Vermieter lehnt Erlaubnis zur HAUSKatzen-Haltung ab!

11. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hinaichiru
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter lehnt Erlaubnis zur HAUSKatzen-Haltung ab!

Hallo Zusammen, Ich fang einfach mal an meine aktuelle Situation zu schildern:

Und zwar, Ich bin mit meinem Freund zusammen Mieter einer 2 Zimmer Wohnung ohne Balkon. Der Vermieter wohnt im selben Haus, wir sind jedoch baulich komplett vom Vermieter getrennt. Ich bin ausgelernt und verdiene knapp 2.900 Brutto, mein Freund ist Azubi im 2. Lehrjahr und verdient ca. 900 Brutto. Wir sind nie schlecht aufgefallen oder sonstiges. Der Sohn vom Vermieter kam nur 2x hoch, dass die Musik zu laut sei... In meinem Mietvertrag steht wörtlich zitiert:
§14 Tierhaltung: 1. Die Haltung von Kleintieren (wie z.B. Wellensittichen, Zierfischen, Hamstern u.ä.) ist zulässig, soweit es nicht zu Unzuträglichkeiten kommt. 2. Andere Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden. Die Zustimmung darf nur aus triftigem Grund versagt werden. Zustimmung oder Ablehnung sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Sie gilt nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. 3. Der Mieter haftet vertraglich für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden in entsprechender Anwendung des § 822 BGB . Ist so 1 zu 1 aus dem Mietvertrag übernommen. Der 4. Punkt ist unerheblich, dieser untersagt mir nur das Füttern von Tauben und Möwen. Zunächst habe ich vor ca. 1 Woche mit den Mietern, welche im selben Hausflur sind gesprochen, ob sie irgendwelche Einwände gegen die Hauskatzen hätten. Beide sagten Nein, so lang die Katze/n nicht auf dem Hausflur wohnen. Die Vermieterin (meine Vertragspartnerin) gab mir ein mündliches Einverständnis, welches ich leider nicht beweisen kann. Sagte aber ich solle mit ihrem Mann sprechen, dieser sagte folgendes: 1. Er mag keine bzw. hasst Katzen sogar... er wurde dann etwas verachtend gegen über Katzen und sagte: Wenn die vor die Haustür *****n, breche ich ihnen das Genick und die landen in der Tonne. Außerdem hätte er früher Rotweiler gehabt, die er extra auf Katzen gehetzt hat.. 2. Herumstreunende Katzen markieren vor seiner Haustür, 3. Sein Garten sei ein Katzenklo 4. Katzen töten Singvögel, 5. Katzen vermehren sich zu viel, 6. Er riecht Katzenurin vor seiner Haustür. Er sagte auch: Als er es spitz gekriegt hat, dass einer der Mieter eine Katze hält, ist er sofort hoch und hat gesagt: Entweder die Katze verschwindet oder du musst verschwinden. Er hat darüber nichts verloren, dass die Wohnung evtl. durch die Katze erhebliche Schäden davon trug, Nein.. es war einfach nur der Hass gegen Katzen den er schürt. Die Katzen die ich mir anschaffen will, kommen beide aus einem Tierheim in der Nähe, sie sind mehrfacht entwurmt, gechipt und ich habe sogar für beide einen Kastrationsgutschein, sobald sie alt genug sind würde ich na klar beide zum Tierarzt bringen und sie "Zeugungsunfähig" machen lassen. Ich habe mich ausreichend informiert und bin dabei auf einige Auszüge vom BGH, vom LG München und vom AG Potsdam gestoßen, welche mich in meinem Vorhaben bekräftigen. Zusätzlich habe ich einen Rechtsanwalt für Mietrecht konsultiert um mir eine Rechtsberatung ein zu holen. Er schrieb: Man wird mir die Anschaffung der Katzen nicht untersagen können. Der Vermieter muss in jedem Fall prüfen, ob es Gesichtspunkte gibt, die der Haltung der Katze entgegensprechen: Beispielsweise eine gefährliche Katze die die Mitmieter angreift oder permanente Lärmbelästigung. Liegen solche Umstände - und das ist hier nicht der Fall - aber nicht vor, so haben sie ein Anspruch darauf, dass der Vermieter Ihnen die Katzenhaltung erlaubt. Die Vermieterin kann Ihnen daher nicht die Anschaffung der Katzen verweigern. Darüber hinaus hat die Vermieterin Ihnen ja auch bereits signalisiert, dass sie keinerlei Einwände hat. Auf Bedenken des Mannes kommt es aber überhaupt nicht an, denn dessen Ansicht ist rechtlich gänzlich unerheblich, da er garnicht Ihr Vertragspartner ist - dies ist ausschließlich Ihre Vermieterin. Sie sind daher berechtigt, die Katzen anzuschaffen und zu halten! Darauf hin habe ich noch gefragt ob ich mir nun einfach eine Katze zu legen darf, worauf hin der Anwalt schrieb: Ja, denn auch eine mündliche Einverständnis entfaltet volle Rechtswirksamkeit. Für das Tierheim benötige ich dennoch ein schriftliches Einverständnis und das werde ich, wie es scheint nicht erwarten können. Ich war gestern bei der Vermieterin und habe ihr vorgelesen was der Anwalt schrieb, worauf hin sie meinte: "Wieso ziehen Sie nicht aus und suchen sich eine Wohnung in der es Ihnen erlaubt ist Katzen zu halten." Oder " Dann holen wir uns auch einen Anwalt und lassen es drauf ankommen aber ich werde Ihnen versichern, Sie werden den Kürzeren ziehen". Dass das Verhältnis zwischen uns und den Vermietern nun gestört oder sogar kaputt ist, brauch ich eigentlich nicht mehr zu erwähnen. Ich habe auch schon eine Kündigung für die Wohnung verfasst. In der ich noch zusätzlich schrieb: Da uns die Anschaffung einer Katze ohne triftigen Grund verwährt wurde, ist für uns der Hausfrieden gestört. Wenn sie dies unterschreibt, habe ich doch den handfesten Beweis, für den Vertragsbruch meines Vermieters. Kann ich dann auch, selbst wenn ich ausziehe, die Vermieter "verklagen" oder für die restlichen 3 Monate weniger Miete verlangen, aufgrund dieses Vertragsbruchs? Wie stehen meine Prognosen diesen Kampf zu gewinnen? MfG Hina


