Vermieter macht Ärger bei Auszug

10. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)
Vermieter macht Ärger bei Auszug

Hallo,es geht um meine Freundin H.Diese war 4 Jahre in einer Wohnung,vorher 1 Jahr eine andere Mieterin in der gleichen Wohnung und vorher war sie anscheinend auch schon vermietet.1991 wurde die Wohnung erstmals vermietet.
Nun ist es so dass der Vermieter einige Sachen macht die er nicht darf.Es geht damit los,dass sie renovieren bzw streichen muss.Dass ist ja noch zulässig,dies übernimmt der Vermieter da sie niemanden hat,sie selber ist 79 und zieht zum 15.Oktober 2018 aus.
Nun steht noch einiges rum da sie 750 km wegzieht sie hat ja noch Zeit.Der Vermieter war ohne sie zu fragen in ihrer Abwesenheit in der Wohnung es wurde Wohnungsbnahme ohne sie gemacht die Frau hat alles fotografiert.
Der Vermieter legt auch neue Böden die sie bezahlen soll weil sie sie ja kaputt gemacht hat.Ich kenne die Wohung und die Böden sind in sehr gutem Zustand.
Sie weiss jetzt nicht was er ihr alles in Rechnung stellen wird,sie bekäme ja noch die Kaution in Höhe von 1300 Euro zurück.Aber dass geschieht natürlich nicht wenn der Vermieter renoviert.Es stellen sich nun einige Fragen:
Der Vermieter hat mehrmals auch während der Mietzeit vorher die Wohnung betreten ohne dass sie da war.
Ohne ihre Zustimmung.
Bemerkt hat sie es durch einige Fallen die sie ihnen gestellt hat.
Es war nicht erforderlich dass sie die Wohnung in Abwesenheit betreten.
Was kann sie jetzt machen?
Noch dazu wo er schon zum renovieren drin war und wieder reingehen wird.
Ausserdem fand die Abnahme ohne sie statt.
Sie ist durch den Umzug total am Ende und nimmt vieles in Kauf.
Aber was kann sie machen?
Worin bestehen ihre Rechte bzw die des Vermieters?
Darf er neue Böden berechnen?
Was muss bei der Endreinigung gemacht werden?
Herzlichen Dank für alle Antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Die Schönheitsreparaturen können auf den Mieter umgelegt werden.
Aber viele dieser Klauseln sind inzwischen für unwirksam erklärt worden.
Daher ist der Wortlaut interessant

Für den Boden ist regelmäßig der Vermieter verantwortlich, es sei denn der Mieter über das normale abgenutzt/beschädigt, dann ist er schadensersatzpflichtig, wobei dann der Zeitwert zum Tragen kommt

Aber vermutlich kommt gleich jemand, der es besser weiß

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)

Dankeschön hatmir schon geholfen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Es wäre nötig den genauen Wortlaut der Klauseln zu den Schönheitsreparaturen zu wissen. bei solchen Vermietern würde ich schon mal auf unwirksame Spezialklauseln tippen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Unwirksam sind Schönheitsreparaturklauseln z.B. ,

-wenn die Fristen starr sind, d.h. wenn festgeschrieben ist, dass die Schönheistreparaturen genau alle 3,5,7 Jahre gemacht werden müssen
-wenn die Formulierung so ist, dass der Mieter die Schönheitsrepaturen nicht auch selbst durchführen darf, sondern zu lassen machen hat.
-wenn es eine Quotenregelung gibt, sollten die Fristen noch nicht erreicht sein
-wenn die Wohnung unrenoviert übergeben worden ist( es sei denn dem Mieter wurden ausreichend Geldmittel/Ersatz dafür zu verfügung gestellt)
-wenn die Farbe bei der Renovierung vorgegeben ist , z.b. weiß

Dann ist nicht nur der entsprechende Abschnitt ungültig, sondern die gesamte Schönheitsreparaturklausel ist unwirksam, d.h. der Mieter muß nichts machen.
Und das waren nur ein paar Beispiele

bei älteren Mietverträgen ist die Klausel sehr häufig unwirksam

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 11.10.2018 08:01

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 11.10.2018 08:04

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 11.10.2018 08:05

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 11.10.2018 08:23

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zuerst kommt es mal auf das Vertragswerk an und den Zustand der Wohnung bei Einzug. Was ist Ihnen darüber bekannt?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,vielen Dank für die Antworten.Die Wohnung war meines Wissens nach gestrichen aber der Boden wurde seit 1991 nicht erneuert,aber jetzt möchte dass der Vermieter,natürlich auf Kosten der fast 80jährigen Dame.Obwohl der Boden noch in Ordnung gewesen wäre.Zudem betraten die Vermieter mit Hilfe eines Ersatzschlüssels mehrfach die Wohnung wenn die Mieterin nicht da war.Sie haben auch schon mit dem renovieren begonnen obwohl die Mieterindavon nichts wusste.Zudem kam es zu keiner gemeinsamen Abnahme der Wohnung,dass ist dich nicht rechtmässig?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Regina H.):
Zudem betraten die Vermieter mit Hilfe eines Ersatzschlüssels mehrfach die Wohnung wenn die Mieterin nicht da war.Sie haben auch schon mit dem renovieren begonnen obwohl die Mieterindavon nichts wusste.Zudem kam es zu keiner gemeinsamen Abnahme der Wohnung,dass ist dich nicht rechtmässig?


Lass doch mal das Nebengeplänkel sein. Dass lenkt doch nur von der eigentlichen Frage ab und sorgt ggf. für unnötige Verwirrungen.

Zitat (von Regina H.):
dass ist dich nicht rechtmässig?
Wenn ich vermute was dieses Kauderwelsch bedeuten soll, würde ich antworten - es ist ok.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

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