Vermieter gestorben, brauch ich neuen Mietvertrag

4. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Gela1208
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter gestorben, brauch ich neuen Mietvertrag

Folgendes:

Mein Vermieter ist letztes Jahr gestorben, da er den Mietvertrag unterschrieben hat, brauch ich jetzt neuen Mietvertrag mit dessen Sohn der das jetzt alles übernommen hat?
Sein Sohn war wohl beim Vertrag machen damals dabei, hat aber nicht unterschrieben!

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

Der Erbe tritt automatisch in den Mietvertrag ein ohne dass der Mietvertrag deswegen geändert werden müsste und ohne dass der Erbe ihn unterschreiben muss.

Wenn Du Dir jedoch unsicher darüber bist, ob der Sohn überhaupt (Allein-)Erbe geworden ist, dann kannst Du Dir auch den Erbschein vorlegen lassen. Wenn der Sohn z.B. nicht Alleinerbe ist, dann treten alle Erben in den Mietvertrag ein, nicht nur der Sohn.

Die Miete musst Du an den Erben bzw. die Erbengemeinschaft überweisen. Wenn der Sohn nicht Alleinerbe ist oder ggf. gar nicht Erbe geworden ist, dann kann es passieren, dass eine Zahlung an den Sohn von der Erbengemeinschaft nicht akzeptiert wird und Du dann die Miete doppelt zahlst.

Eine Zahlung der Miete auf das bisher bekannte Konto des Vermieters ist jedoch unproblematisch.

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