Vermieter nimmt Wohnung nicht ab

29. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)
Vermieter nimmt Wohnung nicht ab

Hallo zusammen,
ich wollte gestern meine Wohnung zurückgeben. Die Vermieterin hat sich geweigert "in so einem Zustand mache ich keine Abnahme" und hat mich aus der Wohnung rausgeschmissen. Ich habe kein Übergabeprotokoll und keinen Zählerstand vom Strom. Lediglich die Rückgabe der Schlüssel wurde quittiert.
Die Wohnung ist unrenoviert übergeben worden (mündlich: sie renovieren wie sie wollen). Und ich habe etliche Bohrlöcher, kaputte Tapete und fehlende Fußleisten (waren nie da) zurückgelassen. Weiterhin wurden 2 fehlende Steckdosenblenden und eine defekte WC-Brille bemängelt. Die Vermieterin hat von meinem Onkel eine Sicherheitsbürgschaft über 1.200 Euro.
Was passiert jetzt, wie geht es jetzt weiter und was kann ich tun? Die Vermieterin will sich das Geld holen. Ich habe als einzigen Beweis Fotos vor dem Auszug von der Wohnung gemacht. Wieviel Geld kann die Vermieterin rausholen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Was passiert jetzt, wie geht es jetzt weiter und was kann ich tun? Die Vermieterin will sich das Geld holen. Ich habe als einzigen Beweis Fotos vor dem Auszug von der Wohnung gemacht. Wieviel Geld kann die Vermieterin rausholen?
Wir haben keine Glaskugel und es macht jetzt nicht wirklich Sinn, über mögliche SChadenssummen zu diskutieren. Daher nur kurz zum Ablauf: Die Rückgabe der Schlüssel wurde quittiert, damit ist die Wohnung zurückgegeben worden und du hast diese Pflicht schonmal erfüllt. Wenn du nichts mehr an der Wohnung machen willst, ist erstmal der Vermieter am Zuge. Du kannst nur abwarten, was der Vermieter von dir fordert. Bei einigen Dingen müsste er dich erstmal zur Nachbesserung auffordern. Bei anderen kann er direkt Schadensersatz fordern, sofern denn überhaupt ein Schaden vorliegt und der Vermieter diesen beweisen kann.

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#2
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wir haben keine Glaskugel und es macht jetzt nicht wirklich Sinn, über mögliche SChadenssummen zu diskutieren...Bei anderen kann er direkt Schadensersatz fordern, sofern denn überhaupt ein Schaden vorliegt und der Vermieter diesen beweisen kann.

Danke für die Antwort! Die neuen Mieter ziehen in den nächsten Tagen ein, wie soll ich das was Nachbessern? Es geht um Bohrlöcher die ich nicht verschlossen habe und die Wohnung sei total abgewohnt und nicht in gutem Zustand. Ich habe halt nichts gemacht aus ausziehen und besenrein hinterlassen. Ich bin aber auch in eine unrenovierte Wohung eingezogen. Das Haus ist 35 Jahre alt und ausser der Klobrille ist nichts wirklich kaputt.

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zunächst muss der VM die Maengel konkret benennen, dann muss er dir Gelegenheit geben den Mangel zu beseitigen. Ob die Nachmieter schon drin sind, ist nicht dein Problem.

Wenn das nicht passiert, sollte zumindest eine Kautionabrechnung kommen. Wenn gar nichts kommt, muss man das einklagen, aber zum jetzigen Zeitpunkt kannst du nichts machen ausser warten.
Sinnvoll kannst du frühestens nach 6 Monaten was tun.

Aber sie es positiv, du hast nichts unterschrieben, dass ist sehr gut dich.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Und man sollte erstmal aus taktischen Gründen nicht aktiv auf den Vermieter zugehen.
Warten bis der sich meldet und dann hier wieder posten. Dann diskutieren wir mal darüber, was sinnvoll wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Ich habe ... keinen Zählerstand vom Strom. Lediglich die Rückgabe der Schlüssel wurde quittiert.


Wann wolltest du den eigentlich aufschreiben? Idealerweise macht man das (unmittelbar) vor der Übergabe und bevor man den Schlüssel zurückgibt.

Zitat (von Harry van Sell):
Und man sollte erstmal aus taktischen Gründen nicht aktiv auf den Vermieter zugehen.
Warten bis der sich meldet und dann hier wieder posten. Dann diskutieren wir mal darüber, was sinnvoll wäre.


