Vermieter läßt kurz vor Einzug Vertrag platzen

24. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Janis Joplin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter läßt kurz vor Einzug Vertrag platzen

Hallo,

folgendes Problem:
Familie Y hat eine Wohnung 100km vom alten Wohnort entfernt gemietet. Die alte Wohnung ist gekündigt, die Kinder sind in den Schulen angemeldet, Fr.Y hat einen neuen Job gefunden, Hr.Y arbeitet schon in der Stadt.

Jetzt hat der Vermieter erfahren, dass Hr.J vor 10 Jahren mit seinem Betrieb insolvent gegangen ist und will vom Vertrag zurücktreten.
Die Insolvenz ist erledigt, aber der Vermieter hat Angst, dass Hr. Y doch irgendwann nicht zahlen kann.

Die Maklerin meint, Vertrag ist Vertrag, da kommt der Vermieter nicht raus. Ist das wirklich so? Kann der Vermieter auch nachträglich noch eine Schufa- Auskunft verlangen? Muss der Mieter damit einverstanden sein, wenn diese eingeholt wird?

Danke schonmal, Janis



-- Editiert von Janis Joplin am 24.07.2008 20:49:59

-- Editiert von Janis Joplin am 24.07.2008 20:51:51

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Wenn in einer Selbstauskunft keine falschen Angaben gemacht wurden, kommt der VM wohl nicht aus dem Vertrag raus.

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wenn der Vertrag nicht erfüllt wird, kommen einige Kosten auf den VM zu. Weiß er das?

Ihr müßtet vorübergehend ins Hotel bis neue Wohnung gefunden wird, die Möbel müßten eingelagert werden, die Maklercourtage muß der VM auch noch tragen etc.

Mach ihm doch mal eine Aufstellung.

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#3
 Von 
Janis Joplin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Danke für die Antworten,

es gab keine Selbstauskunft, nur ein Gespräch, in dem nach der momentanen finanziellen Situation gefragt wurde, die schuldenfrei bei gutem Einkommen ist. Auch Frau Y geht arbeiten, hat also ein Einkommen, die Insolvenz des Herrn Y geschah vor ihrer Ehe. Wärend des Insolvenzverfahrens wurde die Miete in der alten Wohnung übrigens pünktlich weitergezahlt, was der damalige Vermieter von Herr Y bestätigen kann.

Der Vermieter behauptet jetzt, dass eigentlich seine Eltern den Vertrag hätten unterschreiben müssen, da die Wohnung zum Vertragsabschluß noch nicht ihm überschrieben war. Beim Vertragsabschluß wurde aber einstimmig gesagt, dass die Wohnung dem Vermieter schon gehört.

Der Umzug wäre schon in vier Wochen... :(

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

war der Makler aus Zeuge dabei?

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#5
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

Dann hätte er in betrügischer Weise Dir eine Wohnung angeboten. Ich würde ihm mit Klage und der Auferlegung sämtlicher Kosten drohen.

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#6
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...da die Wohnung zum Vertragsabschluß noch nicht ihm überschrieben war...

Das ist völlig belanglos. Der Vermieter muss nicht Eigentümer des Mietobjektes sein.

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#7
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Also entweder der Vermieter lässt die Familie einziehen...oder es wird sehr teuer für ihn.
Denn er muss der Familie so lange ein Hotel bezahlen, bis diese eine Gleichwertige Wohnung gefunden hat. Auch die Kosten der Wohnungssuche müssen übernommen werden (Telefonkosten, Fahrtkosten etc.)
Ausserdem muss der Vermieter die Einlagerung der Möbel bezahlen.
Und die Maklergebühren.
Der Vermieter ist einfach selber schuld, wenn er nicht genauer nachgehakt hat.
Des Weiteren: Egal ob Eigentümer oder nicht oder wie auch immer. Die person die sich gegenüber euch als vermieter darfstellt hat, darf die ganze Musik bezahlen,

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#8
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Ob der Vermieter Eigentümer der Wohnung war, ist für den Mieter nicht relevant - jedenfalls nicht, was die Gültigkeit des Mietvertrags anbelangt.

Zwar kann es sein, dass die Wohnung tatsächlich nicht bezogen werden kann, was großen Ärger verursachen würde. Nämlich genau dann, wenn der Vermieter zur Vermietung der Wohnung gar nicht berechtigt war. Denn gegen den Eigentümer hat der Mieter in diesem Fall keine Ansprüche und kann den Einzug daher wohl nicht gerichtlich erstreiten.

Der Vermieter ist dem Mieter in diesem Fall jedoch zum Schadenersatz verpflichtet. Da der Vermieter ja gerade eine Wohnung überschrieben bekam, wird der den Schadenersatz wohl problemlos leisten können.

