Vermieter reagiert nicht - Vertragsverlängerung

12. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go423659-79
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter reagiert nicht - Vertragsverlängerung

Hallo,
Ich habe ein kleines "Problem" und ich benötigte Hilfe bzw. ein kurze Beratung.
Mein Mietvertrag besteht seit 1.4.2014 und ist bis zum 31.8.2017 befristet.
Die Wohnung wird wahrscheinlich als Eigenbedarf für die Tochter benötigt aber eine sichere Aussage könnte sie mir erst im Juli geben.
Seit Anfang des Jahres habe ich die Eigentümerin mehrmals kontaktiert um eine Verlängerung zu bekommen, doch ihre Reaktionen sind immer sehr langsam.
Vor etwa 6 Wochen habe ich ihr noch per Einschreiben ein Vorschlag unterbreitet aber kam keine Reaktion. Vor 3 Wochen habe ich ihr am Telefon kontaktiert und mir wurde es gesagt, dass ich bis zum 31.12.2017 in der Wohnung bleiben kann. Ich habe natürlich um eine schriftliche Bestätigung gebeten. Antwort "ja, das schicke ich per Post zu"
(Ich habe keine Gesprächsaufnahme, dafür aber Augenzeugen).
Immer noch keine Reaktion. Vor 1 Woche habe ich ein Reminder per Email geschickt.
Keine Reaktion. Bis heute habe ich noch kein Brief bekommen.
Ich frage mich was ich tun soll um mir eine Bestätigung zu holen und wie ich mich sicher fühlen kann mit eine mundliche Bestätigung mit Augenzeuge?

Ich habe auch schon überlegt ihr nochmal ein Brief per Einschreiben zu zuschicken und schreiben, dass wenn bis zum XX.06 kein Antwort kommt sehe ich unser Vertrag als stillschweigend bis zum 31.12.2017 verlängert, wie bereits am Telefon vereinbart. Ich weiß aber nicht ob sowas gesetzlich gesehen gültig wäre.

Die ganze Briefe, Email, Postnachweise, Telefonatsnachweise (aber ohne Gesprächsaufnahme) habe ich natürlich gut digital gespeichert.


Könnte jmd. bitte helfen?
Dafür wäre ich echt dankbar.

Alberto

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von go423659-79):
Mein Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) besteht seit 1.4.2014 und ist bis zum 31.8.2017 befristet.


Bitte den exakten Wortlaut dazu wie im Vertrag steht oder die Seite, persönliche Daten unkenntlich gemacht, als Bild hochladen.

Das geht über diese Seite http://www.fotos-hochladen.net/

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Die Wohnung wird wahrscheinlich als Eigenbedarf für die Tochter benötigt


Wieso wahrscheinlich? Wenn nicht schon im Mietvertrag steht, für wen die Wohnung nach Ablauf der Befristung benötigt wird, dann ist die Befristung unwirksam.

Zitat:
Ich frage mich was ich tun soll um mir eine Bestätigung zu holen


Wenn die Befristung wegen mangelhafter Begründung unwirksam ist, dann brauchst Du keine Bestätigung, weil dann der Mietvertrag automatisch unbefristet ist.

Aber selbst wenn die Befristung wirksam wäre, endet mangels Reaktion der Vermieterin der Mietvertrag auf keinen Fall zum 31.08.2017 (§ 575 Abs. 2 BGB ).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go423659-79
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go423659-79
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke!
Das beruhigt mich schon genug :)
Echt vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go423659-79):
Das beruhigt mich schon genug

Was jedoch nicht vor der Eigenbedarfskündigung schützt, wenn schon die Tochter im Gespräch ist.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119652 Beiträge, 39758x hilfreich)

Der meitvertrag ist unbefristet.



Zitat (von go423659-79):
(Ich habe keine Gesprächsaufnahme, dafür aber Augenzeugen).

Augenzeugen bei einem Telefongespräch? Absolut nutzlos ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go423659-79
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von go423659-79):
Das beruhigt mich schon genug

Was jedoch nicht vor der Eigenbedarfskündigung schützt, wenn schon die Tochter im Gespräch ist.


Das ist klar, aber so habe ich wenigstens noch Anspruch auf einen "humaner" Frist von 3 Monaten bevor ich die Wohnung verlassen soll wenn es vom Vermieter gekündigt werden sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Und wenn der Vermieter bei der Eigenbedarfskündigung so schlampig vorgeht wie bei der Befristung, dann ist die Kündigung wahrscheinlich unwirksam. Vermietern empfehle ich hier im Forum daher dringend, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von einem Rechtsanwalt formulieren zu lassen.

Falls Du eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommst, geben wir gerne eine Meinung dazu ab, ob die Kündigung wirksam ist.

1x Hilfreiche Antwort

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