Vermieter hat Schlüssel für meine Wohnung...

29. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)
Vermieter hat Schlüssel für meine Wohnung...

Hallo,

meine Frage dazu ist, darf der Vermieter Schlüssel für die Wohnung behalten, in der ich rechtmäßiger Mieter bin?

Hintergrund:

Während ich im Urlaub war, gab es in der Wohnung über mir einen Wasserschaden, woraufhin ich kontaktiert wurde, weil man in meine Wohnung müsse.
Im Zuge des Gespräches bot mir der Vermieter dann an, dass er mit seinem Wohnungsschlüssel den Schaden in der Wohnung begutachten könne...

So froh ich in diesem Augenblick war, meinen Urlaub nicht abbrechen zu müssen, missfällt mir der Gedanke, dass da noch jemand jederzeit Zugang zu meiner Wohnung haben könnte, ganz und gar nicht.

Könnte mir jemand einen Strick daraus drehen, wenn ich einfach das Schloss wechseln würde und beim Auszug wieder zurück tauschen würde?

Danke für eine Info!

-- Editier von Moicke am 29.06.2016 19:11

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Moicke):
Könnte mir jemand einen Strick daraus drehen, wenn ich einfach das Schloss wechseln würde und beim Auszug wieder zurück tauschen würde?


Nein. Nur beim nächsten Wasserrohrbruch wird die Wohnung auf Kosten des Mieters aufgebrochen. Im Urlaub oder bei einer längeren Abwesenheit einen Schlüssel bei einer Person des Vertrauens hinterlegen und den Vermieter informieren, wo der Schlüssel zu bekommen ist.

Zitat (von Moicke):
darf der Vermieter Schlüssel für die Wohnung behalten, in der ich rechtmäßiger Mieter bin?


Ohne des Einverständnis des Mieters? Nein, darf er nicht.

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#2
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Er hat mich ja bis zu diesem Vorfall gar nicht davon in Kenntnis gesetzt, dass er einen Schlüssel zurückbehalten hat. Dummerweise habe ich ja nun quasi nachträglich eine Erlaubnis erteilt. Oder?

Wie auch immer, bei der nächsten längeren Abwesenheit werde ich einen Schlüssel des ausgetauschten Schlosses bei einer Person meines Vertrauens hinterlegen.

Wo finde ich denn eine zitierfähige Rechtsgrundlage dafür, dass der Vermieter keinen Schlüssel für meine Wohnung behalten darf?

Danke!

-- Editiert von Moicke am 29.06.2016 19:33

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Moicke):
Wo finde ich denn eine zitierfähige Rechtsgrundlage dafür, dass der Vermieter keinen Schlüssel für meine Wohnung behalten darf?


Gar nicht.

Der Vermieter müßte nachweisen das er einen Schlüssel für die Wohnung haben darf. Da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt ... Thema erledigt.

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„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Könnte mir jemand einen Strick daraus drehen, wenn ich einfach das Schloss wechseln würde und beim Auszug wieder zurück tauschen würde?


Die Kosten dafür darf im übrigen IMO der VM tragen, denn es stellt einen Sachmangel der Wohnung dar, wenn er - ohne Erlaubnis des M - über Schlüssel dazu verfügt (und es wäre bei der Lage wohl zu besorgen, daß er auch nach Herausgabe noch Nachschlüssel haben könnte).

-- Editiert von BigiBigiBigi am 30.06.2016 09:20

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#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von Moicke):
Könnte mir jemand einen Strick daraus drehen, wenn ich einfach das Schloss wechseln würde und beim Auszug wieder zurück tauschen würde?


Nein. Nur beim nächsten Wasserrohrbruch wird die Wohnung auf Kosten des Mieters aufgebrochen. Im Urlaub oder bei einer längeren Abwesenheit einen Schlüssel bei einer Person des Vertrauens hinterlegen und den Vermieter informieren, wo der Schlüssel zu bekommen ist.

Zitat (von Moicke):
darf der Vermieter Schlüssel für die Wohnung behalten, in der ich rechtmäßiger Mieter bin?


Ohne des Einverständnis des Mieters? Nein, darf er nicht.


Auf Kosten des Mieters ist die Frage. Bei Gefahr muss dies sofort geschehen und hierfür zahlt der Vermieter.

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#6
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Vielen Dank euch allen! Ich tausche der Einfachheit halber das Schloss aus und dann kann ich wenigstens sicher sein, dass niemand meine Wohnung betritt ohne dass ich das weiß!

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#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Moicke):
Ich tausche der Einfachheit halber das Schloss aus und dann kann ich wenigstens sicher sein, dass niemand meine Wohnung betritt ohne dass ich das weiß!


Das sollte sowieso der Standard bei Bezug einer neuen Mietwohnung sein, auch wenn manche Vermieter das nicht mögen und man evtl. auf den Komfort einer Schließanlage mit einheitlichem Schlüssel für alle Türen verzichten muss.

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Meine persönliche Meinung

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
und man evtl. auf den Komfort einer Schließanlage mit einheitlichem Schlüssel für alle Türen verzichten muss


Kann man ja auch anders lösen, etwa mit einem Schloß, das per Fingerabdruck funktioniert.

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#9
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

Also ich habe auch bei meinen Häusern in der Regel Schließanlagen verbaut, und den Generalschlüssel (oder Hauptschlüssel) habe ich. Alle Mieter wissen das, und können gut damit leben.
In den letzten drei Monaten haben sich tatsächlich 4 mal verschiedene Mieter ausgesperrt, und da ich direkt nebenan wohne, waren die froh, dass ich die mit dem Generalschlüssel ohne Notdienst wieder reinlassen konnte....
Und natürlich: Bei Gefahr im Verzug vereinfacht es die Sache enorm. Ist zwar noch nicht vorgekommen, aber wer weiß.
Also hat alles seine Vor- und Nachteile. Einfach auch eine Frage des Vertrauens und der Zuverlässigkeit beider Parteien...

P.S. Ich käme nie auf die Idee, eine Wohnung oder gar nur das Kellerabteil eines Mieters ohne Zustimmung zu betreten.

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