Vermieter möchte nach Wohnungsbegehung Auskunft über ambulante Betreuung

29. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mica123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter möchte nach Wohnungsbegehung Auskunft über ambulante Betreuung

Hallo, hier mal ein fiktiver Fall!
Mal angenommen Mieter beschweren sich wegen Geruchsbelästigung beim Vermieter.
Dieser mahnt einen Mieter wegen einer unaufgeräumten Wohnung ab, und unterstellt , das die Geruchsbelästigung aus der Wohnung kommt.
Bei einer Wohnungsbegehung behauptet der Verwalter es würde in der Wohnung riechen, und es wäre nicht erlaubt Kisten in der Wohnung zu lagern, desweiteren das zwei Zwergkaninchen in der Wohnung frei laufen (in 1 Raum)
Daraufhin verweist der Mieter diesen der Wohnung,
Der Vermieter konnte sich trotzdem einen Eindruck verschaffen und hat auch keine weitere Mahnung getätigt.
Allerdings möchte dieser jetzt wissen, ob eine Betreuung vorliegt, man möge dies mal mitteilen.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Mica123123):
Dieser mahnt einen Mieter wegen einer unaufgeräumten Wohnung ab

Das ist kein Abmahngrund der vor Gericht standhalten würde.



Zitat (von Mica123123):
s wäre nicht erlaubt Kisten in der Wohnung zu lagern

Grundsätzlich ist das nicht verboten. Kommt aber darauf an, wie viele das sind, wo genau die stehen, was deren Inhalt ist.



Zitat (von Mica123123):
desweiteren das zwei Zwergkaninchen in der Wohnung frei laufen

Das ist natürlich kritisch und könnte erfolgreich abgemahnt werden.



Zitat (von Mica123123):
Allerdings möchte dieser jetzt wissen, ob eine Betreuung vorliegt, man möge dies mal mitteilen.

Das kann man ignorieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.923 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen