Vermieter unbekannt verzogen

18. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
daniela171
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter unbekannt verzogen

Ich habe Ende Juli fristgerecht zum 31.10.03 meine Wohnungskündigung per Einschreiben mit Rückschein an meine Vermieterin geschickt. Nun habe ich mein Einschreiben zurück bekommen mit dem Vermerk des Briefträgers, dass "der Adressat unter der angegebenen Adresse nicht ermittelbar" sei.
Davon abgesehen, dass ich jetzt sehen muss, wie ich an die neue Adresse meiner Vermieterin komme (sie hat mich nämlich nie über eine Adressänderung informiert!)... wie sieht denn nun die Rechtslage bezüglich der Kündigungsfrist aus? Bin immernoch ich für die rechtzeitige Zustellung der Kündigung zuständig, auch wenn meine Vermieterin umgezogen ist und mir dies nie mitgeteilt hat? Oder wie sieht das jetzt aus?
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation? Was kann/soll/muss ich nun tun, damit meine Kündigung - sobald ich die neue Adresse meiner Vermieterin raus gefunden habe - fristgerecht zum 31.10.03 endet?
Für eine Info und Tipps bedanke ich mich schon mal im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Uii, der Vermieter ist umgezogen ohne neue Adresse zu hinterlassen? Auf jeden Fall das Kündigungsschreiben aufbewahren. Schon mal versucht ihn / sie telefonisch zu erreichen? Oftmals nehmen die Leute ihre Telefonnummern mit.

Ein weiterer Versuch wäre das Einwohnermeldeamt. Einfach erklären worum es geht vielleicht helfen die weiter.

Wohnen noch mehr Leute im Haus? Vielleicht hat einer von denen die Adresse.

Letzte Konsequenz von mir persönlich wäre, dass ich einfach mal die letzte Mietzahlung zurückbuchen lassen würde. Ist rechtlich nicht einwandfrei aber der Vermieter wird sich schon melden wenn er kein Geld bekommt.

Gruß
Michel

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#2
 Von 
daniela171
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Tipps! :-)
Natürlich habe ich auch telefonisch versucht, meine Vermieterin zu erreichen, aber da höre ich nur "die Rufnummer ist nicht vergeben".
Irgendwie werde ich auch sicher an die neue Adresse von ihr kommen.

Was mich aber am meisten interessiert, ist, wie meine rechtliche Situation aussieht.
Endet mein Mietverhältnis fristgerecht zum 31.10.03, da ich ja nachweisbar rechtzeitig die Kündigung per Einschreiben an die mir bekannte Adresse verschickt habe? Oder gilt auch hier die Regelung, dass die Kündigungsfrist erst dann beginnt, wenn die Kündigung in den Machtbereich der Vermieterin gelangt - auch, wenn sie mich nicht über ihren Adresswechsel informiert hat? Rein von meinem rechtlichen Verständnis her würde ich ja sagen, dass ich im Recht bin, da die Vermieterin es versäumt hat, mir ihre neue Adresse mitzuteilen. Aber ist das auch wirklich so?
Über eine "sichere" Antwort hierzu würde ich mich freuen. Danke schon mal!

Daniela

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sebastian J.
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 23x hilfreich)

Sind Sie ganz sicher, dass Sie den Brief an die richtige Adresse geschickt haben??

Dann ist die Kündigungserklärung "zugegangen".

Ob die Möglichkeit der Kenntnisnahme Ihrer Kündigungsschrift durch Ihren Vermieter bestand, ist unter Zugrundelegung gewöhnlicher Verhältnisse zu beurteilen. Auf Hindernisse aus seinem Bereich kann sich Ihr Vermieter nicht berufen, da er diesen durch geeignete Vorkehrungen begegnen MUSS.
Auch wenn er nicht da ist, steht dies dem Zugang der Kündigungsschrift nicht entgegen.

Somit sollte die Kündigungsfrist laufen...

Aber ich denke sie sind trotzdem dazu verpflichtet so schnell wie möglich Ihrem Vermieter das Schreiben zuzustellen..

Gruss Sebastian

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
daniela171
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

<hüstel>... NATÜRLICH bin ich mir sicher, dass ich die Kündigung an die (vermeintlich) richtige Adresse geschickt habe! Bin zwar Frau, aber lesen und schreiben kann ich ;-)
Die Adresse steht so im Mietvertrag, und vor ca. 1,5 Jahren habe ich auch noch von meiner Vermieterin Post bekommen mit dieser Adresse als Absender.

Sei's drum... gestern habe ich nun die "neue" Adresse (die wohl schon seit nem Jahr aktuell ist) ausfindig machen können, und natürlich werde ich die Kündigung heute direkt zur Post bringen. Alles kein Thema!
Ich will einfach nur wissen, ob ich rechtlich im Trockenen bin was die Kündigungsfrist angeht, da ich ja durchaus fristgerecht und frühzeitig gekündigt habe - nur eben durch das Versäumnis meiner Vermieterin ihre neue Adresse nicht kannte.

Danke und Gruß
Daniela

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
villa2503
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

Habe gerade dieses Forum gefunden und mich würde interessieren, ob jemand eine mittlerweile "sicherere" Antwort hat. Mir geht es gerade ähnlich wie Daniela und ich bin mir auch nicht sicher, ob die Kündigung als zugestellt gilt.
Wäre für jeden Tipp dankbar, villa 2503

6x Hilfreiche Antwort

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