Hallo
Unsere Haustüre ist zwar abschließbar und noch funktionsfähig, aber der Lack bröckelt schon ab und das alte halb verrottete Holz schaut raus. Dennoch möchte der Vermieter die nicht sanieren oder gar auswechseln.... Kann man da was machen (Mietminderung, Einklagen, selber streichen)?
Vermieter möchte die Haustüre außen nicht streichen
4. Juni 2018
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Frage vom 4. Juni 2018 | 13:31
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 9x hilfreich)
Vermieter möchte die Haustüre außen nicht streichen
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#1
Antwort vom 4. Juni 2018 | 14:33
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatDennoch möchte der Vermieter die nicht sanieren oder gar auswechseln... :
Es ist sein Haus und seine Haustüre, da entscheidet er alleine was passiert oder nicht.
ZitatMietminderung, Einklagen, selber streichen? :
Diese Ideen sollte man ganz schnell vergessen.
#2
Antwort vom 4. Juni 2018 | 14:51
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 9x hilfreich)
ZitatEs ist sein Haus und seine Haustüre, da entscheidet er alleine was passiert oder nicht. :
Na ja - so pauschal kann man das wohl nicht behaupten dass er tun und lassen kann was er will weil es "seine Haustüre" - denn wenn die Haustüre z.B. nicht mehr schließt, muss er ja auch was machen. Auch ein undichtes Dach muss er Flicken wobwohl es wie du so anschaulich formulierst "sein" Dach ist ;-)
-- Editiert von Alexander Haber am 04.06.2018 14:59
-- Editiert von Alexander Haber am 04.06.2018 15:00
-- Editiert von Alexander Haber am 04.06.2018 15:02
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#3
Antwort vom 4. Juni 2018 | 15:32
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
Auch wenn es unschön aussieht, die Tür funktioniert und der VM kann nicht zum Anstrich verpflichtet werden.
Ihr könnt aber anbieten, es selbst zu machen und der VM stellt z. B. die Farbe........oder man teilt sich die Handwerkerrechnung.........All das ist natürlich nicht erzwingbar, aber eine Lösung für beide Seiten. Die Immobilie wird wenigstens optisch aufgewertet.
#4
Antwort vom 4. Juni 2018 | 15:38
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Zitat:ZitatEs ist sein Haus und seine Haustüre, da entscheidet er alleine was passiert oder nicht. :
Na ja - so pauschal kann man das wohl nicht behaupten dass er tun und lassen kann was er will weil es "seine Haustüre" - denn wenn die Haustüre z.B. nicht mehr schließt, muss er ja auch was machen. Auch ein undichtes Dach muss er Flicken wobwohl es wie du so anschaulich formulierst "sein" Dach ist ;-)
Wenn etwas kaputt ist bzw nicht mehr funktioniert, kann der Vermieter verpflichtet sein, den Mangel zu beheben. Bei "Schönheitsreparaturen" gilt das nicht. Da entscheidet tatsächlich der Vermieter, ob da was gemacht wird oder nicht.
#5
Antwort vom 4. Juni 2018 | 20:49
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Liane46 hat recht, alles funktioniert, schön aussehen muss es nicht.
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