Vermieter mahnt Mietkürzung an und droht mit Inkasso

23. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
go460891-29
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter mahnt Mietkürzung an und droht mit Inkasso

Sehr geehrte Damen und Herren,

im November letzten Jahres habe ich meine Hausverwaltung schriftlich darüber informiert, dass der DVB-T Empfang im März 2017 eingestellt wird und habe mich erkundigt ob ich als Mieter handeln müsse oder ob mit Ausfällen zu rechnen sei.
Die Hausverwaltung teilte darauf hin mit, ich müsse mich um nichts kümmern und es wird einen nahtlosen Übergang geben.

Da das Infoschreiben, welches ebenfalls versprochen wurde, nicht kam, war ich nicht verwundert, als das Bild vom Fernsehr ab mitte März für insgesamt einen Monat schwarz blieb. Seit Mitte April läuft der Fernsehr wieder über Kabel.

Nun habe ich die Miete um 30€ gekürzt. Dies habe ich vorher aber auch schriftlich beim Vermieter angekündigt. Einige Wochen später kam die erste Mahnung über 30€ zzgl. 20€ Bearbeitungsgebühr, heute kam die zweite Mahnung, in welcher steht, dass der Vermieter den Fall ein ein Inkassounternehmen abgibt, sollte ich nicht innerhalb einer Woche die 50€ bezahlen.

In meinem Mietvertrag ist die Wohnungsmiete und die Mediennutzung übrigens als getrennter Posten aufgeführt. Dabei fallen ca. 400€ auf die Wohnung und 8€ stehen als gesonderter Posten "Mediennutzung" auf der Rechnung. In der Mediennutzung ist das Internet und Fernsehen enthalten. Der Vermieter hat mir angeboten 2€ als Kürzung zu akzeptieren (25% der Mediennutzung), aber ich sehe den Mangel eher im Mietobjekt, denn die Leitung an sich welche fest im Mietobjekt verbaut ist, war ja tot und unbenutzbar. Die 2€ empfand ich eher als Frechheit.

Wie soll ich mich verhalten?
Ich sehe mich ehrlich gesagt erpresst.

Entweder ich Zahle den Betrag an den Vermieter und sehe von der Mietkürzung nie einen Cent wieder oder ich muss mit hohen Inkassogebühren rechnen.

Aber als Mieter habe ich doch ein Recht ein Mangel, der bestanden hat, geltend zu machen, oder?


Vielen Dank :)

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Die Rundfunkgebühr beträgt meines Wissens nach monatlich 17,50 €. Da du während eines Monats keinen Fernsehempfang hattest, würde ich zumindest mal diese, zum größten Teil nutzlose Gebühr ansetzen. Sagen wir mal 15 Euro. Dazu kommt die Gebühr für die Mediennutzung im Mietvertrag. Internet und Fernsehen würde ich da eher gleich gewichten, also 4 Euro. Macht damit aufgerundet etwa 20 Euro an Kosten, die du ohne entsprechende Gegenleistung durch das Verschulden des Vermieters zahlen musstest.

Welche weiteren Kosten rechtfertigen die Mietminderung von 30 statt 20 Euro? Hast du irgendwelche Ausgaben gehabt, die du mit Fernsehempfang nicht gehabt hättest?

Inkassegebühren sind, sofern sie nicht wirklich von einem Rechtsanwalt stammen, in der Regel nicht durchsetzbar. 20 Euro Bearbeitungsgebühr ist auch ein Witz und nicht durchsetzbar. Aber dazu brauchst du natürlich einen langen Atem.

Zitat (von go460891-29):
Wie soll ich mich verhalten?
Kommt auf deine Nerven an. Ich würde vermutlich von den 30 Euro 10 Euro nachzahlen und dem Vermieter die Rechnung oben aufstellen. Zudem die Verrechnung mit der Kaution ausdrücklich untersagen und dem Vermieter mitteilen, dass auf weitere Mahnungen keine weitere Reaktion folgen wird. Er solle doch bitte wegen der restlichen 20 Euro den Rechtsweg beschreiten.

Aber das bin ich und nicht du. Du musst selber sehen, ob du wegen 20-30 Euro Stress haben willst.

