Guten tag, ich habe folgendes Problem.
Ich habe mit Einhaltung der Kündigungsfrist zum 28.02.17 gekündigt, im persönlichen Gespräch mit dem Vermieter habe ich aber erzählt, dass ich Anfang Februar bereits aus der Wohnung raus bin, dieser meinte dann, dass wenn wir bis zum 15.02. die Übergabe machen können, er mir die hälfte der Miete zurück überweist.
Jetzt ist es so, dass wir am 14.02. die Übergabe gemacht haben und der Vermieter die Schlüssel entgegen genommen hat, mit dem allgemeinen Zustand war er nicht zufrieden (verkalkte Armaturen im Bad, Fensterrahmen verdreckt (Silikonnähte schwarz)) er wollte mir eine Kostenaufstellung per Post schicken. Ein Übergabeprotokoll hat er angefertigt, welches wir aber beide nicht unterschrieben haben. Bei der Übergabe bestätigte er nochmal mündlich, dass ich ja die halbe Miete erstattet bekomme wie vereinbart.
Jetzt nach der erfolgten Übergabe sagt er, er wüsste von der Vereinbarung nichts und er hätte jetzt ja die ganze *******erei um die er sich kümmern muss. Nach Drohung zu einem Anwalt zu gehen rief er mich dann am nächsten Tag nochmal an und sagte mir, dass die Vereinbarung ja war, dass ich die hälfte der Miete für Februar nur zurück bekomme wenn wir bis zum 15. die Übergabe gemacht haben und der Zustand der Wohnung Tadellos ist.
Dies wurde aber bei der mündlichen Vereinbarung nie gesagt und hätte ich das gewusst, wäre ich mit der Übergabe auch noch nicht am 14. fertig gewesen.
Was soll ich nun machen? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung.
Bei meiner Kaution wurden jetzt 14,99€ für einen neuen Klodeckel abgezogen und 50% der Kosten für die Fenstersanierung.
Vermieter hält sich nicht an mündliche Vereinbarung und zieht Kosten von der Kaution ab.
20. Februar 2017
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Frage vom 20. Februar 2017 | 13:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter hält sich nicht an mündliche Vereinbarung und zieht Kosten von der Kaution ab.
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 20. Februar 2017 | 13:38
Von
Status: Gelehrter (10635 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatBei meiner Kaution wurden jetzt 14,99€ für einen neuen Klodeckel abgezogen und 50% der Kosten für die Fenstersanierung. :
Klodeckel defekt gewesen?
Mit den 50 % liegst Du gar nicht so schlecht, für ungenügende (keine Pflege) der Silikonfugen....
Rechnung für die Reinigung der Armaturen nicht dabei gewesen?
Was steht denn im Mietvertrag zur Wohnungsübergabe und der zu tätigenden Reparaturen?
#2
Antwort vom 20. Februar 2017 | 13:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei dem Klodeckel fehlte eine Schraube und daher war er am wackeln, ich habe in der Wohnung ca 6 Jahre gewohnt und die Fensterrahmen/Fugen waren bei Einzug schon nicht mehr schön.
Mir geht's auch hauptsächlich um die Rückerstattung der halben Miete wie mündlich vereinbart.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Februar 2017 | 14:41
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Was stand denn im Übernahmeprotokoll beim Einzug? Zum Klodeckel kann ich nix sagen, da dies bei uns Mietersache ist.
Bei dem hier jedoch
Zitat:verkalkte Armaturen im Bad, Fensterrahmen verdreckt (Silikonnähte schwarz)
sind SIe in der Pflicht.
Bezüglich mündlicher Vereinbarungen werden Sie immer Schwierigkeiten haben, diese zu beweisen. In Zukunft darauf pochen, dass alles schriftlich festgehalten wird.
#4
Antwort vom 20. Februar 2017 | 14:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119464 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatWas soll ich nun machen? :
Beweisen was genau vereinbart war.
Das dürfte hier nicht möglich sein, da hilft auch kein Anwalt und keine Rechtsschutzversicherung.
#5
Antwort vom 21. Februar 2017 | 19:20
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatMir geht's auch hauptsächlich um die Rückerstattung der halben Miete wie mündlich vereinba :
Nicht nur Mieter können lügen, sich nicht an Vereinbaungen halten.
ZitatBeweisen was genau vereinbart war. :
Das dürfte hier nicht möglich sein, da hilft auch kein Anwalt und keine Rechtsschutzversicherung.
Dem kann ich voll zustimmen.
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