Vermieter heizt meine Wohnung?

11. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
duxone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter heizt meine Wohnung?

Hallo!

Ich bin seit Ende Oktober ausgezogen und muss im Moment 2 Mieten zahlen. Der Vermieter der alten Wohnung besteht darauf, dass in meiner alten Wohnung weiterhin geheizt wird. Er hat mir damit gedroht, dass wenn die Rohre einfrieren und platzen, ich für den Schaden aufkommen muss. Stimmt das? Hat er Recht?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ist natürlich Quatsch. 1.kann z.Zt.noch nichts einfrieren, 2.haben alle Thermostatventile eine Frostschutzstellung, also auch bei Stellung "="öffnen sie, wenn die Raumtemperatur unter 5Grad absinkt.
Falls keine Thermostatventile vorhanden sind, handelt der Vermieter rechtswidrig, denn die sind Gesetz, und dann ist er für Frostschäden selbst verantwortlich.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

haben alle Thermostatventile eine Frostschutzstellung, also auch bei Stellung "="öffnen sie, wenn die Raumtemperatur unter 5Grad absinkt.

Ikarus, kannst du sagen, wo das steht? Würde mich sehr interessieren, wir haben nämlich größtenteils keine solchen Ventile, da das Haus aus dem Jahr 1971 stammt und die Heizung ebenfalls.

Ich denke schon, dass ein bisschen geheizt werden muss, damit die Räume nicht zu kalt werden und sich Schimmel bilden kann. Das heißt natürlich nicht, dass man alle Heizkörper voll aufdrehen soll, aber auf 1 bis 2 sollten sie m.E. schon stehen.

Gute Nacht,
karamel

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Guten Morgen!
Das steht in der "Heizanlagenverordnung" und im "Energieeinsparungsgesetz".
Danach müssen alle beheizten Räume in Mehrfamilienhäusern mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zum Regeln der Raumtemperatur ausgerüstet sein, das sind Heizkörper-Thermostatventile. Zusätzlich muß für die Heizkesselanlage eine witterungs- und zeitgesteuerten Regelanlage vorhanden sein, auch müssen alle Heizungsrohre in nicht genutzten Räumen eine Wärmeschutzisolierung haben.
Fehlt eine dieser Einrichtungen, kann die Zahlung für die Heizkosten gekürzt werden (mind. 10%)
Gruß


-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
Felimaus
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist richtig- gem. Engergieeinsparverordnung (EnEV) sind ab 01.11.04 Thermostatventiele und ein Raumthermostat pflicht.

(wird aber erst bemängelt wenn der Schornsteinfeger das nächste mal kommt)

gem. Mietvertrag hat der Mieter für eine ausreichende Beheizung und Belüftung der Wohnung zu sorgen.

Natürlich auch wenn er in der Wohnung nicht wohnt, denn grade in dieser Jahreszeit kann es sonst zu Schäden im Heizkreislauf führen.

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#5
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Oh je, kann es sein das hier einiges durcheinander geraten ist??

@felimaus
Sie verwechseln die Energieeinsparverordnung mit der Bundesimmissionsschutzverordnung. In der BImSchV ist der Ablauf einer Übergangsfrist zum 1.11.2004 genannt, nach der die Abgaswärmeverluste einen Grenzwert von 9% bis 11% - abhängig von der Leistung der Anlage - nicht mehr überschreiten dürfen.

@ikarus02
Die Energieeinsparverordnung ersetzt seit 2002 die Heizanlagenverordnung. Zwar wurde schon in der HeizAnlV das Nachrüsten von Thermostatventilen gefordert, allerdings nicht für Wohngebäude in den alten Bundesländern, deren Zentralheizungen vor dem 01.10.1978 installiert wurden und nicht mit einem Niedrigtemperaturkessel ausgestattet sind; vgl. § 7 HeizAnlV.

Es werden also für die Ausnahmen der in § 7 HeizAnlV genannten Zentralheizungen erst mit der Energieeinsparverordnung der Einbau von Einrichtungen zur Steuerung und Regelung Pflicht, allerdings erst zum Ablauf der Übergangsfrist zum 31.12.2006. Aber selbst wenn der Schornsteinfeger feststellt, dass keine Thermostatventile vorhanden sind, müssen diese m.W. erst inerhalb einer 5-Jahresfrist bei bestehenden Gebäuden nachgerüstet werden.

@duxone
Wenn Sie auf der ganz sicheren Seite sein wollen, sollten Sie Ihre Heizkörper also auf der geringsten Stufe heizen lassen, sofern diese noch nicht mit Thermostatventilen ausgestattet sind, um das Einfrieren der Rohrleitungen zu verhindern. Zudem beugen Sie - wie karamel schon schreibt - der Schimmelbildung vor. Letztlich sind Sie noch Mieter der Wohnung - auch wenn Sie schon ausgezogen sind - und haben bis Mietzeitende eine Obhutspflicht. Dementsprechend machen Sie sich auch Schadensersatzpflichtig. Damit die Heizungsrohre einfrieren, braucht es aber schon mehr als ein bisschen Nachtfrost.

MfG Gruwo

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