-- Editier von Hinaichiru am 11.07.2017 11:24

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Hinaichiru):
Wenn sie dies unterschreibt
Wenn sie WAS unterschreibt??? Warum sollte sie überhaupt irgendetwas unterschreiben???

Zitat (von Hinaichiru):
oder für die restlichen 3 Monate weniger Miete verlangen
Verlangen kannst du viel, ich sehe hier aber keinen Grund warum dein Verlangen gerechtfertigt sein soll.
Ich sehe hier jetzt auch nicht, dass man dir die Katzenhaltung würde untersagen können, würde dir aber, wenn es dir so extrem wichtig ist Katzen zu halten, zu einem Auszug raten. Dort wirst du, meiner Meinung nach, nicht mehr in Frieden wohnen können.
P.S.: Ich kann Katzen auch nicht ausstehen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sag mal, wer soll diese Buchstabenwand lesen? Das ist doch eine Zumutung. Wenn die Katzenhaltung genauso chaotisch ist bzw. sein wird, dann wundert mich gar nichts.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hinaichiru
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Sag mal, wer soll diese Buchstabenwand lesen? Das ist doch eine Zumutung. Wenn die Katzenhaltung genauso chaotisch ist bzw. sein wird, dann wundert mich gar nichts.

wirdwerden
Ähm? Was hat bitte die Anordnung meines Textes mit der Katzenhaltung zu tun? Aber okaay.

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Hinaichiru):
Wenn sie dies unterschreibt
Wenn sie WAS unterschreibt??? Warum sollte sie überhaupt irgendetwas unterschreiben???