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#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von go460891-29):
Entweder ich Zahle den Betrag an den Vermieter und sehe von der Mietkürzung nie einen Cent wieder oder ich muss mit hohen Inkassogebühren rechnen.


3. Möglichkeit:

Der Vermieter oder der Mieter läßt die Höhe des Mangels durch ein Gericht feststellen. Jetzt zahlt man 8 € für TV und Internet. Das Internet ging doch, oder etwa nicht?

So ist nur ein Teil der Mediennutzung eingeschränkt. An der Bewohnbarkeit der Wohnung ändert sich nichts. Deshalb wären für mich die Verhandlungsgrundlage die 8 Euro. Man kann übrigens auch übers Internet TV anschauen ;-). Deshalb sind die 2 Euro schon eine nette Grundlage.

Hinzu kommt: Habt Ihr den Vermieter auch nachweislich auf den Mangel hingewiesen und auch eine Frist zur Beseitigung gegeben?

Zitat (von cauchy):
Die Rundfunkgebühr beträgt meines Wissens nach monatlich 17,50 €. Da du während eines Monats keinen Fernsehempfang hattest, würde ich zumindest mal diese, zum größten Teil nutzlose Gebühr ansetzen.


Oh, netter Versuch. Die Rundfunkgebühren zahlt man auch ohne Fernsehempfang nur für das Internet. Bleiben vielleicht 4 Euro übrig, wenn man die Mediennutzung halbiert.

Wie der TE auf 30 Euro kommt wäre interessant. Vielleicht hat er sich ein DVB-T2 Kästchen gekauft?

-- Editiert von Moderator am 23.05.2017 22:05

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#4
 Von 
go460891-29
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke soweit.
Ich habe den Vermieter bereits im November nachweislich darüber informiert, dass DVB-T abgestellt wird, woraufhin dieser erwiedert es wird keinen Ausfall vom Fernsehen geben.
Die 30€ habe ich aufgrund einer Mietminderungstabelle angesetzt. Demnach sei es bei schlechtem/unbrauchbarem TV-Empfang aus der TV-Dose eine Mietminderung von 10% angemessen sei.
Mit meinem Gerät kann ich kein Fernsehen über das Internet empfangen, da mein PC ausschließlich beruflich genutzt wird und auch somit steuerlich berücksichtigt wird. Würde ich damit privat Fernsehen, würde ich mich der Steuerhinterziehung strafbar machen.
Im Vertrag steht nur Mediennutzung, es ist aber nicht weiter definiert. Ich denke, das bereitstellen vom Internet sowie eines TV-Gerätes deckt bereits die 8€ ab. Die tote Leitung ist doch eher ein Mangel am Gebäude und somit der Miete zuzuordnen.
oder nicht?

Ach so, ich habe mir um in der Zeit fern zu sehen auch ein Gerät von einem Freund geliehen. Ich halte es für angemessen ihm dafür pro Tag einen Euro zu zahlen. Somit kommt man auf 30€.
Würde das auch ohne Rechnung durchgehen?

-- Editiert von Moderator am 23.05.2017 22:11

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von go460891-29):
Ich denke, das bereitstellen vom Internet sowie eines TV-Gerätes deckt bereits die 8€ ab.
Also es gibt für 8 Euro TV-Empfang, einen Fernseher und Internet-Zugang?

Zitat (von go460891-29):
Die tote Leitung ist doch eher ein Mangel am Gebäude und somit der Miete zuzuordnen oder nicht?
Nein. Die Leitung war ja nicht kaputt. Es wurde nur nicht mehr das richtige Signal eingespeist. Ein Mangel ist immer dann ein Mietmangel, wenn dieser Zustand das Wohnen beeinträchtigt. Jetzt wäre doch mal zu klären, wie denn ein Monat TV-Ausfall das Wohnen beeinträchtigt?

Zitat (von go460891-29):
Demnach sei es bei schlechtem/unbrauchbarem TV-Empfang aus der TV-Dose eine Mietminderung von 10% angemessen sei.
Da war aber die Dose bzw. die Leitung kaputt. War der Vermieter überhaupt schon im Verzug?

