Vermieter knackt Tür zur Gastherme

30. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
panntemann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter knackt Tür zur Gastherme

Hallo und Guten Tag

Folgendes hat sich zugetragen:

Ich komme von der Arbeit nach Hause und stelle fest das die Tür zum Raum in dem (nur) die Gastherme steht aufgeknackt wurde. Nachfragen ergaben das mein Vermieter mit dem Monteur einen Termin zur Wartung gemacht hat.

Dazu muss man wissen das ich 2009 und 2009 Wartungskosten für die Therme bezahlt habe, die Wartung aber nicht durchgeführt wurde. Was mir aber erst Anfang 2011 bei der Durchsicht der Nebenkostenabrechnung auffiel. Die Kosten wurden mir vom Vermieter erstattet.

Daraufhin habe ich Anfang 2011 dem Vermieter und dem Monteur deutlich gemacht das zukünftig zwischen Monteur und mir ein Termin für die Wartung gemacht wird weil ich sehen will was er macht und wofür ich bezahle.

Jetzt machen die trotzdem ohne mich einen Termin und knacken sogar die Tür zum Wartungsraum.

Ich habe keinerlei Kontrolle was für Arbeiten durchgeführt wurden. Das sehe ich erst 2012 bei der nächsten NKA.

Im Haus wohnen 2 Parteien, der Nachbar heizt mit Holzofen.

Der Vermieter wohnt ca. 80KM entfernt und kommt sonst eigentlich nur alle paar Monate vorbei.

Wie gesagt ist die Therme bzw. die ganze Heizung im Haus nur für meine Wohnung. Die Therme steht in einem kleinen Kabuff das mit einem Vorhängeschloss gesichert ist.

Das Schloss wurde nicht geknackt aber die Schrauben der Schaniere wurden abgeschraubt und die Tür so geöffnet.

Habe ich das Recht selbst einen Termin für die Wartung zu machen und das Recht dabei zu sein? Insbesondere wenn man bedenkt das 2009 und 2010 Wartung (NKA) bezahlt aber nicht durchgeführt wurde?

Vielen Dank für evtl. Antworten

Allen im Forum eine schöne Adventszeit.



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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
weil ich sehen will was er macht

Dazu hat ein M kein Recht !

quote:
knacken sogar die Tür zum Wartungsraum.

Wem gehört denn die Tür ?

quote:
die Schrauben der Schaniere wurden abgeschraubt und die Tür so geöffnet.

Bist Du bei der Spusi ?

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#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Habe ich das Recht selbst einen Termin für die Wartung zu machen und das Recht dabei zu sein?

Nein hast du nicht, aber du hast das Recht, wenn die Nebenkostenabrechnung kommt die Belege einzusehen.


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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Wie gesagt ist die Therme bzw. die ganze Heizung im Haus nur für meine Wohnung. Die Therme steht in einem kleinen Kabuff das mit einem Vorhängeschloss gesichert ist.


Wurde Dir der Schlüssel zu dem Vorhängeschloss ausgehändigt oder wie kommt das Schloss dahin ?

Steht der Raum irgendwie in deinem Mietvertrag ?

Ich habe den Eindrück, dass der Raum zum Mietobjekt gehört und der Mieter zum Ablesen der Verbrauches den Zutritt haben muß. Dies würde dann auch für Wartungsarbeiten gelten.

quote:
Geändert: Habe ich das Recht bei der Wartung dabei zu sein


Nach meiner Meinung: JA

Es kann doch nicht sein, dass sich ein Vermieter ohne Kenntnis des Mieters einfach so Zutritt verschaffen darf.

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"Bewertungen freuen mich immer"

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#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Ich habe den Eindrück, dass der Raum zum Mietobjekt gehört und der Mieter zum Ablesen der Verbrauches den Zutritt haben muß. Dies würde dann auch für Wartungsarbeiten gelten.

An einer Therme kann man aber den Verbrauch nicht ablesen.

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#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Der Eigentümer des Hauses darf kaputt machen und betreten was er will.

Nur DEINE Wohnung darf r nicht betreten.

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nur DEINE Wohnung darf er nicht betreten. <hr size=1 noshade>


Falsch, alles was zur Mietsache gehört z. B. auch den Keller, die Garage usw. darf der Vermieter nicht ohne Zustimmung des Mieters betreten.
Die Zustimmung zum Zutritt muß notfalls vor Gericht erstritten werden. (Keine verbotene Eigenmacht § 858 BGB .)

In bestimmten hier nicht akuten Fällen (bei Notständen)
mag das anders sein.


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"Bewertungen freuen mich immer"

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#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Gehört üblicherweise zur Wohnung, aber stimmt. Auch die mitgemieteten Nebenräume.

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#8
 Von 
panntemann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
Das hilft mir schon weiter.

Der Raum wo die Therme drin steht gehört nicht zum Mietobjekt. Das Schloss habe ich selber angebracht.

