Vermieter macht das Türschloss kaputt

26. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
t1000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter macht das Türschloss kaputt

Hallo,

es wurde eine Halle (Werkstatt) gemietet welche bis ende Januar gekündigt wurde. 1 Woche vor Auszug hat der Vermieter das Türschloss zur Halle so kaputt gemacht, dass man mit dem Schlüssel nicht mehr reinkommt.
Er begründete dies mit: "So lange die letzte Miete nicht gezahlt wurde bleibt die Tür geschlossen"
Das Schloss (Eigentum des Mieters) wurde kaputt gemacht und der Zutritt zur Halle wurde damit versperrt, so das nichts Poroduziert werden kann.
Kann er dass bei 3 Wöchigem Mietrückstand machen?

Kann dass Schloss durch den Schlüsseldienst vom Mieter gewechselt werden, so dass der Mieter wieder zugang hat?

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30 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
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#2
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

--1 Woche vor Auszug hat der Vermieter das Türschloss zur Halle so kaputt gemacht, dass man mit dem Schlüssel nicht mehr reinkommt.
Er begründete dies mit: "So lange die letzte Miete nicht gezahlt wurde bleibt die Tür geschlossen"--

Sowas fällt unter verbotene Eigenmacht ( § 858 BGB ).

--Kann dass Schloss durch den Schlüsseldienst vom Mieter gewechselt werden, so dass der Mieter wieder zugang hat?--

Ja. "Selbsthilferecht"

--Das Schloss (Eigentum des Mieters) wurde kaputt gemacht und der Zutritt zur Halle wurde damit versperrt, so das nichts Poroduziert werden kann.--

Es sollte geprüft werden, ob ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden kann aufgrund des Produktionsausfalls.

Rückständige Mieten hätte der Vermieter einklagen oder im Mahnverfahren geltend machen müssen.


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#3
 Von 
t1000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, klar der Mieter sollte schon Pünktlich zahlen, aber nach 3 Wochen ist die Reaktion schon krass!
Und auch ohne jegliche Voranmeldung. Und nach 2 maligem Versuch ein Gespräch mit dem Vermiter zu suchen, war der Vermieter mehr als ungehalten. Also so ist keine Einigung zu erlangen.

Der Mieter hat aus gutem Grund noch nicht gezahlt, da der Vermieter darauf besteht einige installierte Dinge zu behalten ohne dem Mieter ausgleich dafür zu geben sowie die Nebenkostenrückerstattung wird auch nicht zurückgegben.
Aber darin liegt jetzt nicht so das Problem.

Das Problem liegt darin, dass der Mieter so nicht Produzieren kann oder ausräumen kann.

Darf der Vermieter ein neues Schloss einbauen lassen?

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#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#6
 Von 
t1000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry, hab mich da vertan.... :-)

Es muss heißen:

Darf der Mieter ein neues Schloss einbauen lassen?

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#7
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#8
 Von 
t1000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

der Mieter hat jetzt einen Schlüsseldienst geordert der das defekte Schloss wechseln sollte.
Der Vermieter kam als er nur schon das Auto vom Schlüsseldienst gerochen hatte :-) er hat dem Schlüsseldienst sowie 2 Zeugen des Mieters dem Grundstück verwiesen!! Er wurde sofort laut und hat nur noch rumgebrüllt.
Der Vermieter hat dem Mieter, sowie den 2 Zeugen und dem Schlüsseldienst mit Waffengewalt gedroht, wenn wir die Mietsache öffnen. Desweiteren hat er vor allen die Schlossmanipulation zugegeben.
Nach langem hin und her, hat sich der Schlüsseldienst sich Telefonisch abgesichert und dem Mieter die Tür geöffnet.

Was hat der Mieter nun für Möglichkeiten?

1. Anzeige wegen Sachzerstörung mit evt. gewaltsamen eindringen in das Mietobjeckt? (Obwohl er Vermieter ist ?)

2. Anzeige wegen Androhung der Waffengewalt? (Vermieter ist Jäger!)

Ohne Zeugen traut sich der Mieter nicht mehr in das Mietobjekt.

Vielen dank schonmal für die Antworten.

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#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#10
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Starker Tobak. Der Vermieter darf tatsächlich mit der Entziehung seines Waffenscheins und seinem Jagdschein rechnen. So ein aggressives Verhalten unter Zeugen würde dies rechtfertigen, ganz unabhängig davon, ob er im Recht ist oder nicht.


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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47576 Beiträge, 16821x hilfreich)

Aus meiner Sicht sind hier die Straftatbestände Hausfriedensbruch und Nötigung erfüllt.

Jäger haben dabei typischerweise keinen Waffenschein, sondern einen Jagdschein. Aber auch für die Erteilung des Jagdscheines ist die persönliche Zuverlässigkeit Voraussetzung. Ob ihm der Jagdschein nach dieser Aktion tatsächlich entzogen wird, ist mir nicht ganz klar. Voraussetzung ist wohl eine rechtskräftige Verurteilung zu mindestens 60 Tagessätzen, wenn das der erste Vorfall dieser Art war (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 a) WaffG ). Auf jeden Fall wird der Vermieter nach einer Anzeige um seinen Jagdschein zittern müssen.

