Vermieter kümmert sich nicht, Probleme mit neuen Mietern

5. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)
Vermieter kümmert sich nicht, Probleme mit neuen Mietern

Hallo Forum,

wir haben in unserem 6 Parteienhaus im letztem Jahr neue Mieter erhalten. Seit dem gibt es nur Stress.

Den meisten Stress gibt es, wegen der Parksituation auf dem Garagenhof.
Zur Sachlage:

Der Garagenhof hat 6 Mietgaragen. Zwei Stück davon gehören zu unserer Wohnung. Dies sind die beiden letzten Garagen.
Deshalb haben wir von der Vermieterin bei unserem Einzug mitgeteilt bekommen, dass wir vor der Garage parken dürfen. Begründung hierfür war, dass wir ja keinen behindern.

Nun kam es in der Vergangenheit dazu, dass sich die neuen Nachbarn sich ebenfalls vor Ihre Garage gestellt haben (das ist die nächste an unsere Garage). Somit konnten wir morgens ein Auto nicht bewegen. Ich musste dann meine Partnerin zur Arbeit fahren und kam selber zu spät zu meiner Arbeit.

Ich hatte den Nachbarn zwei mal darauf hingewiesen, dass er sein Auto nicht vor der Garage stehen lassen könne. Zumal er nicht nur uns behindert, sondern auch den anderen Nachbar beim einfahren in seine Garage!

Leider hat das keine Früchte getragen. Somit habe ich die Vermieterin informiert und drum gebeten, dieses zu klären!

Leider hat das auch nichts gebracht. Im Gegenteil. Jetzt stellt er sich teilweise absichtlich vor die Garage. Leider ist der Garagenhof auch so eng, dass wenn ich in der Garage stehe nicht bzw. nur sehr schwer rauskomme. Dabei riskiere ich sogar, dass ich mein eigenes Auto beschädige.

Nun ist es eben eskaliert. Dabei hat der Nachbar behauptet, er dürfe bis zu 1,50m vor seiner Garage hinstellen, was immer ihm lieb ist!

1. Stimmt das? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
2. Wenn es nicht stimmen sollte und er nun weiter vor seiner Garage parkt, welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Vermieterin sich nicht kümmert?
Kann ich die Miete kürzen?
Wenn ich nicht rauskomme, kann ich ein Abschleppunternehmen rufen bzw. muss ich erst die Polizei rufen?

Ursache des ganzen ist, dass der neue Mieter seine Garage als Hobbywerkstatt umfunktioniert hat. Hier schraubt er seit Einzug (rund 6 Monate) an seinem Motorrad rum.
Aus meiner Zeit beim Bauamt, war mir noch so in Erinnerung, dass hierfür erstmal eine Nutzungsänderung der Garage fällig wäre. Auch müsste ein Ölabscheider etc. verbaut werden.
3. Stimmt das noch so?

Die Garagen laufen über den Allgemeinstrom. Der neue Mieter hat in seiner Garage ein Elektroheizung verbaut und auch zusätzliches Licht (ist zwar LED, aber es geht mir jetzt ums Prinzip.) Da er täglich in der Garage schraubt, brennt dieses Licht natürlich auch. Wir restlichen Mieter müssen also für diese Stromkosten aufkommen.
4. Was kann ich hier machen, da ich es nicht einsehe, diese Kosten mitzutragen. Gerade auch in Bezug auf die Vermieterin, die sich kaum um diese Angelegenheit kümmert.

Es wäre schön, wenn ich zu Frage 2 (Abschlepper oder Polizei) möglichst schnell eine Antwort erhalte, das ich die dumpfe Vermutung habe, dass ich morgen Früh nicht aus meiner Garage komme. Dabei muss ich zu einem wichtigem Termin!

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von daddeln):
Der Garagenhof hat 6 Mietgaragen. Zwei Stück davon gehören zu unserer Wohnung. Dies sind die beiden letzten Garagen.
Ihr habt also mit oder zu eurer Wohnung zwei Garagen gemietet. Diese liegen so,dass ihr vor (der letzten?) einer Garage parken könnt, ohne andere Garagennutzer zu behindern?