Und was ist mit Strom?!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Und was ist mit Strom?!

Der wurde doch wohl (hoffentlich) beim Vertragspartner abgemeldet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Ohne Zählerstand? Da wird sich der Stromversorger mit der Abrechnung ein wenig schwer tun...

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Seit wann befinden sich Stromzähler innerhalb der Wohnung? Der ist doch gewiss irgendwo im Treppenhaus, einfach mal beim Nachbarn klingeln und ein Foto vom Zähler machen. Dann kann der Strom auch abgemeldet werden.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Ohne Zählerstand? Da wird sich der Stromversorger mit der Abrechnung ein wenig schwer tun...

Nicht wirklich. Da gäbe es neben dem Hausbesuch des Ablesers ja noch die Schätzung.


Der Nachmieter wird auch den Stand melden, eventuell kann man die ja auch fragen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Was passiert jetzt, wie geht es jetzt weiter und was kann ich tun? Die Vermieterin will sich das Geld holen. Ich habe als einzigen Beweis Fotos vor dem Auszug von der Wohnung gemacht. Wieviel Geld kann die Vermieterin rausholen?


..und hast hoffentlich die zerrissenen Tapeten u.ä. ausgesparrt. Die zerbrochene WC-Brille wird Dir auf jeden Fall berechnet.

Zitat (von arnonym117):
Ohne Zählerstand? Da wird sich der Stromversorger mit der Abrechnung ein wenig schwer tun


Es wird einen Nachmieter geben der ebenfalls Strom benötigt und vielleicht den gleichen Stromanbieter hat. Nun wird der Stromversorger den Strom bis zur neuen Anmeldung berechnen, sofern nicht inzwischen die Abmeldung des vorherigen Mieters getätigt wurde. Ist aber auch möglich, dass sich der Stromversorger bezügl.der Stromkosten an den VM hält.





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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich frage mich erst einmal, was hinsichtlich der Renovierung bei Vertragsende vereinbart wurde.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Die Vermieterin hat sich geweigert "in so einem Zustand mache ich keine Abnahme" und hat mich aus der Wohnung rausgeschmissen


Köstlich! Soll man da weinen oder lachen? :banana:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Zusammen :)
der Vermieter hat jetzt geschrieben "wie bei der Wohnungsübergabe schon mitgeteilt ist die Wohnung sanierungsbedürftig, Wände und Decken sind beschädigt, wo der Kinderwagen im Treppenhaus stand ist Farbe und Putz ab... wir berechnen ihnen zumindest die Materialkosten..."
Interessant das er jetzt doch von einer Übergabe spricht. Ich habe ihm den Mietvertrag geschickt wo er selber reingeschrieben hat: "Mieter renoviert bei Einzug". Er beruft sich aber auf die Schönheitsreparaturen.
Was gilt jetzt? Ich habe es so verstanden das wenn ich bei Einzug renoviere alles was mit Schönheitsreparaturen im Mietvertrag steht ungültig ist. Also habe ich weder die Bohrlöcher verstopft (nur Dübel rausgezogen) noch neu gestrichen.

Was kann mir der Vermieter jetzt im schlimmsten Fall?

Vielen Dank für alle Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Mit der Schilderung und zum aktuellen Zeitpunkt ist wenig zu sagen. Der Vermieter muss spätestens 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache eine Kautionsabrechnung erstellen. Du kannst aktuell meiner Meinung nach wenig machen außer diese Abrechnung abzuwarten. Zudem arbeitet die Zeit für dich. Nach § 548 (1) BGB verjähren eventuelle Ansprüche des Vermieters nach 6 Monaten. Irgendwelche Schreiben des Vermieters ändern nichts daran. Um die Verjährung zu hemmen, müsssten schon Verhandlungen stattfinden (§ 203 BGB ) oder z.B. ein Mahnbescheid beantragt werden.

Von daher solltest du meiner Meinung nach eher abwarten. Nach 6 Monaten ohne entsprechende Aktionen des Vermieters ist dein Risiko zumindest mal auf die Kaution beschränkt. Und ob die dran glauben muss, ist bei aktueller Darstellung nicht klar. Dazu müsste man erstmal die Kautionsabrechnung des Vermieters abwarten.

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