Zitat (von Hinaichiru):
oder für die restlichen 3 Monate weniger Miete verlangen
Verlangen kannst du viel, ich sehe hier aber keinen Grund warum dein Verlangen gerechtfertigt sein soll.
Ich sehe hier jetzt auch nicht, dass man dir die Katzenhaltung würde untersagen können, würde dir aber, wenn es dir so extrem wichtig ist Katzen zu halten, zu einem Auszug raten. Dort wirst du, meiner Meinung nach, nicht mehr in Frieden wohnen können.
P.S.: Ich kann Katzen auch nicht ausstehen.


Die Kündigung soll bzw. muss sie ja unterschreiben.

-- Editiert von Hinaichiru am 11.07.2017 12:08

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Hinaichiru):
Die Kündigung soll bzw. muss sie ja unterschreiben.
Quatsch. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Die schreibst du, gibst sie ab und fertig. Besser, du lässt diese abgeben oder nimmst dir einen Zeugen mit, damit der Zugang nachweisbar ist.
Und selbst wenn der VM unterschreiben würde, dass er die Kündigung erhalten hat, so beweist die Unterschrift absolut gar nichts, außer, dass er deinen Willen zur Kündigung erhalten hat. Einen Beweis für irgendetwas anderes, das du in dieser Kündigung behauptest, stellt das in keiner Weise dar.

-- Editiert von -Laie- am 11.07.2017 12:13

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hinaichiru
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Hinaichiru):
Die Kündigung soll bzw. muss sie ja unterschreiben.
Quatsch. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Die schreibst du, gibst sie ab und fertig. Besser, du lässt diese abgeben oder nimmst dir einen Zeugen mit, damit der Zugang nachweisbar ist.
Und selbst wenn der VM unterschreiben würde, dass er die Kündigung erhalten hat, so beweist die Unterschrift absolut gar nichts, außer, dass er deinen Willen zur Kündigung erhalten hat. Einen Beweis für irgendetwas anderes, das du in dieser Kündigung behauptest, stellt das in keiner Weise dar.

-- Editiert von -Laie- am 11.07.2017 12:13


Ok. Das hilft mir soweit schonmal weiter! Vielen Dank.. Und ja.. ausziehen werden ich aufjedenfall.. Und ich hoffe insgeheim die Nachmieter sind Messis oder sowas

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich bin etwas irritiert HvS sagt immer ... Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn (oder so) ... nun ja, ich habe mich durch die Textwand gekämpft und irgendwann aufgegeben.

1.
Der Vermieter kann Katzenhaltung nicht verbieten.

2.
Ich würde auch ausziehen, bei dem Brimborium.

3.
Eine Kündigung mieterseits bedarf keiner Erklärung, Sie kündigen und fertig ist. Kündigungsfrist müssen SIe natürlich einhalten, aber Sie müssen ja auch erst mal eine neue Wohnung suchen, am besten eine , wo der Vermieter nicht wohnt.

... ich mag Tiere, wir haben viele, kunterbunt volles Programm. Katzen machen sehr viel Arbeit und wenn sie ausschließlich in der Wohnung gehalten werden, dann sollte man sich bewusst sein, dass es bei Unsauberkeit (ob von Mensch oder Katze is wurscht) zu ganz erheblichen Geruchsbelästigungen kommen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Hinaichiru):
Für das Tierheim benötige ich dennoch ein schriftliches Einverständnis und das werde ich, wie es scheint nicht erwarten können.


Genau deswegen, gibt das Tierheim Katzen nur mit der schriftlichen Erlaubnis des Vermieters ab, damit die Katzen nicht wieder im Tierheim landen. Manchmal haben die Vermieter mit dem Verbot durchaus Erfolg.

Die Erlaubnis muss man erst einmal haben und gegebenfalls kann man die sogar einklagen. Aber eben bevor man die Katzen aus dem Tierheim bekommt. Durch eine Klage wird aber das Verhältnis zur Vermieterin auch nicht besser.

Nur meine Meinung: Ich halte eine reine Wohnungshaltung von Katzen für Tierquälerei. Und zwei Katzen in einer 2-Zimmerwohnung halte ich für unzumutbar. Das ist purer Stress für die Katzen und die Menschen. Hier sind die beiden Katzen auch noch den ganzen Tag sich selbst überlassen und wenn die Menschen dann nach Hause kommen sind die müde und wollen Musik hören. Vielleicht auch noch laute Musik?

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