Zitat (von daddeln):
Deshalb haben wir von der Vermieterin bei unserem Einzug mitgeteilt bekommen, dass wir vor der Garage parken dürfen.
Dies wurde euch von der Vermieterin (auf Nachfrage? oder gleich so?) gestattet.


Zitat (von daddeln):
Begründung hierfür war, dass wir ja keinen behindern.
Was bedeutet, dass Parken vor anderen, als der letzten Garage eine Behinderung nicht nur dieser Garage ist?

[...]

Zitat (von daddeln):
Leider hat das auch nichts gebracht.
Hat das nichts gebracht, oder hat die Vermieterin nichts unternommen?


Zitat (von daddeln):
Im Gegenteil. Jetzt stellt er sich teilweise absichtlich vor die Garage. Leider ist der Garagenhof auch so eng, dass wenn ich in der Garage stehe nicht bzw. nur sehr schwer rauskomme.
Geht das besser, wenn Du vor der Garage stehst, oder wenn vor euren beiden Garagen kein Auto steht?


Zitat (von daddeln):
Nun ist es eben eskaliert. Dabei hat der Nachbar behauptet, er dürfe bis zu 1,50m vor seiner Garage hinstellen, was immer ihm lieb ist!
1. Stimmt das? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
Ob das stimmt kann ma im Zweifel dort nachlesen, wo auch er es her haben will.


Zitat (von daddeln):
2. Wenn es nicht stimmen sollte und er nun weiter vor seiner Garage parkt, welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Vermieterin sich nicht kümmert?
Du musst ihn (schriftlich mit Zugangsnachweis) auffordern, sein Dich behinderndes Parken zu unterlassen. Du kannst damit auch (D)einen Anwalt beauftragen.


Zitat (von daddeln):
Kann ich die Miete kürzen?
Was soll das nützen? Du riskierst damit, dass die Vermieterin Dir das Privileg vor der Garage parken zu dürfen entzieht, oder die Garage(n) kündigt.


Zitat (von daddeln):
Wenn ich nicht rauskomme, kann ich ein Abschleppunternehmen rufen
Das kannst Du immer. Wenn es die Örtlichkeiten zu lassen, wird der Abschlepper auch tätig - aber auf Deine Kosten und auf Dein Risiko. Du darfst Dich dann mit dem Nachbarn rumschlagen. Ohne vorherige Aufforderung das Parken zu unterlassen und Androhen von Umsetzen oder Abschleppen, solltest Du Dir IMO die Aktion auf jeden Fall schenken.


Zitat (von daddeln):
bzw. muss ich erst die Polizei rufen?
Die ist auf Privatgrundstücken nur eingeschränkt handlungsfähig oder -willig.


Zitat (von daddeln):
Ursache des ganzen ist, dass der neue Mieter seine Garage als Hobbywerkstatt umfunktioniert hat. Hier schraubt er seit Einzug (rund 6 Monate) an seinem Motorrad rum.
Aus meiner Zeit beim Bauamt, war mir noch so in Erinnerung, dass hierfür erstmal eine Nutzungsänderung der Garage fällig wäre. Auch müsste ein Ölabscheider etc. verbaut werden.
3. Stimmt das noch so?
Ob das so ist, solltest Du mit Deinen alten Kontakten leicht feststellen können.


Zitat (von daddeln):
Die Garagen laufen über den Allgemeinstrom. Der neue Mieter hat in seiner Garage ein Elektroheizung verbaut und auch zusätzliches Licht (ist zwar LED, aber es geht mir jetzt ums Prinzip.) Da er täglich in der Garage schraubt, brennt dieses Licht natürlich auch. Wir restlichen Mieter müssen also für diese Stromkosten aufkommen.
Das kann ja in der Vergangeneheit nicht wirklich viel gewesen sein.


