch in meiner Wohnung SAT empfangen, ohne das ich jemals vom Vermieter zur Kasse gebeten wurde.
Heute (12.03.2013) öffne ich meinen Briefkasten und es flattert mir eine Rechnung vom Vermieter entgegen.
Für die Anbringung der SAT-Schüssel soll nun pro Mieteinheit (5 Parteien, einschl. Vermieter) ein Betrag von 182,-€ bezahlt werden. Die Anlage bleibt aber ja bis zum Anschluß Antennendose im Besitz des Hauseigentümers. Die SAT-Schüssel, sowie das Antennenkabel zu meiner Wohnung sind meiner Ansicht fester Bestandteil am Eigentum des Vermieters. Ich soll also nun meinen Anteil von 182,-€ bezahlen und finanziere somit meinem Vermieter die Gemeinschaftsanlage zu einem Teil mit? Und ... Wenn ich ausziehe, dann hat mein Nachmieter dank mir ebenfalls seinen SAT-Anschluß? Ist es rechtens, daß der Vermieter von mir diesen Betrag verlangt?
Vielleicht kann der ein oder andere ja etwas helfen. Bei der Suche im Internet habe ich so leider keine einschlägigen Antworten, bzw. Urteile gefunden.
Vielen Dank für die eventuelle Hilfe und allseits eine schöne Zeit.
Alf
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Vermieter und Gemeinschafts-SAT-Anlage
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Diese SAT-Anlage ist als Modernisierung anzusehen. Deshalb kann der Vermieter 11% der Gesamtkosten jährlich auf die Miete aufschlagen. Seine Rechnung mit den 182,- Euro würde ich ablehnen.
http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=508
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Vielen Dank für die Antwort...
Das mit den 11% der Gesamtkosten der Modernisierung (angerechnet auf ein Jahr) habe ich bereits schon vorher gelesen. Allerdings steht auch in $ 554 Abs.4 Satz 1 BGB: "Aufwendungen die der Mieter machen musste, hat der Vermieter in angemessenem Zustand zu ersetzen". Bezieht sich das auf meine 182,- €? Also: erhalte ich nach Beendigung des Mietverhältnisses einen angemessenen Teil meiner Ausgaben wieder? Ich bezahle doch nicht meinem Vermieter die SAT-Schüssel, den Anschluss und die Meter von Kabel zu meiner Wohnung und ziehe dann aus, um dem Nachmieter den SAT-Anschluß bezahlt zu haben (bzw. meinem Vermieter). Desweiteren habe ich keine Ankündigung in Schriftform erhalten, wie das in § 554 Abs.3 Halbsatz 2 BGB
steht. Hierbei wurde ich lediglich gefragt, ob ich denn auch einen SAT-Anschluß in meine Wohnung möchte. Stets hatte ich das verneint und letzten Endes wurde die Wohnung doch angeschlossen, damit alle Parteien dann den Anschluß haben.
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