Darüber hinaus kann der Mieter natürlich auch noch Schadenersatz verlangen. Das betrifft zum einen die Kosten für den Schlüsseldienst und das neue Schloss und darüber hinaus auch noch den Schaden, der durch den Produktionsausfall entstanden ist.

Dem Vermieter würde ich daher die Aufrechnung der noch offenen Januar-Miete mit dem Schadenersatzanspruch erklären.

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#12
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#13
 Von 
t1000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob der Vermiter nun rein wollte kann der Mieter nicht sagen. Es ist so dass auf jeden Fall ein Fremdkörper im Schloss gesteckt hat, so dass mit dem Schlüssel nicht mehr aufzuschließen war. Ob nun beim Versuch das Schloss zu knacken oder einfach nur so ein Fremdkörper eingebracht worden ist kann nicht gesagt werden.

Es war keine Waffe im Spiel.
Es wurde verbal mehrfach damit gedroht, wenn die Tür geöffnet wird, wird er den Mieter, Schlüsseldienst und 2 Zeugen mit Waffengewalt davon abhalten.

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#14
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#15
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Leider hilft hier wohl nur anwaltliche Beratung und eine Strafanzeige gegen den Vermieter.

Über den Anwalt wird zu klären sein, in wieweit Leistungsverweigerungs-, Schadenersatz- und Herausgabeansprüche zustehen. Dass Sie für eine Halle, zu welcher Ihnen der Vermieter mit Androhung von Waffengewalt den Zutritt verweigert, keine Miete zahlen müssen, dürfte sich von selbst verstehen. Auch werden Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen - mindestens mal wegen dem beschädigten Schloss und dem herbeigerufenen Schlüsseldienst, daneben eventuell auch wegen entgangenem Gewinn, evtl. wegen Fortzahlung von Löhnen von Angestellten, Kosten der Rechtsverfolgung etc. Der hier geschilderte Sachverhalt gibt da zuwenig her – ein Anwalt wird hier möglicherweise hilfreich sein. Ihre Schadenersatzforderung können Sie gegen rückständige Miete aufrechnen.

In strafrechtlicher Hinsicht reicht die Anzeige des Fehlverhaltens des Vermieters aus, die entsprechende Würdigung wird dann durch die Strafverfolgungsbehörden vorgenommen. Hier dürfte wohl aber nicht nur „heiße Luft“ sondern zumindest ein Anfangsverdacht wegen Sachbeschädigung – Schloss im Eigentum des Mieters – und Nötigung vorliegen. Sofern bei Anzeigenerstattung hinreichend deutlich auf die Jägereigenschaft des Vermieters hingewiesen wird, werden die Strafverfolgungsbehörden hoffentlich von sich aus auch die ordnungsbehördliche Prüfung der Zuverlässigkeit des Vermieters veranlassen. Die Grenzen der im Rahmen des Vermieterpfandrechts zulässigen Selbsthilfe hat der Vermieter jedenfalls weit überschritten.

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#16
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#17
 Von 
t1000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

was sollte der Mieter am besten machen?

Erst zur Polizei und Anzeige wegen der Drohung und der Sachbeschädigung stellen?

Oder alles gleich über einen Anwalt laufen lassen?

Der Mieter Arbeitet alleine, wie wären da die kosten für 1,5 Tage Ausfall abzurechnen?? 1,5Tage mal den Stundenlohn??
Desweiteren haben Kunden des Mieters, sich nach dem Liefertermin eines Auftrages erkundigt, welchen der Mieter vorsorglich (wegen dem defekten Schloss) nach hinten verlegen musste, so dass die Kunden den Auftrag Storniert haben. Kann dies geltend gemacht werden? Oder ist sowas eher schwierig?

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#18
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#19
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#20
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

@t1000

1.) Die Anzeige bei der Polizei kostet nichts und bei Ihrer Sachverhaltsschilderung liegt der Anfangsverdacht für eine Sachbeschädigung und eine Nötigung vor. Dazu müssen Sie der Polizei nur den Sachverhalt schildern.

2.) Ein Schadenersatzanspruch setzt den NACHWEIS eines KONKRETEN Schadens voraus, z.B. einen entgangener Auftrag. Allein die fehlende Gelegenheit, die Mietsache zu betreten, führt aber noch zu keinem Schaden - dafür brauchen Sie für diese Zeiten KEINE Miete zu zahlen. Wegen weiterer Einzelheiten hilft am ehesten ein Anwalt, mit dem Sie gemeinsam einen möglichen Schaden prüfen können.