Zitat (von daddeln):
4. Was kann ich hier machen, da ich es nicht einsehe, diese Kosten mitzutragen.
Setze die Vermieterin von der Heizung in Kenntnis (schriftlich) und kündige an, für signifikante Verbrauchssteigerungen nicht aufzukommen.



Zitat (von daddeln):
Gerade auch in Bezug auf die Vermieterin, die sich kaum um diese Angelegenheit kümmert.
Du wirst mit der Vermieterin sprechen müssen. Finde heraus warum sie dem Treiben kein Ende setzt. Vielleicht findet ihr gemeinsam eine Lösung.


Zitat (von daddeln):
Es wäre schön, wenn ich zu Frage 2 (Abschlepper oder Polizei) möglichst schnell eine Antwort erhalte, das ich die dumpfe Vermutung habe, dass ich morgen Früh nicht aus meiner Garage komme. Dabei muss ich zu einem wichtigem Termin!
Dann parke mal besser so, dass Du auf jeden Fall weg kommst. Abschlepper und Polizei werden, wenn überhaupt, auch nicht so schnell handeln, dass Du den Termin einhalten kannst.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von daddeln):
Somit konnten wir morgens ein Auto nicht bewegen.

Verstehe ich nicht.
Wenn ein Auto von euch weg ist, warum kann man dann nicht auch das zweite bewegen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von daddeln):
Somit konnten wir morgens ein Auto nicht bewegen.

Verstehe ich nicht.
Wenn ein Auto von euch weg ist, warum kann man dann nicht auch das zweite bewegen?


überlege ich auch die ganze Zeit ...

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#4
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Der Garagenhof hat 6 Mietgaragen. Zwei Stück davon gehören zu unserer Wohnung. Dies sind die beiden letzten Garagen.
Ihr habt also mit oder zu eurer Wohnung zwei Garagen gemietet.

-Diese liegen so,dass ihr vor (der letzten?) einer Garage parken könnt, ohne andere Garagennutzer zu behindern?
Richtig. Es sind die beiden letzten Garagen und vor der letzten kann man parken, sodass keiner behindert wird!

Deshalb haben wir von der Vermieterin bei unserem Einzug mitgeteilt bekommen, dass wir vor der Garage parken dürfen.

-Dies wurde euch von der Vermieterin (auf Nachfrage? oder gleich so?) gestattet.
Genau. Die VM hat es ohne Nachfrage direkt gesagt.

Begründung hierfür war, dass wir ja keinen behindern.

-Was bedeutet, dass Parken vor anderen, als der letzten Garage eine Behinderung nicht nur dieser Garage ist?
Genau, Wenn der Nachbar vor seiner Garage steht (ist die 4 Garage) komme ich aus der Garage nicht raus (ist die 5 Garage) und der Mieter aus Garage 3 kommt sehr schlecht in seine Garage.

Leider hat das auch nichts gebracht.

-Hat das nichts gebracht, oder hat die Vermieterin nichts unternommen?
Die Vermieterin hat den Nachbar wohl angerufen. Aber der Nachbar parkt trotzdem vor der Garage.

Im Gegenteil. Jetzt stellt er sich teilweise absichtlich vor die Garage. Leider ist der Garagenhof auch so eng, dass wenn ich in der Garage stehe nicht bzw. nur sehr schwer rauskomme.

-Geht das besser, wenn Du vor der Garage stehst, oder wenn vor euren beiden Garagen kein Auto steht?
Wenn beide Autos in der Garage stehen (Garage 5 und 6) komme ich aus Garage 5 nicht raus! Aus Garage 6 kommt man raus, da hier genügend Platz dann zum rangieren ist!
Somit ist es egal ob vor Garage 6 ein Auto steht oder nicht, ich komme einfach nicht aus Garage 5 raus!

Nun ist es eben eskaliert. Dabei hat der Nachbar behauptet, er dürfe bis zu 1,50m vor seiner Garage hinstellen, was immer ihm lieb ist!
1. Stimmt das? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?

-Ob das stimmt kann ma im Zweifel dort nachlesen, wo auch er es her haben will.
Angeblich war er beim Anwalt. Daher kann er mir das sicherlich nicht zeigen!




Somit konnten wir morgens ein Auto nicht bewegen.

- Verstehe ich nicht.
Wenn ein Auto von euch weg ist, warum kann man dann nicht auch das zweite bewegen?
Das habe ich oben aufgeführt. Wenn ich in Garage 5 stehe und aus der Garage nicht rauskomme, weil der Nachbar vor Garage 4 steht, kann ich nur das Auto aus Garage 6 bewegen!


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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich würde mal vorschlagen, dass alle ihre Autos in die Garage stellen. Damit würdet Ihr zwar "nachgeben", aber es würde dem Nachbarn auch den Wind aus den Segeln nehmen ala "Die haben ihr Auto auch draußen stehen".......

Zitat (von daddeln):
Ich hatte den Nachbarn zwei mal darauf hingewiesen, dass er sein Auto nicht vor der Garage stehen lassen könne. Zumal er nicht nur uns behindert, sondern auch den anderen Nachbar beim einfahren in seine Garage!


Diese hingewiesen klingt für mich so wie "Wir dürfen das zwar, ihr aber nicht....." Evtl. ist da das Ganze irgendwie eskaliert ?

-- Editiert von Michael32 am 06.04.2018 08:34

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Whatever, die Unzulänglichkeiten der Fahrkünste sind irrelevant.

Offensichtlich sieht Ihr Vermieter bezgl des Parkens keinen Handlungsbedarf, da gilt es dann eben Ausparken zu üben. Evtl der Gattin die Garage Nr 6 geben, da diese ha wohl früher entweichen muss als man selber? Eine weitere Option wäre es rückwärts einzuparken, so könnte man den freien Platz vor Garage 6 nutzen um rauszufahren, oder einfach mit det Bockigkeit weiter nachen, was mir wenig zielführend erscheint.

Bezgl der Heizung würde ich es so handhaben, wie in #4 geschrieben.

Bezüglich der Parkerei wird Ihnen das Gezeter nicht weiterhelfen solange Sie nichts schriftliches vom Vermieter haben, und da steht wohl zu überlegen, ob man nicht, schon aus Gründen der Gleichbehandlung, allen Mietern das Parken vor den Garagen untersagt, bei uns wird es genauso gemacht, da ist dann Ruhe in det Mieterschaft, keiner bekommt eine Extrawurst.

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#7
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich parke in Garage 5 und ich würde behaupten, dass ich Autofahren kann. Aber um aus der Garage zu kommen bzw. auch ein zufahren, muss ich über Eck die Garage anfahren, da ich sonst mit der Front die angerenzende Wand küsse. Der Garagenhof hat eine Breite von ca. 5,5-6m bei einem auto, was 5m lang ist, ist das schon sehr eng. Wenn ich mit dem Auto in der Garage stehe (Stoßstange bis zur Garagenwan ca. 10cm platz) bekomme ich nichtmal das Garagentor zu. Damals waren die Autos halt noch kleiner.

Zudem kommt, das der Garagenhof sehr uneben ist. Bedeutet, das man teilweise mit den Rädern ungewollt in ein Loch nach vorn oder hinten rollt. Passt man dann nicht auf, küsst man die Garagenwand bzw. Hauswand.

Zu dem Thema hingewiesen: Das war eher so.

Hey, das mit dem Auto vor der Garage stehen geht so nicht, da ich so nicht aus der Garage rauskomme.
Beim zweiten mal. Ich kam heute morgen nicht aus der Garage, sollte das nochmal vorkommen, muss ich euch wach klingeln.

Und da kam schon der Spruch, 1,50m vor der Garage kann ich machen was ich will!

Da habe ich dann die VM informiert und um Klärung gebeten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Sie sollten Ihr Anliegen dem Vermieter schriftlich darlegen und auch um schriftliche Antwort bitten. Alles andere ist irrelevant. Wenn Sie die Garage nicht nutzen können, zB weil Ihre Autos zu groß sind, dann ist das mE wohl eher Ihr Problem. Ich bin mal gespannt, wie der VM reagiert, und ob dieses nicht zu weiteren Unstimmigkeiten in der Mieterschaft führt, evt wäre es ja Option Garage 6 und 4 zu tauschen?

