Vermieter lagert eigenes Waschbecken falsch und verlangt Entschädigung

27. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
München_123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieter lagert eigenes Waschbecken falsch und verlangt Entschädigung

Hallo zusammen,
ich habe einen etwas ungewöhnlichen Fall. Wir sind gerade ausgezogen und hatten in Absprache mit dem Vermieter ein eigenes Waschbecken eingebaut. Er hat seines in seiner Garage gelagert und da ist verrostet. Er behauptet nun, wir hätten ein Protokoll für den Austausch mit ihm erstellen müssen und da wir das nicht getan haben, verlangt er das wir für dem Schaden aufkommen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er im Recht ist, aber habe auch nichts vergleichbares gefunden. Kennt vielleicht jemand die Rechtslage, wenn der Vermieter seine eigenen Gegenstände lagert?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Alles mündlich nehme ich mal an? Gibt es Zeugen, dass er das Becken seinerzeit an sich genommen hat?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
München_123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Es gibt sogar jede Menge Zeugen, da wir an diesem Tag eine Feier hatten und er bestreitet ja auch nicht, dass Waschbecken 1 Jahr in seiner Garage gelagert zu haben. Dort ist es dann verrostet.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
München_123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Es gibt sogar jede Menge Zeugen, da wir an diesem Tag eine Feier hatten und er bestreitet ja auch nicht, dass Waschbecken 1 Jahr in seiner Garage gelagert zu haben. Dort ist es dann verrostet.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Sein Waschbecken, sein Problem. Wenn er den Rückbau wünscht, dann macht man das. Dann kann er sein rostiges Becken aufhängen oder bleiben lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Was genau will der VM denn? Und seit wann rostet Keramik?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
München_123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Das fragen wir uns ja auch. Er hat ein "Designer"- Waschbecken aus Blech oder so. War für uns nicht nutzbar, weil es super unpraktisch war. Er behauptet es war vor unserem Einzug einwandfrei (bestreitet ja auch keiner) und weil wir ein anderes Waschbecken hatten sei es nun gerostet und in seiner Garage sei kein andere Gegenstand gerostet... Sein Argument ist, dass wir kein Protokoll gemacht habe, seien wir dafür verantwortlich. Aber wie gesagt, es gibt jede Menge Zeugen, die gesehen haben, dass das Waschbecken bei uns nicht gerostet war und ja, wenn ein Gegenstand der für ein Nasszelle konzipiert ist rostet, spricht das schon für sich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Hat V dann eben Pech inne Verlosung. Er hat das gute Stück zurück genommen und war für ordentliche Lagerung selber verantwortlich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.828 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen