Vermieter lässt Handwerkerechnung an Mieter gehen?

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
sams23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter lässt Handwerkerechnung an Mieter gehen?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Rechnung von Handwerkern die der Vermieter an den Mieter weiterleiten lässt.
Wir haben von einem Handwerker eine Rechnung über mehrere hundert Euro bekommen, die laut Aussage des Handwerkers vom Vermieter aus zu uns geschickt werden sollte. Bevor wir in die Wohnung gezogen sind sollten wir mit dem Vermieter und Handwerker klären (mündlich) wo wir Steckdosen etc. hinhaben möchten, da es ein Erstbezug war.
Es wurde kein Auftrag schriftlich erteilt und nicht vom Vermieter geäußert, dass die Kosten von uns als Mieter übernommen werden sollen.
Nun kam die Rechnung nach 1,5 Jahren!!! Darauf steht: Laut telefonisch erteiltem Auftrag. Wir haben keinen Auftrag telefonisch erteilt.
Ist dies rechtens? Zählt ein Gespräch, indem nicht ausdrücklich auf Kostenübernahme des Mieteres hingewiesen wurde? Gibt es dazu evtl. § die ich in den Widerspruch einbinden kann?
Wie verhalte ich mich nun am Besten? Das Zahlungsdatum läuft schon in 14 Tagen ab. Erhalten habe ich die Rechnung vor 3 Tagen.

Liebe Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
wo wir Steckdosen etc. hinhaben möchten,

Sonderwünsche kosten nun mal.

quote:
Wie verhalte ich mich nun am Besten?

Bezahlen

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#2
 Von 
sams23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke drillinstuktor, er hat aber nicht mit uns vereinbart, dass das sonderwünsche sind. er hätte ja so oder so steckdosen anbringen müssen, da vorher keine vorhanden waren.

lg

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#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Wenn vorher tatsächlich gar keine Steckdosen vorhanden waren, ist das Sache des Vermieters. Nur zusätzliche, auf Wunsch des Mieters installierte Steckdosen sollten zu dessen Lasten gehen.
Wer hat den Handwerker bestellt? Der muss ihn auch bezahlen.

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#4
 Von 
sams23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

bestellt hat ihn der vermieter. es war vorher ein fabrikgebäude aus den 1930er jahren, dass nicht saniert war. er hat es gekauft und zu wohungen umgebaut. wir sind der erstbezug. und es hieß daher dürfen wir aussuchen wohin. als sonderleistungen oder zusatz hat er es nicht beschrieben und nicht schriftl. mit uns vereinbart, dass wir das zu zahlen haben. wir haben auch dem handwerker keinen auftrag erteilt

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Rein juristisch muss der Vermieter diese Rechnung bezahlen.

Wenn er sie von euch erstattet haben möchte, müsste er einen Nachweis haben, das dies so mit euch vereinbart war.



Ganz unjuristisch sollte man überlegen wie kulant ein Vermieter gegenüber unkulanten Mietern ist ...






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
sams23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

bei über 700 euro geht es mir nicht mehr um kulanz. ich habe ein widerspruch formuliert schriftlich und habe diesen nun dem handwerker zukommen lassen mit dem hinweis, dass kein auftrag erteilt wurde und er sich an den vermieter wenden möchte.

lg

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