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von daddeln):
Hey, das mit dem Auto vor der Garage stehen geht so nicht, da ich so nicht aus der Garage rauskomme.
Beim zweiten mal. Ich kam heute morgen nicht aus der Garage, sollte das nochmal vorkommen, muss ich euch wach klingeln.


Ja, da kann ich mir vorstellen, wie sich der Nachbar gefühlt hat......
Ihr habt Euer Auto vor der Garage stehen und er wird angepflaumt weil er das gleiche tut......

"Kannst Du mal bitte mit runterkommen und Dir anschauen, wie eng das ist ? Können wir da eine Lösung miteinander finden ?"

Garagentausch finde ich auch eine gute Idee !

-- Editiert von Michael32 am 06.04.2018 09:45

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#10
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von daddeln):
Es sind die beiden letzten Garagen und vor der letzten kann man parken, sodass keiner behindert wird!
Das leuchtet soweit ein.


Zitat (von daddeln):
Genau. Die VM hat es ohne Nachfrage direkt gesagt.
Schade, dass es (wahrscheinlich) nicht im Mietvertrag steht, oder anderweitig schriftlich fixiert ist.


Zitat (von daddeln):
Begründung hierfür war, dass wir ja keinen behindern.
Somit ist auch der Vermieterin bewusst, dass man durch Parken vor den Garagen andere Garagennutzen beeinträchtigt bzw. behindert. Somit wird sie wohl kaum dem Mieter der Garage Nr. 4 auch das Parken vor seiner Garage gestattet haben.


Zitat (von daddeln):
Wenn der Nachbar vor seiner Garage steht (ist die 4 Garage) komme ich aus der Garage nicht raus (ist die 5 Garage) und der Mieter aus Garage 3 kommt sehr schlecht in seine Garage.
Nur mal angenommen, der Mieter der Garage Nr.3 würde auch anfangen vor seiner Garage zu parken und Du würdest vor der Nummer 5 parken. Das wäre für den Mieter der Garage Nr. 4 nicht schön. Ob aber derartige Spielchen klug sind wage ich zu bezweifeln.


Zitat (von daddeln):
Die Vermieterin hat den Nachbar wohl angerufen. Aber der Nachbar parkt trotzdem vor der Garage.
Was man ihm, falls er nicht doch die Genehmigung der Vermieterin hätte, schriftlich untersage muss. Parkt er trotzdem noch, muss man ihn auf Unterlassung verklagen.
Das wäre nun eigentlich der Part der Vermieterin, aber auch Du kannst als Beieinträchtigter IMO hier unmittelbar tätig werden. Du solltest dein Vorgehen auf jeden Fall mit der Vermieterin abstimmen. Nicht, dass sie am Ende auch Dir verbietet vor der Garage zu parken.


Zitat (von daddeln):
Wenn beide Autos in der Garage stehen (Garage 5 und 6) komme ich aus Garage 5 nicht raus! Aus Garage 6 kommt man raus, da hier genügend Platz dann zum rangieren ist!
Somit ist es egal ob vor Garage 6 ein Auto steht oder nicht, ich komme einfach nicht aus Garage 5 raus!
Raus wahrscheinlich schon, aber evtl. nicht weg ;-) - oder es ist eine Rangiererei zu der man nicht bereit ist.


Zitat (von daddeln):
Nun ist es eben eskaliert. Dabei hat der Nachbar behauptet, er dürfe bis zu 1,50m vor seiner Garage hinstellen, was immer ihm lieb ist!
[...]
Angeblich war er beim Anwalt. Daher kann er mir das sicherlich nicht zeigen!
Spätestens bei der Reaktion auf die von Dir (oder der Vermieterin?) geforderte Unterlassungserklärung - oder der anschließenden Klage, wird der Anwalt (an dessen Aussage, wenn er denn überhaupt konsultiert wurde, ich so meine Zweifel habe) die Quelle dieser Äußerung offenbaren oder das Missverständnis einräumen.