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#9
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Da der Vermieter ja gerade eine Wohnung überschrieben bekam, wird der den Schadenersatz wohl problemlos leisten können.

Er hat kein Bargeld bekommen, nur eine Wohnung, die eventuell noch belastet sein könnte.

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#10
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Denn er muss der Familie so lange ein Hotel bezahlen...

Immer wieder gern geschrieben und meist sehr unrichtig.

Der VM muss zunächst eine alternative Unterkunft anbieten, dann der Mieter eine alternative Unterkunft suchen.

Die Hotelgeschichte hat einen derer Mieter die mit mir einmal ein Vertragsverhälnis hatten seeehhrrr viel Geld gekostet :)

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#11
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Er hat kein Bargeld bekommen, nur eine Wohnung, die eventuell noch belastet sein könnte...

Er hat wohl die Wohnung übertragen bekommen, welche er bereits an den TE vermietet hatte.

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#12
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Genau, nur warum soll er dann plötzlich auch gleichzeitig mehr Geld haben um Phantasien der Mieter befriedigen zu können?

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#13
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Mehr Geld nicht notwendigerweise. Nur ist die Frage, ob er Bargeld hat bei Geldschulden eher irrelevant.

Interessant ist, ob er verwertbares Vermögen hat. Und das liegt dann schon ziemlich nahe ;) .

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#14
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Der Vermieter muss für den Schaden des Mieters haften.
Dieser muss sich sein Verschulden an der Entstehung eines Schadens zurechnen lassen, wenn er denn ein solches Verschulden trägt. Natürlich darf er nicht zwei Jahre im Hotel wohnen, wenn es denn die Möglichkeit gäbe, in eine andere, akzeptable Wohnung zu ziehen.

Gibt es eine solche Möglichkeit nicht, trägt die Hotelkosten der Vermieter.

Ansonsten trägt er z.B. die Kosten für die Einlagerung von Möbeln und den erneuten Umzug, wenn z.B. nur eine schlechtere Wohnung für den Mieter zu finden war.

Kommt nur eine teurere Wohnung in Frage, trägt er möglicherweise die Mehrkosten.

Kann aufgrund der Umstände der Mieter gar nicht umziehen, trägt der Vermieter z.B. den Schaden, der aus dem Verbleib in der alten Wohnung, den dort wiederum anfallenden Schadenersatzforderungen durch Nachmieter und Fahrtkosten etc. entsteht.

Wahrscheinlich wird das für den Vermieter teuer, egal, welche Art von Schaden denn nun wirklich eintritt und ersetzt werden muss.

Schadenersatz ist immer eine Angelegenheit des Einzelfalles. Schadenersatzpflichtig ist der Vermieter jedenfalls.

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#15
 Von 
Janis Joplin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Der Vermieter wird jetzt richtig unangenehm und fordert nun die Einkommensnachweise und die Schufaauskünfte der Mieter, wohlgemerkt Wochen NACH Vertragsabschluss. Diese Auskünfte wurden beim Abschluss vorgelegt, aber von den Mietern wieder mitgenommen. Der Vermieter verzichtete damals auf Kopien. Nun behauptet er, die Nachweise seien gefälscht (was natürlich nicht so ist), er wolle diese prüfen lassen. Außerdem will er die Mieter wegen arglistiger Täuschung verklagen, u.a., weil die 10 Jahre zurückliegende Insolvenz nicht erwähnt wurde, die auch bei der Schufa schon gelöscht ist.

Hat er da eine Chance? Es wurde vor Abschluss des Vertrages nicht nach einem Offenbarungseid, Insolvenz oder Ähnlichem gefragt, nur ob Mietschulden oder Kredite laufen, was wahrheitsgemäß verneint wurde.
Müssen die Unterlagen herausgegeben werden?

Vielen Dank! Janis

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=154057&sid=6f0834f130f4e74856d4678db31960dd


welch ein zufall......

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Und ich dachte immer Morty wäre das Ausbund von Horrorvermieter :grins:
Offensichtlich gibt es noch größere Spinner.
Also ich würde den Vermieter in Grund und Boden klagen, wenn er nicht die Wohnung hergibt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Die steht auf Dich, Morti!

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#22
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

nee umgekehrt Kirschenpflücker :)

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#23
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Was haste denn immer mit den Kirschen?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

du erinnerst mich an den Kirschenpflücker, der im Baum sitzt und telefoniert :)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

In welcher Hinsicht erinner ich Dich an einen telefonierenden Kirschenpflücker?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ist eine lange Geschichte und endet mit einem Telefonat.

Kann ich jetzt nicht erzählen, sonst bekomme ich wieder ein Spam-Schild.:)


0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Von wem?
Der Troll hat doch Feierabend.

0x Hilfreiche Antwort

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