Vermieter schickt kein Mietvertrag

22. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sonne91
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Vermieter schickt kein Mietvertrag

Hallo,

ich habe im Februar 2016 ein WG- Zimmer in einer Wohnung bezogen. Das Haus wird von einer Firma verwaltet.
Meine Mitbewohnerin wohnt seit Ende Dezember 2015 drin und hat seitdem auch keine Miete gezahlt, da wir nicht wissen, an welches Konto wir es überweisen müssen.

Zur Vorgeschichte:

Davor haben zwei Jungs drin gewohnt, welche die Wohnung fristgerecht zum 31.3.2016 gekündigt haben. Sie sind aber früher ausgezogen und haben sich eben um Nachmieter gekümmert.

Meine Mitbewohnerin hatten Email sowie telefonischen Kontakt mit dieser Firma, sie haben uns jedes Mal zugesichert, dass wir nächste Woche einen Mietvertrag bekommen werden, doch bis heute haben wir nichts bekommen.
Da wir das alles sehr seltsam fanden und wir auch im Internet nichts Positives über die Firma gelesen haben, haben wir uns dazu entschlossen auszuziehen, und zwar so schnell wie möglich.
Mittlerweile ist meine Mitbewohnerin ausgezogen, und ich habe nun ein anderes Zimmer in Aussicht, was aber erst ab 15. April beziehbar ist.

Wir haben Kontakt aufgenommen zu einer der Jungen, er meinte dass er nun am 31.3. eine Schlüsselabgabe machen möchte an die Vermieter, weil das alles nun ganz komisch ist.

Momentan ist es aussichtslos für mich, etwas für zwei Wochen zu finden, ebenso weiß ich nicht wo ich meine Möbel unterstellen sollten. Die Firma ist unerreichbar, man kommt nur in die Warteschleife!!

Vor allem konnte ich mich bis jetzt nicht in der neuen Stadt ummelden, der der Ummeldung hätte man ein Semesterticket umsonst bekommen, darauf musste ich nun auch verzichten! Ich finde es eine Unverschämtheit der Firma und sehe es langsam auch nicht mehr ein, die Miete nachzuzahlen, bei all dem Ärger den ich nun hatte.

Hätte ich nun das Recht, einfach zwei Wochen weiterhin dort zu wohnen?
Oder wie kann man da vorgehen?
Ich freue mich auf Antworten!

LG

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Klingt alles ziemlich naiv.
Einziehen ohne Mietvertrag und Genehmigung des Vermieters ?
Das kann ganz schnell in die Hose gehen und teuer werden.

Wenn ein Vermieter sich nicht rührt muss am ihn mal aufsuchen, sich vorstellen und das Gespräch suchen, schon um Klarheit zu haben.

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Sonne91
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie gesagt, der Vermieter ist eine Firma, mit Sitz in einer anderen Stadt.
Wir haben als Email sowie telefonisch Zusage bekommen dass sie uns den Mietvertrag schicken, haben alles mögliche getan.
Uns ist es auch klar geworden dass da was nicht stimmen kann, deshalb wollen wir auch wieder raus.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das werdet Ihr auch müssen, denn Ihr habt keinen Mietvertrag mit dem Vermieter.....
Da wart Ihr etwas vorschnell.

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#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Das werdet Ihr auch müssen, denn Ihr habt keinen Mietvertrag mit dem Vermieter.....
Da wart Ihr etwas vorschnell.


Mündliche Mietverträge sind auch bindend...und bei 2 Personen wird der Vermieter es schwierig haben vor Gericht zu argumentieren, dass es keinen Mietvertrag gibt.

Und da es sogar Emailverkehr gab -> was will man mehr?

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
wird der Vermieter es schwierig haben vor Gericht zu argumentieren, dass es keinen Mietvertrag gibt.


Überhaupt nicht, vor allen Dingen, wenn ein schriftlicher Mietvertrag vereinbart war.
Und da wär da noch § 154 BGB .

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:wird der Vermieter es schwierig haben vor Gericht zu argumentieren, dass es keinen Mietvertrag gibt.
Überhaupt nicht, vor allen Dingen, wenn ein schriftlicher Mietvertrag vereinbart war.
Und da wär da noch § 154 BGB .


Die Einigung erfolgte offensichtlich bereits, kann man durch die Emails beweisen. Damit ist ein Mietvertrag nur eine Formalie. Auch mündliche Verträge müssen eingehalten werden - was durch die Emails wohl belegbar ist.

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#7
 Von 
Sonne91
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für eure Hilfe!
Hoffen wir das Beste.
Das Unternehmen ist übrigens insolvent... es scheint als ob da sich keiner mehr um irgendwas kümmert.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat:
Meine Mitbewohnerin hatten Email sowie telefonischen Kontakt mit dieser Firma, sie haben uns jedes Mal zugesichert, dass wir nächste Woche einen Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) bekommen werden,


Da steht nichts von "Sie bekommen die Wohnung......"
Der jetzige Mieter ist ja bis Ende diesen Monats noch "in" der Wohnung und die Damen sind einfach so mal mit eingezogen.....

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#9
 Von 
Sonne91
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Wir haben Ihnen die Situation geschildert, dass die beiden Jungs vorher ausziehen und sie sich um Nachmieter gekümmert haben. Die Firma selbst hat über Email versichert, dass das in Ordnung geht.

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

D.h. Ihr habt mit dem vermieter auch die Höhe der monatlichen Miete abgesprochen ??
Einen Nachmieter suchen zu "dürfen" bedeutet nicht automatisch, dass dieser dann auch akzeptiert wird...

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