Zitat (von go460891-29):
Ach so, ich habe mir um in der Zeit fern zu sehen auch ein Gerät von einem Freund geliehen. Ich halte es für angemessen ihm dafür pro Tag einen Euro zu zahlen. Somit kommt man auf 30€.
Das ist eine Ersatzvorwegnahme. War der Vermieter schon im Verzug? D.h. gab es ein Datum, an dem der Vermieter das Teil fertig zu stellen hatte und hat man diese Ersatzvorwegnahme angedroht? Sonst bleibt man auf den 30 Euro an den Freund sitzen.

Übrigens könnte man für 30 Euro schon so ein Teil kaufen ;-).

-- Editiert von Moderator am 23.05.2017 22:18

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#8
 Von 
go460891-29
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der wechsel auf DVB-T2 und der zugehörige Termin waren ja schon lange bekannt und der Vermieter kannte die Problematik, er hat nur nicht darauf reagiert.

Bei der Wohnung handelt es sich um ein beruflich bedingten Zweitwohnsitz. Hier bin ich nur zum fernsehen und zum schlafen. Von den acht Stunden, die ich mich täglich in der Wohnung aufhalte, sehe ich zwei Stunden fern und schlafe sechs, somit war es für mich persönlich schon eine einschränkung.

Zitat (von Ver):
Zitat (von go460891-29):
Ich denke, das bereitstellen vom Internet sowie eines TV-Gerätes deckt bereits die 8€ ab.


Also es gibt für 8 Euro TV-Empfang, einen Fernseher und Internet-Zugang?

Ja, ich zahle 8 Euro Mediennutzungsgebühr, wie die sich zusammensetzen ist vertraglich nicht weiter geregelt. Mir wird ein Fernsehr zur verfügung gestellt und ich habe Internet.


Dabei fällt mir gerade ein, einen wesentlichen Punkt habe ich vergessen zu nennen:
Es handelt sich um ein möbliertes Zimmer.

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#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Der Minderungsbetrag ist zumindest fragwürdig und Tendenziell zu hoch.
Umgekehrt sind die 20€ Mahnkosten des VM abenteuerliche Wild West Gebühren.
Da das aber eine Einmalaktion ist und der Betrag
weit von kundigungsrelevanten Betraegen entfernt ist, ist fast egal , ob man um 10,20 oder 30€ zankt.

Man muss sich nur sicher sein, dass um solche Beiträge überhaupt zanken will.

Evtl. Trifft man sich ja in der Mitte?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von go460891-29):
Es handelt sich um ein möbliertes Zimmer.


Und wohnt der Vermieter auch noch mit in der Wohnung? Dann würde ich mich mal um die Kündigungsfrist kümmern. Dann ist man wegen der paar Euro schneller raus aus der Wohnung, als einem Recht ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von go460891-29):
Der wechsel auf DVB-T2 und der zugehörige Termin waren ja schon lange bekannt und der Vermieter kannte die Problematik, er hat nur nicht darauf reagiert.


Klar kannte er den Termin, nur wußte er vermutlich nicht, was er machen sollte. Das berechtigt nicht zu einer Mietminderung in der Höhe.


Der Vermieter muss nur einen Schaden bezahlen, wenn auch einer entstanden ist. Hier hat der Mieter ja selbst für Abhilfe gesorgt. Ohne das der Vermieter in Verzug gesetzt wurde, kann man nicht einfach 30 Euro für den Kumpel verlangen.

Da wären 2 Euro wirklich fair und nicht frech. Es gibt übrigens auch so etwas wie eine Bagatellgrenze, und auch ein Allgemeines Lebensrisiko. Meiner Ansicht nach fällt dieser Fall darunter.

Wenn jetzt eine Kündigung reinflattert, darf man sich nicht wundern. Übrigens kann der Vermieter jetzt einen Anwalt beauftragen und die Rechnung muss man zahlen. Viel Spaß, dass hat sich gelohnt.


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von go460891-29):
Würde ich damit privat Fernsehen, würde ich mich der Steuerhinterziehung strafbar machen.

Das ist schlicht Unfug.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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