VG
Roland

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#11
 Von 
daddeln
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Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Zu Antwort #8 und#9

Ein Garagentausch würde nicht in Frage kommen. Vor allem jetzt nicht mehr! Warum sollte ich mich freiwillig verschlechtern?

Zu #10
Rangieren kann klappen. Abwie schon gesagt, die Gefahr ist sehr sehr groß, dass wenn man mit dem Rad in ein Loch kommt, gegen eine Wand rollt.
Aber auch nur, wenn er sein Motorrad davor stehen hat. Steht das Auto davor, klappt es nicht!

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#12
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
[...]evt wäre es ja Option Garage 6 und 4 zu tauschen?
Uns was soll das wem nützen?

VG
Roland

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Zitat (von AltesHaus):
[...]evt wäre es ja Option Garage 6 und 4 zu tauschen?
Uns was soll das wem nützen?

VG
Roland


dann wäre der Schraubendreher am Ende der Gasse und die Gattin des TE könnte ungehindert die Box verlassenen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von daddeln):
Abwie schon gesagt, die Gefahr ist sehr sehr groß, dass wenn man mit dem Rad in ein Loch kommt, gegen eine Wand rollt.

Man kennt die Gefahr und könnte entsprechend agieren.
Wenn es am fahrerischen Geschick mangelt, ist das nicht das Problem Dritter.

Genauso wie ein Auto das nicht zur Garage passt nicht das Problem Dritter ist.


Ansonsten sollte man die Vermieterin mal auffordern die Gefahrequellen wie Löcher zu beseititgen.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Zu #13:

Ich soll also klein beigeben? Warum soll man immer Rücksicht auf andere nehmen? Bei den alten Mietern hat das wunderbar geklappt!

Zumal eine Mietgarage aus mehreren Faktoren NICHT zum privaten Schrauben genutzt werden darf!
Brandgefahr, Ölabscheider etc. !

Zu#14
Wie ich schon geschrieben habe, wenn das Motorrad davor steht, mag das alles gehen! Steht jedoch das Auto davor geht es NICHT!

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#16
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
dann wäre der Schraubendreher am Ende der Gasse und die Gattin des TE könnte ungehindert die Box verlassenen.
Deiner Sig. entnehme ich, dass Du diese christliche Lösung wählen würdest. Das ehrt Dich! Die Begeisterung des TE hält sich aber sichtlich, und für mich nachvollziehbar, in Grenzen.

VG
Roland

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#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Wieso Rücksicht nehmen? Bisher haben Sie doch auf niemanden Rücksicht genommen?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ansonsten sollte man die Vermieterin mal auffordern die Gefahrequellen wie Löcher zu beseititgen.
Man sollte nicht aus den Augen verlieren, dass bisher (also bevor der neue Mieter der Garage Nr.4 vor der selben zu parken begann) die Zustände für den TE akzeptabel und komfortabel gewesen sind.

Das hat durch das Verhalten des neuen Mieters ein Ende gefunden. Die, letztlich auch juristisch relevante Frage ist wohl, ob der TE sich das gefallen lassen muss und wie er dagegen vorgehen kann, ohne sich Nachteile einzuhandeln.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wieso Rücksicht nehmen? Bisher haben Sie doch auf niemanden Rücksicht genommen?
Aber, der TE hat auch niemandem geschadet oder behindert.

VG
Roland

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Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank Roland.

@alteshaus
Warum sollte ich auch Rücksicht nehmen? Ich halte mich einfach strickt an die Regeln. Ich fahre in die Garage! Der Nachbar hingegen macht dies nicht und behindert nicht nur mich, sondern auch den anderen Nachbar!

Hierbei ist es unrelevant ob vor Garage 6 wer steht oder nicht! Zumal ich Rücksicht nehme in Bezug auf sein Motorrad!

