Vermieter tauscht Schloss aus

26. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Aldonah
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Vermieter tauscht Schloss aus

Habe meine alte Wohnung fristgerecht gekündigt. Was der Vermieter nicht einsehen möchte und im April weiter Miete haben möchte. Jetzt wurde das Türschloss ausgetauscht ohne mich zu informieren oder mich zu fragen. Den Grund dafür kenne ich nicht.

Ist eine erneute Frislose Kündigung meinerseits möglich und muss ich im April trotzdem Miete zahlen???



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24 Antworten
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#2
 Von 
steffent
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Da der Vermieter den Zugang zur Wohnung nicht weiter gewährt und somit die Mietsache nicht weiter nutzbar ist, ist eine fristlose Kündigung möglich.


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#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Mehr Infos würden tatsächlich nicht schaden !

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aldonah
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Also. Es war eine WG mit einer Freundin von mir, die leider die Tochter des vermieters ist. Ich habe einen Hauptmietvertrag mit dem vermieter, nicht mit ihr und sie steht auch nicht im Mietvertrag.
Ich habe an den Vermieter eine schriftlich Kündigung geschickt. Leider ohne Einschreiben. Die er nicht akzeptieren wollte und im April weiterhin die Miete haben möchte.Da ich bei einer Freundin wohne und länger nicht mehr in der WG war, wurde mir gestern mitgeteilt das das Schlossausgetauscht wurde. Ohne mich vor darüber in Kenntnis zu setzten oder des weiteren.
Hat er jetzt wirklich noch anspruch auf weitere Miete von mir oder kann ich jetzt nochmal eine Fristlose kündigung schreiben, da er die letzte Kündigung nicht akzeptieren möchte und mir mit einem Anwalt droht.

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#5
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

quote:
Jetzt wurde das Türschloss ausgetauscht ohne mich zu informieren oder mich zu fragen.


Das würde nur Sinn machen wenn der Vermieter deine Kündigung akzeptiert hat und für den Nachmieter schon die Schlösser tauscht, dies kann dieser aber erst nach dem Kündigungstermin tun.

Die andere Sache wäre ein Vermieterpfandrecht, welches der VM damit durchsätzen will, sofern noch Sachen in der Wohnung sind. Die Schlösser auszutauschen ist hierbei bei einer vermietung an einer Privatperson sehr heikel für den VM. Bei Gewerbe siehts anders aus. Jedoch muss auch hier der Mieter mit angabe des Grundes für den Schlosstausch informiert werden (Anruf, Brief, Zettel an der Tür, etc).

Aber wie oben schon geschrieben, mehr Infos wären gut.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Aldonah
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Und wenn ich nicht an meine Sachen komme um auszuziehen, darf ich auf seine Kosten das Schloss knacken lassen??

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4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Aldonah
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

ich habe zum 1.04 den Mietvertrag gekündigt. Was noch nicht ist.
Also handelt er Rechtswiedrig? Und hat er Anspruch auf weitere Miete von mir im April?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Vielleicht solltest du erst mal nachfragen, wieso das Schloss ausgetauscht wurde.
Du behauptest, dass es dein Vermieter war: weisst du das denn?
Wenn er es war: Vielleicht war da ein Einbruchsversuch in deiner Abwesenheit und er hat das defekte Schloss einfach austauschen lassen?
Vielleicht war da ein unverzüglich zu behebender Schaden in der Wohnung, du warst nicht erreichbar und die Tür musste aufgebrochen werden? Auch das sind Gründe, warum bei länerer Abwesenheit ein neues Schloss da sein kann. Zugegeban seltene Gründe, aber du kannst böse auf den Bauch fallen, wenn du sowas nicht bedenkst.

Von der Mietzahlung bist du sicherlich befreit, wenn der Vermieter dir keinen Zugang zum Mietobjekt gewährt, auch eine fristlose Kündigung wäre dann möglich. Aber dazu müsstest du das auch nachweisen.

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#9
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Ich habe an den Vermieter eine schriftlich Kündigung geschickt. Leider ohne Einschreiben.


Also liegt es wohl daran, dass du deine Kündigung nicht beweisen kannst und der Vermieter fürchtet, dass du die Fliege machen willst.

Man sollte zuerst bei sich nach Fehlern suchen (falsch gekündigt), bevor man dem Vermieter die Schuld gibt.


