Vermieter hat falsche kontonummer angeben

9. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.07.2015 17:03:27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter hat falsche kontonummer angeben

Hallo zusammen,
Der Vermieter hat im Vertrag falsche Konto blz angegeben, Kaution ging ans falsche Konto aber erst 2 Monate später hat der Vermieter mir das gesagt.
Geld ist leider weg Bank kann nichts mehr zurückholen 1700 Euro Kaution im arsch.
Jetzt will der Vermieter seine Kaution nochmal haben und hat mir die richtige BLZ gesagt.
Bin ich im recht wenn ich sage, du hast mir die falsche Daten gegeben im Mietvertrag, kann leider das Geld nicht aufbringen nochmals

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Schau dir mal http://www.frag-einen-anwalt.de/Falsche-Kontonummer-im-MietvertragMaklerprovision-zweifelhaft---f61079.html und insbesondere die Antwort auf die Nachfrage an. Theoretisch bist du in der Bringschuld und trägst das Risiko bei der Geldübermittlung. Durch die falsche Kontonummer könnte sich das geändert haben. Das zitierte Urteil vom VG München konnte ich leider nicht im Quelltext finden.

Zitat:
Geld ist leider weg Bank kann nichts mehr zurückholen 1700 Euro Kaution im arsch.

Das wird so ohne weiteres nicht stimmen. Es besteht ein Anspruch gegen den Empfänger aus ungerechtfertigter Bereicherung. Da würde ich schnellstens mir über die Bank den Empfänger geben lassen und diesen zur Rückgabe auffordern. Unabhängig davon hat der Vermieter das Problem verursacht. Er wird notfalls dir gegenüber schadensersatzpflichtig sein, wenn das Geld aufgrund seines Fehlers nicht wiederzubeschaffen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Theoretisch bist du in der Bringschuld und trägst das Risiko bei der Geldübermittlung. Durch die falsche Kontonummer könnte sich das geändert haben.


Daß der Schuldner durch Leistung auf das vom Gläubiger angegebene Konto schuldbefreiend leistet, ist doch in der Rechtsprechung seit gefühlten Jahrhunderten unumstritten. Das ist im Mietrecht nicht anders.
Ansonsten könnte im übrigen der Gläubiger dem Schuldner nacheinander 20 falsche Konten nennen und immer noch sagen "hey, du schuldest mir immer noch das Geld". So funktioniert es nicht.

Zitat:
Es besteht ein Anspruch gegen den Empfänger aus ungerechtfertigter Bereicherung.


Der könnte aber erlöschen, wenn der Empfänger nicht mehr bereichert ist, §818 III BGB , vulgo: wenn er das Geld schon verpraßt hat. Wenn man Pech hat, kann der Empfänger dann auch noch einwenden, wieso er nicht davon ausgehen mußte, daß die Überweisung nicht für ihn bestimmt war und man kann nicht mal mehr §819 I BGB dagegen einwenden.

Ich bleibe dabei, die Zahlung war erstens schuldbefreiend und zweitens macht sich der VM schadensersatzpflichtig, d.h. er müßte dem M trotzdem "seine" Kaution zurückzahlen, wenn das Mietverhältnis endet.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Die eigene Schlampigkeit wird der Vermieter nicht dem Mieter anlasten können. Zumalmit der IBAN ein Mittelzur Verfügung steht genau das zu verhindern.

Es könnte nur problematisch sein, ihm das klar zu machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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