3.) Halbgotts Vergleich mit einem Bauarbeiter ist völlig unpassend und überhaupt nicht witzig. Wenn diesem User, der selbst Vermieter ist, von einem Mieter mit dem Einsatz einer Schusswaffe gedroht werden würde, was hoffentlich nicht passieren wird, dann wäre dieser User sicherlich einer der ersten, der zur Polizei laufen würde. Umgekehrt vergleicht Halbgott bei anderer Gelegenheit die Tätigkeit eines Vermieters schon einmal mit der eines Polizisten - z.B. beim Sicherstellen von Mietereigentum das im Treppenhaus rumsteht um Mieter zu disziplinieren.
Nur vor diesem Hintergrund wird klar, dass Halbgott es nicht strafwürdig findet, wenn Vermieter dem Mieter mit dem Einsatz einer Schusswaffe drohen.

Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist nach § 5 Abs. 2 WaffG in der Regel nicht mehr gegeben, wenn Besitzer einer Waffe wegen einer Vorsatzstraftat zu mind. 60 Tagessätzen verurteilt werden. Bei einer solchen Verurteilung wird einem Bauarbeiter nicht die Dampfwalze abgenommen - einem Jäger aber hoffentlich die Waffe.

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#21
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#22
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#23
 Von 
t1000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mieter hat jetzt erstmal einen Termin beim Anwalt....und wird morgen hier wieder berichten....

Eine wichtige Sache Beschäftigt mich allerdings noch:
Im Mietvertrag wurde Ausdrücklich nur die Miete und der Strom nach Zählerstand abgerechnet....keinerlei Nebenkosten oder Betriebskosten! An dem Stromzähler vom Mieter hängt die Beleuchtung der Nebenhalle und der Toiletten, sowie eine Wasserzystherne. Was jedoch alles übersteigt ist die Elektroheizung die der Vermieter in die Toiletten über den Winter gestellt hat welche gut 2kw/std. braucht, die natürlich auch am Stromzähler des Mieter drann hängt. Nach mehrmaliger Aufforderung den Stromkreis zu trennen, kammen nur blöde Antworten wie : Ach das bisschen Licht, und die Heizung wäre ja für den Mieter, weil er braucht ja keine Toilette.

Was soll man davon halten? Was kann man da machen? Gar kein Strom zahlen? Strom rechnet der Mieter mit dem Vermieter ab, nicht direkt mit dem Versorger! oder kann man einen gewissen % Satz abziehen?

danke schonmal für die Antworten

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#24
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
t1000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, der Vermieter wohnt weiter weg von der Halle, in seinem Haus.
Die Halle hat in einem Nebenraum eine Toilette. Und da die Halle und Toilette ungeheizt sind frieren somit irgendwann die Leitungen ein.
Nur dass ist ja nicht das Problem des Mieters oder?
Der Mieter hat laut Mietvertrag weder Nebenkosten noch Betriebskosten zu zahlen.

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#26
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

+++ Da es Dir nicht gefällt, ändern wir es eben ab: Wenn ein Kind mit seinem großen Bruder droht, kommt es dafür dann ins Waisenhaus ? +++

Sie mögen ihre Vergleiche lustig finden, meine Auffassung, dass einem Vermieter, der seinem Mieter mit dem Einsatz einer Schusswaffe droht, diese Waffe abgenommen werden sollte, können Sie damit trotzdem nicht ändern.

+++ Ist dafür nicht auch eine Schusswaffe erforderlich oder funktioniert die Leslie-Nielsen-Version (Ich habe eine Kanone. Ich habe sie nicht dabei, aber ich habe eine) wirklich ? +++

Für eine Nötigung oder Bedrohung ist nicht erforderlich, dass der Täter tatsächlich eine Schusswaffe besitzt. Ist er aber als Jäger im Besitz einer solchen Waffe, verleit dies der Drohung, den Mieter mit Waffengewalt am Betreten der Mietsache zu hindern, ein besonderes Gewicht, das sowohl strafrechtlich wie bei einem eventuellen Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu würdigen sein wird.

+++ … ich kann unheimlich schnell ziehen. Bereits bei Vertragsunterschrift können die Mieter … hiervon eine gewisse Ahnung erlangen. +++

Mir ist auch schon aufgefallen, dass immer erst schreiben.

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#28
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

+++ Das nix verstähn. +++

... weil Sie immer erst schreiben.

+++ Das hängt also vom Wissensstand des "Bedrohten" ab ? +++

Wenn Sie Fragen zum Strafrecht haben, dann stellen Sie diese bitte im Strafrechtsforum.
Hier kann ich Ihnen nur sagen, dass bei ein Vermieter, der dem Mieter droht, ihn mit Waffengewalt am Betreten der Mietsache zu hindern, der Anfangsverdacht einer Nötigung und eine Bedrohung vorliegt. Dabei kommt es weder darauf an, ob der Vermieter eine Waffe dabei hat oder überhaupt eine Waffe hat. Eine Straftat kann trotzdem vorliegen. "Heiße Luft" ist das Ganze jedenfalls nicht.

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#30
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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