Mal ganz ehrlich, soll man sich immer alles gefallen lassen? Dann kann man ja auch gleich behaupten, dass man Rücksicht nehmen muss, wenn nen Einbrecher bei einem einbricht und sich am Kühlschrank bedient und sich dann aufs Sofa legt und schläft. Nach dem Motto, naja ich nehme mal Rücksicht und lasse ihn schlafen, denn der Einbruch war ja so anstrengend!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Nur zur Sicherheit die Nachfrage: Wenn die KFZ statt erlaubterweise VOR der Garage einfach IN der Garage stehen würden, würde das den Zustand nicht verbessern, oder? Wenn man nämlich unter Zuhilfenahme der Garagenfläche herausrangieren könnte, gilt das nachfolgende zur Mietminderung nicht!

Also zur Sache:
Der TE hat eine Garage von der Vermieterin gemietet mit der zusätzlichen Erlaubnis, vor dieser parken zu dürfen.
Der Nachbar hat das (vermutlich) nicht.
Gleichbehandlung ist nicht sinnvoll und auch nicht notwendig: Die Vermieterin darf einzelne Garagen durchaus mit verschiedenen Bedingungen vermieten. Sie könnte z.B. (wenn baurechtlich zulässig, was ich bezweifle) dem Nachbarn auch die Garage als Bastelbude vermieten bzw. dem als Ausgleich für das "Draußen Parken" des TE (da einige hier ja einen Ausgleichsbedarf sehen) die Bastelbude erlauben. Dann müsste sie allerdings den Stromverbrauch auch dem Allgemeinstrom rausnehmen und das Parken auf dem Hof ist dabei immer noch nicht zugelassen.

Es ist im Übrigen für den Sachverhalt egal, ob der TE draußen parkt oder nicht: Wenn der Nachbar keine Genehmigung der Vermieterin hat, dort zu parken, dann darf er wie alle anderen Garagenmieter auch das Gelände nur zur Zufahrt nutzen. Wenn der Nachbar die Genehmigung hat, darf er. parken auch wenn das den TE behindert.


Alles nicht das Problem des TE: Seine gemietete Garage ist mangelbehaftet, da zugeparkt.

Er sollte die Vermieterin auffordern, den Mangel zu beseitigen (gerichtsfest und mit kurzer Frist).
Wenn der Mangel weiterhin besteht, kann er die Miete kürzen. Bei nicht nutzbarer Garage sind das 100% der Miete für diese Garage.


Wenn das zuerst gesagt allerdings gilt und unter Zuhilfenahme der Garagen rausrangiert werden kann, dann ist da kein Mangel an der Mietsache und es bleibt der Allgemeinstromverbrauch. Das ist ein anderes, alle Mieter betreffendes Thema. Die Lösung wurde bereits genannt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Nö, das sehe ich anders. Der TE hat einfach ein zu großes Auto für die Gegebenheiten, was in Zeiten der früheren Herrschaft kein Problem darstellte, da alle sich fügten. Nun ist ein Freigeist hinzugekommen, der die herrschaftliche Ordnung auf den Kopf stellt, und statt das wie Erwachsene zu regeln, wird der Schaum hochgeschlagen .... das schwappt gewiss auch aufs Haus über. Der Vermieter sieht wohl hier keinen Handlungsbedarf ... was ich nachvollziehen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nö, das sehe ich anders.
Was jedem frei steht, nur sollte man schon auch die Realitäten berücksichtigen.


Zitat (von AltesHaus):
Der TE hat einfach ein zu großes Auto für die Gegebenheiten,
Bisher hat das Auto gepasst.


Zitat (von AltesHaus):
... was in Zeiten der früheren Herrschaft kein Problem darstellte, da alle sich fügten.
Nö, nur haben früher alle erkannt, dass man in diesem Garagenhof andere behindert, wenn man vor, statt in der Garage parkt. Den Umstand, nenne es ruhig Privilileg, dass vor der letzten Garage geparkt werden kann, wenn man (in Personeneinheit) mit dem Mieter der vorletzten Garage das hin bekommt, wurde nicht geneidet.


