Vermieter lässt Haus verwahrlosen

30. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ralf Busch
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter lässt Haus verwahrlosen

Hallo alle zusammen,ich brauche dringend mal ein paar Tips bezüglich meiner Mietwohnung.

Folgende Probleme sind zur Zeit aktuell:

1.Der Keller ist nicht nutzbar da er feucht ist,außerdem wurde der komplette Betonboden wegen Bauarbeiten entfernt und das seit einem Jahr.

2.Wasserflecken innerhalb der Wohnung unter der Decke,Schimmelflecken an den Fensterbänken.

3.Gartennutzung ist laut Mietvertrag erlaubt,ist aber nicht möglich da dieser voll Gerümpel von vermutlich irgentwelchen Exmietern steht.

4.Bei allen Mietern im Haus stinkt die Wäsche nach dem reinigen mit der Waschmaschine,vermutlich sind die Rohre schadhaft.

5.Die Therme verliert ständig Wasser.

Ich weiss das ist ne ganze Menge,aber es wäre nett wenn ihr mir da mal ein wenig unter die Arme greifen könntet.

Gruß Ralf

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

1.Der Keller ist nicht nutzbar da er feucht ist,außerdem wurde der komplette Betonboden wegen Bauarbeiten entfernt und das seit einem Jahr.

Stört wohl seit einem Jahr niemenden.

2.Wasserflecken innerhalb der Wohnung unter der Decke,Schimmelflecken an den Fensterbänken.

Flecken überstreichen, an Schimmel glaub ich nicht

3.Gartennutzung ist laut Mietvertrag erlaubt,ist aber nicht möglich da dieser voll Gerümpel von vermutlich irgentwelchen Exmietern steht.

Gerümpel wegräumen.

4.Bei allen Mietern im Haus stinkt die Wäsche nach dem reinigen mit der Waschmaschine,vermutlich sind die Rohre schadhaft.

.......Hä?........

5.Die Therme verliert ständig Wasser.

Gehört vielleicht so, Wasser nachfüllen

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#2
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo Ralf,

Mängel dokumentieren (z.B. Fotos, Zeugen usw.) und dem Vermieter mitteilen. Im Gegensatz zu det11 halte ich Deine Schilderungen schon für Mängel, die der Vermieter abstellen sollte. Gerümpel des Vormieters, wenn es das denn ist, muss dieser entfernen, ist er nicht mehr greifbar, muss sich eben der Vermieter drum kümmern und nicht die jetzigen Mieter.

Dann dem Vermieter eine Frist geben, bis wann er die Mängel behoben haben sollte (wobei mindestens bei der Kellergeschichte vermutlich keine Behebung in ein paar Tagen möglich ist).

Ich würde versuchen, einvernehmlich mit dem Vermieter zu kommunizieren, bevor ich ihm "die Pistole auf die Brust setze"... ein einigermaßen ziviles Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter erleichtert einiges.

Viel Erfolg!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hera
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 6x hilfreich)

..@ ralf..
..kann mich dem monster nur anschliessen..!!!!
..
..und det11 gar nicht zuhören...
..aber es ist interessant zu hören, wie einige hier leben können...oder wollen...

-----------------
"sehen und verstehen"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Lieber Ralf,

ein Boden wird genutzt, indem etwas darauf abgestellt wird oder der Boden begangen wird.
Steht im Mietvertrag, dass der Vermieter Dir einen trockenen Betonboden schuldet?

Wegen der Wasserflecken an der Decke hast Du eine Meldepflicht und machst Dich schadensersatzpflichtig, wenn Du Deinen Vermieter nicht informierst. Dachundichtigkeiten oder Wasserschäden der über Dir wohnenden Mieter müssen unverzüglich beseitigt werden. Die Möglichkeit einer Mietminderung hierfür sehe ich allerdings nicht.

Die Gartennutzung ist durch Gerümpel erst nicht mehr möglich, wenn dieser dadurch nicht mehr betreten werden kann. Die Entsorgung kannst Du beim nächsten Sperrmüll mit deinen Nachbarn organisieren, wenn Dich der Anblick so stört, dass der Garten dadurch nicht nutzbar ist.

Eventuelle Gerüche in frischer Wäsche können nur an Verschmutzungen innerhalb von Dichtungsfalten oder durch Wäscheteile, welche zwschen Dichtung und Trommel gelangt sind, liegen. Hier ist mangelnde Pflege und Reinigung der Waschmaschiene, also Mietersache die Ursache.

mit freundlichen Grüßen,

JHG

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

..und det11 gar nicht zuhören...


ganz richtig, keine andere Meinung zulassen.

Lies mal JHG, das liegt dann ganz gewiss auch völlig neben der Sache....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hera
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 6x hilfreich)

@ det11

..es gibt gesetze det11.. darin stehen rechte und pflichten..
..
..wenn du mit einer solch schlechten wohnsituatio zufrieden bist.....deine sache...!!
..im übrigen...dett11 nicht zuhören..
->das ist eben meine meinung.. ;-)

-----------------
"sehen und verstehen"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

alle Mängel auflisten mit Fristsetzung und mit Androhung einer Mietminderung.
Ratsam wäre es vielleicht, alle Mieter im Haus mit unterschreiben zu lassen bzw. alle Mieter setzen eine Frist zur Behebung der Mängel.

-----------------
" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

da kann man sich eirene nur anschliessen. Unbedingt darauf achten, dass Sie sofort bei Nichteinhaltung der Frist mit einer Mietminderung drohen.

In welcher Höhe diese dann möglich ist, entnehmen Sie den einschlägigen Seiten des Mieterschutzbundes oder Mietrechts

0x Hilfreiche Antwort

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