Vermieter tauscht Schloss in der Garage aus

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Doppelhorst
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter tauscht Schloss in der Garage aus

Hallo zusammen,

könnte jemand bitte eine Einschätzung zu folgendem Fall machen.

Der Vermieter hat mit einer Frist von 5 Tagen einen Brief an alle Mieter einer Sammeltiefgarage mit einzeln abschließbaren Gitterboxen mit der Aufforderung den Sperrmüll und alle anderen Gegenstände in der Tiefgarage zu enfernen, ansonsten würde eine Firma mit der Entsorgung beauftragt.

Die knappe Frist konnte dank Urlaub und damit verspätetem Empfang des Schreibens nicht eingehalten werden, mit dem Ergebnis, dass gestern meine Gitterbox ausgeräumt und ein anderer Schließzylinder eingebaut wurde. Bei vielen anderen Mietern wurde ebenfalls neue Schlisßzylinder verbaut, aber ncoh nicht geräumt. Ich habe gestern noch mit dem Vermieter (Hotline einer großen Wohngesellschaft) telefoniert und mir wurde gesagt meine Sachen wären entsorgt wurden und man würde den Objektverwalter (mir unbekannte Person) beauftrage sich mit mir in Verbindung zu setzen. Bei mir wurden Regale aus Metall abgebaut, Werkzeug, Autozubehör, etc. entfernt, was meiner Meinung nach kein Sperrmüll ist. Des Weiteren komme ich nicht in meine Garage.

Beim Mieterverein habe ich noch niemanden erreicht. Wie soll ich vorgehen, wenn sich der Hausveralter meldet? Meiner Meinung hat der Vermieter kein Recht in Abwesenheit des Mieters das Tor aufzubrechen und Sachen zu entsorgen. Sollte man ggf. Anzeige bei der Polizei erstatte?

VG Doppelhorst

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Wenn du diese Gitterbox gemietet hast, dann hat der Vermieter jetzt möglicherweise ein Problem. Denn dann ist er ohne gerichtlichen Titel nur bei Gefahr in Verzug berechtigt, deinen Besitz zu betreten oder ihn zu räumen.

So ganz kann ich jedoch nicht glauben, dass eine offenbar große Wohnungsgesellschaft sich dermaßen angreifbar macht. Von daher mag es Aspekte geben, die bisher unbekannt sind. Da du in einem Mieterverein bist, solltest du mit allen Unterlagen dort nachfragen. Sollte sich der Hausverwalter melden, so versuche ruhig zu bleiben und herauszufinden, wie die Gründe für diese kurzfristige Aktion waren. Z.B. ob es von einer offiziellen Stelle wie Bauamt eine Anweisung zur Entfernung von Nicht-Autos aus der Garage gab.

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#2
 Von 
Doppelhorst
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist, dass der Mieterverein momentan unterbesetzt ist und ich auf Rückruf warte, was etwas an den Nerven zehrt. Der Verwalter meldet sich auch nicht, wovon ichi schon ausgegangen war.

Thema große Wohnungsgesellschaft. Hier sind schon ganz andere Sachen gelaufen. Ich habe beispielsweise mit dem Mieterverein 1,5 Jahre lang eine Nebenkostenabrechnung reklamiert, in der ich von Januar bis Dezember NK zahlen sollte, aber erst zum 1.7. in die Wohnung eingezogen war. Sämtliche Schreiben, Faxe und Co wurden einfach ignoriert. Stattdessen kam ein Mahnschreiben nach dem Nächsten.

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Hier fehlen Details. Mit welcher Begründung sollten die Gitterboxen geräumt werden? Das sind doch Parkplätze, auf denen nichts anderes gelagert sein sollte. Evtl. Brandschutzvorschriften? War das das erste Schreiben?

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Hier fehlen Details. Mit welcher Begründung sollten die Gitterboxen geräumt werden? Das sind doch Parkplätze, auf denen nichts anderes gelagert sein sollte. Evtl. Brandschutzvorschriften? War das das erste Schreiben?
Natürlich fehlen Informationen. Aber ein Vermieter darf Schlösser zum Besitz des Mieters nur mit Titel oder bei Gefahr im Verzug öffnen. Von einem Titel wüsste der Mieter hoffentlich, den sollte es also nicht geben. Und Gefahr in Verzug ist für den Vermieter ausserordentlich problematisch nachzuweisen.

Ich sehe z.B. nicht, warum von Metallregalen eine Gefahr ausgehen sollte. Natürlich kann es sein, dass diese dort nicht stehen dürfen. Aber das berechtigt den Vermieter nicht, die Garage aufzubrechen und sie zu entsorgen. Das fällt unter verbotene Eigenmacht, wenn kein Räumungstitel vorliegt.

Allenfalls könnte ich mir vorstellen, dass von den Dingen auf den Regalen eine Gefahr ausgegangen sein könnte. Nur erstens muss das der Vermieter beweisen und zweitens ist er dann immernoch nicht berechtigt die Regale selber zu entsorgen.

Noch weniger Sinn macht es im übrigen, bei anderen Garagen das Schloss auszutauschen aber die Sachen drin zu lassen. Das bekommt man mit Gefahr in Verzug noch weniger argumentiert. Maximal könnte man argumentieren, man hätte die Garage öffnen müssen um festzustellen, ob da gefährliche Güter lagern. Aber damit würde man zugeben, dass man nicht wusste, ob eine Gefahr davon ausging. Und eine rein abstrakte Gefahr reicht meiner Meinung nach nicht aus, um in den Besitz der Mieter einzudringen. Dafür benötigt es wiederum einen gerichtlichen Titel.

Da der Teilnehmer in einem Mieterverein ist, würde ich ihm eigentlich nicht raten, eigenmächtig irgendwelche Aktionen zu starten. Besser er wartet die Beratung durch den Mieterverein ab. Natürlich nervt die Sache. Aber offenbar ist das Mietereigentum eh weg. Es wird also am Ende um Geld (Schadensersatz, Mietminderung), vielleicht eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und eventuell Raub und möglicherweise um eine mietrechtliche Abmahnung gehen. Das hat letztlich aber alles zumindest ein paar Tage Zeit und muss nicht unmittelbar geschehen. Wochen sollte man allerdings nicht verstreichen lassen.

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#5
 Von 
Doppelhorst
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Meinungen.

Es war das erste Schreiben und argumentiert wird mit dem Thema Brandschutz. Da die beauftragte Firma gestern und heute weitere Garagen geräumt hat, habe ich einfach einen Mitarbeiter vor Ort angesprochen. Fazit ist, dass die entfernten Gegenstände eingelagert und nicht wie auf der Vermieterhotline behauptet entsorgt wurden.

Ich habe mit dem Mieterverein telefoniert. Dort ist man der Meinung, dass das einzelne Schreiben nicht ausreicht und ein richterlicher Titel hätte vorliegen müssen, um die Garage zu öffnen. Dass es so einen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis, von daher gehe ich davon aus, dass es ihn nicht gibt.

Ich soll meinen Vermieter jetzt schriftlich auffordern, meine Sachen innerhalb von einer Woche wieder zu mir zurückzubringen und in dem Schreiben formulieren, dass ich mir ansonsten vorbehalte das Ganze strafrechtlich als Hausfriedensbruch zur Anzeige zu bringen. Sollte diese Aufforderung nicht fruchten, hilft der RA vom Mieterverein weiter (wie ganu wir dann geklärt)

Glücklicherweise sind die entfernten Sachen nicht lebenswichtig, aber Nerven kostet das Ganze dann doch wieder, zumal diese Wohnungsgesellschaft Könige des Aussiztens sind.

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