Zitat (von AltesHaus):
Nun ist ein Freigeist hinzugekommen,
Die einen nennen es Freigeist, mann kann aber in diesem Fall auch Quälgeist sagen.


Zitat (von AltesHaus):
der die herrschaftliche Ordnung auf den Kopf stellt,
Meine Bewunderung für diesen neuen Mieter hält sich in Grenzen.


Zitat (von AltesHaus):
und statt das wie Erwachsene zu regeln,
Deine Regelung hast Du bereits kund getan. Nur muss das nicht jedem entsprechen.


Zitat (von AltesHaus):
wird der Schaum hochgeschlagen .... das schwappt gewiss auch aufs Haus über.
Das könnte passieren. Dann parkt jeder vor seiner Garage und keiner kommt mehr rein oder raus.


Zitat (von AltesHaus):
Der Vermieter sieht wohl hier keinen Handlungsbedarf ... was ich nachvollziehen kann.
Ich nicht.


VG
Roland


Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Nun, ob Sie den neuen Mieter bewundern oder nicht, dsrauf kommt es nicht an. Hier wäre ein freundlicher Hinweis angebracht gewesen, aber nun ist das Kind ja schon im Brunnen, dort wird es ertrinken, und wegen einer lächerlichen Nichtigkeit ein Streit angezettelt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Und warum stellen Sie und Ihre Frau nicht beide Fahrzeuge IN Ihre Garagen 5 und 6? Dann kann vor Garage 4 ein Auto stehen und Sie haben genug Platz (nämlich zweimal den Platz vor den beiden Garagen 5 und 6), um raus zu fahren.

Aber wahrscheinlich geht es nur um das Prinzip: "Ich durfte das schon immer, also will ich auch weiter."

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Und warum stellen Sie und Ihre Frau nicht beide Fahrzeuge IN Ihre Garagen 5 und 6? Dann kann vor Garage 4 ein Auto stehen und Sie haben genug Platz (nämlich zweimal den Platz vor den beiden Garagen 5 und 6), um raus zu fahren.

Aber wahrscheinlich geht es nur um das Prinzip: "Ich durfte das schon immer, also will ich auch weiter."


Das habe ich schon erklärt, das würde nichts bringen, da wenn ich nach rechts aus der Garage rausfahre (zur Garage 6) muss ich dann rückwärts setzen und auf diesem kleinen Feld Auto quasi um 180 grad drehen, damit ich rückwärts vom Hof runter komme, denn ich komme auch nur rückwärts in die Garage!

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#27
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Aber wahrscheinlich geht es nur um das Prinzip: "Ich durfte das schon immer, also will ich auch weiter."
Und wenn dem so ist, was ist daran falsch?
Der TE hat zwei nebeneinander liegende Garagen gemietet. Dadurch kann er, ohne andere Mitmieter zu behindern, vor der äußersten Garage parken. Auf diesen Vorteil wurde er sogar explizit von der Vermieterin aufmerksam gemacht.

Nun parkt ein neuer Mieter sein Fahrzeug ebenfalls vor der von ihm gemieteten Garage. Den Hinweis, dass er damit die Nachbarn behindert ignoriert er und stellt sein (vermeintlich berechtigtes) Interesse über das der Nachbarn, der Gegebenheiten des Grundstücks und wahrscheinlich auch über einschlägige Gesetze und Vorschriften.

Wenn das dem TE nicht gefällt und er nach Möglichkeiten der Abhilfe fragt, soll er sich Fehlverhalten und ungerechtfertigtes Anspruchsdenken gefallen lassen? Das kann ich im hier geschilderten Fall nicht erkennen.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#28
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 250x hilfreich)

Weil der Platz vor Garage 4 nicht zum Rausfahren langt, wenn ein Auto davor steht.
Das wurde doch jetzt schon x mal gesagt.
Steht vor Garage 4 ein Auto ist kein Platz mehr zum Rausfahren.
Bei Garage 5 und 6 wird niemand behindert.

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