Vermieter stellt Heizung ab

21. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
briwie
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 20x hilfreich)
Vermieter stellt Heizung ab

Hallo zusammen,

der Mieter zahlt pünktlich Miete inkl. NK, in denen die Heizkosten (Ölheizung) enthalten sind.
Der Mieter ist aber nicht regelmäßig in der angemieteten Wohnung (sondern wohnt bis zum Ende der Mietszeit, Ende Dezember 2011, schon woanders), daher hat der Vermieter die Heizung Anfang Oktober 2011 nicht eingeschaltet, um Heizkosten zu sparen. Nun hat der Mieter für 1 Woche Verwandten zu Besuch und diese in der Wohnung einquartiert und den Vermieter gebeten die Heizung einzuschalten. Der Vermieter hatte die Heizung zwar kurz eingeschaltet, aber auf unterster Stufe (es wurde trotz voll aufgedrehter Thermostate nicht warm in der Wohnung). Ein Höherstellen der Heiztemperatur erfolgte trotz Bitte nicht, stattdessen hat der Vermieter die Heizung ganz ausgeschaltet, nachdem der Mieter den Regler an der Heizungsanlage dann selber eingestellt hat. er Zugang zur Heizungsanlage wurde nun abgeschlossen, sodass der Mieter nichts erreichen kann. Auch ist der Vermiter nicht mehr erreichbar.
Es ist ein Zweiparteienhaus, wo derzeit nur eine Wohnung angemietet ist. In den Wohnungen sind keine Verbrauchsanzeigen an den Heizkörpern angebracht, sondern es wird nach Verbrauch des Öls über die Wohnfläche (in Prozent) abgerechnet. Da die zweite Wohnung nicht belegt ist, muss der Vermieter anteilig die Heizkosten für diese Wohnung mittragen. Es wird vermutet, dass er deswegen die Heizung ausgeschaltet lässt um Kosten zu sparen.
Hat der Mieter das Recht zu verlangen dass die Heizung eingeschaltet wird (bei den derzeitigen Temperaturen sicherlich schon), auch wenn er selber nicht mehr in Wohnung "wohnt", aber noch angemietet hat? Es stehen noch Möbel in der Wohnung.

Weiss jemand Rat? Was kann der Mieter machen, falls der Vermieter sich weigert die Heizung wieder einzuschalten?







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"MfG briwie"

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15 Antworten
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#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Hat der Mieter das Recht zu verlangen dass die Heizung eingeschaltet wird (bei den derzeitigen Temperaturen sicherlich schon), auch wenn er selber nicht mehr in Wohnung "wohnt", aber noch angemietet hat?

Ja, der Mieter entscheidet, ob und wie er die angemietete Wohnung heizen will. Stellt der Vermieter die Heizung ab, kann es je nach Außentemperatur ggf. unzumutbar werden, sich in der Wohnung aufzuhalten. Die Miete kann dann zu 100 % gemindert werden. Dies gilt auch für den Fall, dass sich während der Abwesenheit des Mieters dessen Besucher in der Wohnung aufhalten möchten.

Ich fürchte mit dem Fragesteller, dass der Vermieter einfach nur Kosten sparen möchte. Ehe der Vermieter die andere, leer stehende Wohnung auf eigene Kosten mitheizt, heizt er lieber gar nicht. Das geht aber natürlich nicht.

Im Übrigen kann das länger andauernde Abstellen der Heizung bei entsprechend niedrigen Außentemperaturen zu kostspieleigen Schäden an der Heizungsanlage führen, so dass die Absicht, Kosten zu minimieren, gewaltig nach hinten losgehen kann.


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#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Das geht aber natürlich nicht.

Anscheinend schon.



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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Man sollte den Vermieter mit Zustellnachweis auffordern unverzüglich die Bewohnbarkeit der Wohnung wiederherzustellen.

Rein vorsorglich sollte man den Vermieter in gleichem Schreiben darauf hinweiesen, das man für alle Schäden die durch die abgeschalte Heizung entstehen selbstverständlich die Haftung ablehnt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
briwie
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 20x hilfreich)

Der Mieter hat nun von Nachbarn erfahren, dass der Vermieter das schon seit Jahren so macht mit der Heizung und dadurch auch schon Vormieter verloren hat bzw. mit Vormietern im Rechtsstreit steht.

Der Mieter hat den Vermieter per Email nochmla auf die kalte Wohnung aufmerksam gemacht, daraufhin hat der Vermieter die Heizungsanlage stundenweise eingeschaltet (nur stunden weise, weil ja derzeit sonnig ist, so seine Begründung), aber richtig wärmen kann man die Wohnung nicht. Und der Vermiter hat einen kleinen Heizungslüfter (ca DINA4-Größe)zur Verfügung gestellt, falls die Wohnung zu kalt sein sollte.

Der Mieter sieht dieses Verhalten als Affront.
Des Weiteren war heute die Heizung wieder aus.