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#10
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Der Beweis für den Zugang der Kündigung an den Vermieter ist der wichtigste Punkt für ein weitere Diskussion.

Es wurde davon gesprochen, dass der Vermieter den Kündigungstermin nicht akzeptiert. Daher kann man davon ausgehen, dass er die Kündigung erhalten hat.

Ein Einschreiben ist nicht erforderlich, sondern die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen.

Für die Kündigung Ablauf März hätte die Kündigung durch den Mieter am 3.Werktag des Januar dem Vermieter zugestellt werden müssen. Ist das Erfolgt, dann gilt auch der Kündigungstermin.

Sollte die Wohnung nicht durch den Mieter geräumt sein, also nicht erkennbar aufgegeben worden sein, dann hat sich der Vermieter hier Schwierigkeiten eingehandelt, die keine Bagatelle sind. Ich zähle dazu den Hausfriedensbruch nach § 123 StGB .
Nun, egal was daraus wird, sehe ich auch eine fristlose Kündigung wegen des Entzugs der Mietsache.
Der Mieter könnte nun die Wohnung, die immer noch sein Eigentum ist, auf Kosten des Vermieters öffnen lassen um sie räumen zu können.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Es wurde davon gesprochen, dass der Vermieter den Kündigungstermin nicht akzeptiert. Daher kann man davon ausgehen, dass er die Kündigung erhalten hat.


Ja, aber wann? Auf diesen Termin kommt es an. Und wenn der zu spät war, dann verlängert sich die Mietzeit eben um einen Monat.

Bisher haben wir nur dies:

quote:
Habe meine alte Wohnung fristgerecht gekündigt


Ob das stimmt, steht in den Sternen.

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#12
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
Ob das stimmt, steht in den Sternen.

Eben und daher sollte man es auch dabei belassen, bis der TE geantwortet hat.

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#14
 Von 
Aldonah
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Anworten.
Es gibt grad ein neues Problem.
Die ehemalige Mitbewohnerin hat sich per sms gemeldet. Um den Termin am Donnerstag zu bestätigen. Sie redet davon das ich Geld mitbringen sollte und die wohnungsschlüssel. Ich betone nochmal das es die Mitbewohnerin war mit der ich keinen Vertrag habe.
Ich meinte auch per sms das es Rechtswiedrig ist einfach das Türschloss auszuwechseln und das ich fristlos kündigen könnte. Sie meinte das ich die Kündigung damit ausgesprochen habe. Ich habe diese nicht an meine Vermieter ausgesprochen, noch habe ich diese an meine Vermietr geschickt.
Angeblich saß der Vermieter daneben und hat sich nur über das Handy meine Mitbewohnerin gemeldet.
Beide sind jetzt der Meinung das ich bis heute abend 0 uhr die Sachen rausholen soll, ansonsten wollen sie diese an Bedürftige verschencken.

Ist das Rechtens? Oder machen sich damit beide Strafbar? ist die Fristlose Kündigung rechtens wenn es nicht direkt an den Vermieter gerichtet war?
Ich bin grad etwas durch den Wind, wenn ich darüber nachdenke das ich meine Sachen niewieder sehen werde....und jetzt habe ich angst das man mir am Donnerstag die Tür nicht aufmachen wird um meine Sachen, die noch da sind rauszuholen...was mach ich dann???

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#15
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
Nicht Eigentum, sondern Besitz. Eigentümer ist noch immer der Vermieter.
Aber ja doch, ich entschuldige mich ca. 1500 mal bei Dir persönlich, dass mir ein Schreibfehler unterlaufen ist.
:neck:

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Für diesen Fall sollten Sie sich doch besser einen Fachanwalt besorgen.

Besser wäre dies sofort zu tun!

Zitat:
Sie meinte das ich die Kündigung damit ausgesprochen habe.
Das ist Humbug!

Kündigungen im Mietrecht müssen an den Vermieter gerichtet sein und grundsätzlich schriftlich erfolgen.
Der Vermieter benötigt einen rechtmäßigen Grund, der Mieter nicht.

-- Editiert sinus44 am 27.03.2012 07:26

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#17
 Von 
michatubbie
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 70x hilfreich)

Was die beiden da veranstalten ist - sofern es sich so getragen hat - nicht rechtens.
Die beiden können ebenfalls Ihren Besitz nicht einfach verschenken.
Dennoch scheint es hier tatsächlich angemessen, einen Anwalt hinzuzuziehen um weiteren Schaden zu vermeiden bzw. diesen dann auch entsprechend ersetzt zu bekommen.