Wie es aussieht hat der Vermieter jederzeit das Recht in diesen Raum zu gehen und auch ohne mein Wissen bzw. mein dabeisein einen Termin mit dem Monteur zu machen.

Ich hatte mich nur so geärgert das ich 2009 und 2010 die Wartung bezahlt habe und erst 2011 gemerkt habe das die garnicht gemacht wurde. Deshalb habe ich auch das Schloss angebracht. Ich bin also im Unrecht, werde mir aber die NKA für 2011 sehr genau anschauen.

Nochmals vielen Dank.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
gehört nicht zum Mietobjekt. Das Schloss habe ich selber angebracht.


Das Problem bei dem Satz ist dir klar ? Oder

quote:
gehört nicht zum Mietobjekt. Wie es aussieht hat der Vermieter jederzeit das Recht in diesen Raum zu gehen


Ist das sein Raum ?

quote:
Ich hatte mich nur so geärgert das ich 2009 und 2010 die Wartung bezahlt habe und erst 2011 gemerkt habe das die garnicht gemacht wurde. Deshalb habe ich auch das Schloss angebracht


Wie merkt man das ?

quote:
Deshalb habe ich auch das Schloss angebracht

An eine fremde Tür ?

Ich würde dir eine Rechnung für die Beschädigung der Tür schicken. Und für das erste Wort des Widerspruchs ne Unterlassungsklage.


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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Ist das sein Raum ?

Wem sollte er sonst gehören ?
Dem Papst ?

quote:
Wie merkt man das ?

Erstattete Wartungskosten !
Liest Du auch die Beiträge oder antwortest Du nur ?
Wäre der VM hier nicht ehrlich gewesen, wäre das nie aufgefallen.
Was sagt und das nun wieder ?

quote:
An eine fremde Tür ?

Das interessiert viele M nicht, dafür ist hinterher das Geschrei um so größer.

quote:
Ich würde dir eine Rechnung für die Beschädigung der Tür schicken.

Eher für das Schloß knacken, die Türe wurde bestimmt dadurch nicht beschädigt.

quote:
Und für das erste Wort des Widerspruchs ne Unterlassungsklage.

Donnerwetter.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Wäre der VM hier nicht ehrlich gewesen, wäre das nie aufgefallen. <hr size=1 noshade>



Angesichts des geschwungenen Hammers in Form eines § 263 StGB blieb ihm gar nichts anderes übrig. Wie kommt der Blockwart denn auf Ehrlichkeit?

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
panntemann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:Ich hatte mich nur so geärgert das ich 2009 und 2010 die Wartung bezahlt habe und erst 2011 gemerkt habe das die garnicht gemacht wurde.

Wie merkt man das ?

In dem man die NKA mal genauer durchsieht und feststellt das die Rechnung für die Wartung nicht dabei ist.

Und dann die Unterlagen der letzten Jahre kontrolliert.

quote: Deshalb habe ich auch das Schloss angebracht


An eine fremde Tür ?

Und für das erste Wort des Widerspruchs ne Unterlassungsklage.


Egal was für ein Zeug Du Dir einwirfst, gib mir auch was davon.

Im übrigen. wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Im Kern geht es darum das zweimal für eine Leistung bezahlt wurde die nicht erbracht wurde. Der Vermieter konnte keine Rechnung vorlegen weil nie eine geschrieben
wurde und ein Telefonat mit dem Monteur ergab das er auch
2009 und 2010 keine Wartung vorgenommen hat.

Um die Erstattung zu bekommen waren mehrere Telefonate und Drohung mit Anwalt nötig. Ist doch logisch das man soetwas für die Zukunft vermeiden möchte und darauf drängt bei zukünftigen Wartungen anwesend zu sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Egal was für ein Zeug Du Dir einwirfst, gib mir auch was davon.


Verträgt sich nicht mit deinem Zeug.

Wäre es nicht viel einfacher und sinnvoller die nächste Nebenkostenabrechnung zu prüfen ? Oder ist der so doof den selben Fehler zu wiederholen.

Sachbeschädigung (anbringen von Schlössern) können zur Kündigung führen. Ein "Irrtum" in der Nebenkostenabrechnung nicht.

Aber nur zu : Fass, zeigs ihm

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Angesichts des geschwungenen Hammers

Du meinst den VM-Hammer ?

quote:
Ist doch logisch ... blablabla...bei zukünftigen Wartungen anwesend zu sein.

Du hast kein Recht dazu !

quote:
Oder ist der so doof den selben Fehler zu wiederholen.

Wenn die bestellten Handwerker nicht kommen, ist das nicht unbedingt des VM's Fehler.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

bei zukünftigen Wartungen anwesend zu sein

Normalerweise kleben die einen Zettel mit Firmenaufdruck und Datum auf die Heizung.
Bei den neueren wird das einprogrammiert, das kannst du auf dem Display ablesen.
(so ähnlich wie der Ölwechsel bei einem Auto)

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#16
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Wenn der VM aber in Zukunft diese Türe wohl abschließen wird, wird das nix mit schnüffeln.

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