Hallo, hier mal ein fiktiver Fall!
Mal angenommen Mieter beschweren sich wegen Geruchsbelästigung beim Vermieter.
Dieser mahnt einen Mieter wegen einer unaufgeräumten Wohnung ab, und unterstellt , das die Geruchsbelästigung aus der Wohnung kommt.
Bei einer Wohnungsbegehung behauptet der Verwalter es würde in der Wohnung riechen, und es wäre nicht erlaubt Kisten in der Wohnung zu lagern, desweiteren das zwei Zwergkaninchen in der Wohnung frei laufen (in 1 Raum)
Daraufhin verweist der Mieter diesen der Wohnung,
Der Vermieter konnte sich trotzdem einen Eindruck verschaffen und hat auch keine weitere Mahnung getätigt.
Allerdings möchte dieser jetzt wissen, ob eine Betreuung vorliegt, man möge dies mal mitteilen.
Vermieter möchte nach Wohnungsbegehung Auskunft über ambulante Betreuung
29. Mai 2018
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Frage vom 29. Mai 2018 | 09:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter möchte nach Wohnungsbegehung Auskunft über ambulante Betreuung
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#1
Antwort vom 29. Mai 2018 | 10:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
ZitatDieser mahnt einen Mieter wegen einer unaufgeräumten Wohnung ab :
Das ist kein Abmahngrund der vor Gericht standhalten würde.
Zitats wäre nicht erlaubt Kisten in der Wohnung zu lagern :
Grundsätzlich ist das nicht verboten. Kommt aber darauf an, wie viele das sind, wo genau die stehen, was deren Inhalt ist.
Zitatdesweiteren das zwei Zwergkaninchen in der Wohnung frei laufen :
Das ist natürlich kritisch und könnte erfolgreich abgemahnt werden.
ZitatAllerdings möchte dieser jetzt wissen, ob eine Betreuung vorliegt, man möge dies mal mitteilen. :
Das kann man ignorieren.
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