Sie können eine fristlose Kündigung nur gegenüber dem Vermieter erklären. Nicht gegenüber seiner Tochter, Ehefrau, Postzustellerin oder Kioskbetreiberin.

Aber: Wo ist denn das eigentliche Problem, die persönlichen Sachen heute noch rauszuholen? Sollten Sie verhindert sein, dann würde ich vielleicht die beiden heute noch einmal nachdrücklich darauf aufmerksam machen, dass sie sich nicht an Ihrem Besitz zu vergreifen haben, anderenfalls mit Anzeige drohen.

Irgendwie hab ich aber immer noch nicht verstanden, wieso der Vermieter das Schloss ausgewechselt hat und warum er den Kündigungstermin nicht akzeptieren will.

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#18
 Von 
Aldonah
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, die Antwort habe ich jetzt auch von vielen Freunden bekommen.

Den Grund warum das Schloss ausgetauscht worden ist, erhalte ich nicht. Mir wird es nicht gesagt.
Das Beide sich Strafbar machen habe ich den auch mitgeteilt und auch das ich die Anzeigen werde.
Fakt ist, ich habe einen Gültigen Mietvertrag, der Vermieter hat sich schon Strafbar gemacht in dem Er das Schloss ausgewechselt hat.

Ich werde mir jetzt erstmal eine Einstweilige Verfügung holen und danach einen Anwalt einschalten.

Zur Not rufe ich am Umzugsdatum die Polizei.

Vielen Dank nochmal für die Antworten!!!

Ich bin gespannt wie es weiter geht. Aber das Recht ist auf meiner Seite und das ist ein schönes Gefühl. Allerdings macht mich sowas wütend, wenn eine andere Partei nicht sehen möchte das sie sich damit Strafbar machen und immer noch denken sie seien im Recht. Aber ich schätze das geht hier vielen so!? Menschen kann man leider nicht ändern.

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#19
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Zur Not rufe ich am Umzugsdatum die Polizei.


Die Polizei wird höchstwahrscheinlich nix machen...
Sie könnten vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken um die Sachen dort raus zu holen.
Sie sollten einen Anwalt zu Rate ziehen.

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#20
 Von 
michatubbie
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 70x hilfreich)

Genau das hat Aldonah doch vor....

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Aldonah
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Das meine erste Kündigung nicht akzeptiert wurd, verstehe ich auch nicht.
Das das Schloss ausgetauscht wurde, verstehe ich nicht noch wurde mir ein Grund genannt.

Ich werde am Umzugsdatum sehen ob mir Zugang gewährt wird oder nicht.
Ich habe BEIDEN mitgeteilt, dass wenn mir nicht Zugang gewährt wird oder auch nur eins meines Besitzes fehlt ich rechtliche Schritte einleiten werde. BEIDE also Anzeigen werde.
Das mir das Angedroht wurde, habe ich "schriftlich" also per SMS.

Natürlich habe ich etwas Angst das es nicht glatt ablaufen wird.....Aber ich will nur meine Sachen rausholen und endlich da weg sein.

Ich war noch nie in so einer Situation deswegen kenn ich mich da nicht so aus und fühle mich eher hilflos....wodurch ich auch absolut durch den Wind bin...

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Aldonah
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

und ja, es hat sich gestern nachmittag genauso zugetragen....nicht anders. Leider.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Aldonah
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

und ja, es hat sich gestern nachmittag genauso zugetragen....nicht anders. Leider.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Aldonah
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Also. Jetzt habe ich Gewissheit. War heute beim Amtsgericht wegen der Einstweiligen Verfügung und die habe ich ohne Probleme bekommen.

Die Vermieterin hat nach § 858 Abs. 1 BGB gehandelt. Verbotene Eigenmacht.

Mir muss jetzt der Zugang gewährt werden. Wenn die sich nicht dran halten kommen Strafgebühren hinzu und ich darf den Gerichtsvollzieher informieren.
Da ist auch geschrieben, dass der Antragsgegner für die Kosten aufkommen muss.

Es ist so ein tolles Gefühl, dass die jetzt schwarz auf weiss haben das die im Unrecht sind.


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