Wie kann man am Besten vorgehen? Nochmal schreiben (reicht Email?) mit Hinweis, dass man keine Haftung für Schäden übernimmt, die durch abgeschaltete Heizung entstehen und mit Hinweis auf die Pflicht der Heizungseinschaltung?
Wenn das nichts bringen sollte, dann Rechtsanwalt einschalten? Der Mieter will eigentlich keine rechtlichen Schritte einleiten.

Was meint ihr Forumleser?



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"MfG briwie"

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#6
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
dass der Vermieter das schon seit Jahren so macht mit der Heizung und dadurch auch schon Vormieter verloren hat

Du meinst bestimmt : M verlieren will.
Das macht er aber bestimmt nicht ohne Grund, - oder ?
Oder ist das ein neues Hobby von VM das ich noch nicht kenne ?


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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Und der Vermiter hat einen kleinen Heizungslüfter (ca DINA4-Größe)zur Verfügung gestellt, falls die Wohnung zu kalt sein sollte.

Gegen Quittung?
Und wer zahlt den Strom? Der Vermieter?



quote:
Nochmal schreiben (reicht Email?)

Bei Problemvermietern nicht. Da sollte man mindestens Einschreiben-Rückschein wählen.



quote:
mit Hinweis, dass man keine Haftung für Schäden übernimmt, die durch abgeschaltete Heizung entstehen und mit Hinweis auf die Pflicht der Heizungseinschaltung?


Ohne Heizungn kann die Miete -je nach verbleibender Temperatur - um bis zu 100% gekürzt werden.



quote:
Wenn das nichts bringen sollte, dann Rechtsanwalt einschalten? Der Mieter will eigentlich keine rechtlichen Schritte einleiten.


Rechtsanwalt der dann notfalls mit gerichtlicher Verfügung dem Vermieter seine vertraglichen Pflichten erklärt.



Zusätzlich würde ich eine detaillierte Bestandaufnahme (auch mit Fotos) machen was sich alles in der Wohnung befindet.





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#8
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Ohne Heizungn kann die Miete -je nach verbleibender Temperatur - um bis zu 100% gekürzt werden.

Gilt das nicht nur wenn die HZG kaputt ist.

quote:
Zusätzlich würde ich eine detaillierte Bestandaufnahme (auch mit Fotos) machen was sich alles in der Wohnung befindet.

Eine HZG die nicht wärmt, ist natürlich mit Fotos schön zu beweisen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Eine HZG die nicht wärmt, ist natürlich mit Fotos schön zu beweisen.

Klar, man fotografiert die Eiszapfen an der Decke ... :grins:

Du Scherzkeks.

Es geht natürlich darum, im Schandesfalle Beweise für Inhalt und Zustand zu haben.





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#10
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Es geht natürlich darum, im Schandesfalle Beweise für Inhalt und Zustand zu haben.

Was soll denn groß passieren, wenn in der Übergangszeit, die HZG mal ein paar Std. aus ist ?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Ich glaube die Heizung ist höchstens mal ein paar Stunden an? Eher scheint si dauerhatft abgeschaltet zu sein?
Aber in der Übergangszeit noch unschädlich für das unbewohnte Gebäude.

Ich hatte aber jetzt nicht gerade den Eindruck, das der Vermieter die Heizung NACH der Übergangszeit dauerhaft anschalten würde ...





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#12
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Ich hatte aber jetzt nicht gerade den Eindruck, das der Vermieter die Heizung NACH der Übergangszeit dauerhaft anschalten würde ...

Kennst Du ihn denn ?

Anscheinend hat er mit dieser Vorgehensweise aber mehr Vor- als Nachteile.
Warum sonst sollte er das tun ?

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#13
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Wenn die Wohnung insgesamt nur noch 1 Woche genutzt wird, sehe ich keinen Sinn darin, eine einstweilige Verfügung zu bewirken. In der Zeit, in der mit dem VM wegen der Heizung gestritten wird, ist die Woche doch längst schon rum und die Leute hätten besser in einem Hotel gewohnt.

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#14
 Von 
briwie
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 20x hilfreich)

Die Miete für die Wohnung muss der Mieter noch bis Ende Dezember 2011 zahlen zzgl NK (es geht hier nicht um 1 Woche!). Solange sollte der Vermieter die Heizungsanlage einschalten.

Der Mieter ist natürlich nicht bereit die Miete plus NK weiter zu zahlen, wenn die Heizungsanlage aus ist. Im Übringen stehen noch Holzmöbel in der Wohnung, die sich durch zu große Temperaturunterschiede verziehen könnten.

Derzeit ist die Anlage ausgeschaltet.

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"MfG briwie"

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#15
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Holzmöbel in der Wohnung, die sich durch zu große Temperaturunterschiede verziehen könnten.

So große Themp.-Differenzen sind nicht zu erwarten.

quote:
Derzeit ist die Anlage ausgeschaltet.

Derzeit hats auch +17°C.

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