Vermieter lässt mich nicht aus Mietvertrag trotz anderer Mieter in der Wohnung

14. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
schussi16
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Vermieter lässt mich nicht aus Mietvertrag trotz anderer Mieter in der Wohnung

Hallo Community,

habe bis vor kurzen mit 2 anderen in einer Wohnung gewohnt. Bin 2015 mit einer guten bekannten zusammengezogen und sie hat dann nach 1nem Jahr einen Freund gehabt und der ist dann auch bei uns eingezogen per Untermietvertag, war auch alles kein Problem und haben auch immer Miete gezahlt. Wollte dann aber irgendwann ausziehen weil es mir zu eng wurde. Habe dann dem Vermieter geschrieben das ich gerne ausziehen würde und der Freund meiner guten Freundin einfach Hauptmieter wird. Das will der Vermieter allerdings nicht weil er meinte "Entweder ziehen alle aus oder niemand" was ich nicht nachvollziehen kann, er bekommt doch trotzdem sein Geld, es handelt sich doch hier lediglich um eine Formalität das ich ausgetragen werde und der Untermieter an meine stelle rückt...will er aber nicht warum auch immer. Bin mittlerweile trotzdem ausgezogen, aber ich stehe halt beim alten Mieter immer noch im Mietvertrag und die beiden anderen zahlen weiter aber wenn jetzt bei den anderen beiden ehemaligen Mitbewohnern trotzdem stress ist , die sich trennen oder was weis ich und die nicht zahlen dann kommt der Vermieter zu mir und will Kohle woran ich kein Interesse hege.

Gibt es denn noch irgendwelche Möglichkeiten ? Wollte demnächst zum Mieterbund und da mal nachfragen. Habe schon gelesen das es wohl nicht so einfach ist wenn der Vermieter sich querstellt.

Hoffe auf hilfreiche antworten

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Was heißt querstellen ?
Der Vermieter ist hier ganz einfach im Recht. Er muss das so nicht akzeptieren. Das müsst ihr unter euch ausmachen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Der Vermieter kann sich in aller Regel selber aussuchen, mit wem er einen Mietvertrag abschließen will. Zwingen kann man ihn nur in ganz wenigen Fällen. Bei Tod des Mieters und bei einer Scheidung des Mieters einer Ehewohnung sieht das Gesetz solche Ausnahmen vor. Beides passt hier nicht.

In Berlin gab/gibt es Urteile (LG Berlin, 19.04.2013 - 65 S 377/12 ), wo bei Wohngemeinschaften der Vermieter gezwungen wurde, einen Hauptmieter der WG auszutauschen. Ich stehe dem jedoch sehr kritisch gegenüber. Zum einen weiß ich nicht, ob andere Richter das ähnlich sehen. Insbesondere weiß ich nicht, ob das vorm BGH halten würde. Unabhängig davon habe ich noch nicht verstanden, was denn nun genau eine WG ausmacht, wo ein solches Recht der Mieter auf Austausch eines Hauptmieters entstehen kann.

Es steht dir aber natürlich frei, das Urteil zu lesen und zu schauen, ob es für dich anwendbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von schussi16):
Gibt es denn noch irgendwelche Möglichkeiten ?

Wenn der Vermieter nicht kooperativ ist:
A) alle kündigen
B) Vermieter verklagen (keine großen Erfolgsaussichten)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
aber wenn jetzt bei den anderen beiden ehemaligen Mitbewohnern trotzdem stress ist , die sich trennen oder was weis ich und die nicht zahlen dann kommt der Vermieter zu mir und will Kohle
Da hast du doch schon mal einen Grund warum er nicht will.
Ein weiterer wäre die fehlende Abnahme der Wohnung (am Ende will dann keiner für mögliche Schäden verantwortlich sein).

Zitat:
Gibt es denn noch irgendwelche Möglichkeiten ?
Natürlich, du kannst doch ganz normal kündigen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von schussi16):
...aber ich stehe halt beim alten Mieter immer noch im Mietvertrag und die beiden anderen zahlen weiter aber wenn jetzt bei den anderen beiden ehemaligen Mitbewohnern trotzdem stress ist , die sich trennen oder was weis ich und die nicht zahlen dann kommt der Vermieter zu mir und will Kohle woran ich kein Interesse hege ...
Mit anderen Worten: du traust den anderen beiden nicht unbedingt, dass die sich dauerhaft an die Vereinbarungen halten.
Aber vom Vermieter verlangst du, dass er ihnen trauen soll.

Merkst du, wo das Problem liegt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schussi16
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die antworten schonmal,

Zitat (von cauchy):


In Berlin gab/gibt es Urteile (LG Berlin, 19.04.2013 - 65 S 377/12 ), wo bei Wohngemeinschaften der Vermieter gezwungen wurde, einen Hauptmieter der WG auszutauschen. Ich stehe dem jedoch sehr kritisch gegenüber. Zum einen weiß ich nicht, ob andere Richter das ähnlich sehen. Insbesondere weiß ich nicht, ob das vorm BGH halten würde. Unabhängig davon habe ich noch nicht verstanden, was denn nun genau eine WG ausmacht, wo ein solches Recht der Mieter auf Austausch eines Hauptmieters entstehen kann.


ja ich habe in Berlin gewohnt.

Und ja ich traue den anderen beiden das dort nichts weiter passieren wird aber ich will einfach nicht mehr im Mietvertrag stehen.

Also hab ich auf deutsch gesagt "Pech, gelitten, die arschkarte gezogen"

Das Problem ist das wir ja alle kündigen wollten mit der bitte eines neuen Mietvertrages für die beiden Mitbewohner D.H wir kündigen, der Vermieter macht quasi einen neuen Mietvertrag für die beiden anderen fertig mit angepasster Miete und gut ist...der Vermieter hat aber gesagt "Sie können kündigen aber eventuell bieten wir ihnen keinen neuen Mietvertrag an" und die anderen beiden wollten halt schon gerne drin wohnen bleiben.

Aber wenn es nicht anders geht mal schauen...da hier keiner Anwalt ist werde ich wohl oder übel mal zum Mieterbund gehen, vielleicht haben die eine Idee.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.655 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen