Vermieter erzählt alles / Terror des Hausmeisters

10. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Geraald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter erzählt alles / Terror des Hausmeisters


Hallo:
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.
Mein Vermieter hat dem Hausmeister erzählt, dass ich beim Jobcenter bin und Arbeitslosengeld beziehe.
Jetzt terrorisiert mich der Hausmeister, er hat mehrfach bei mir geklingelt. Ich habe die Klingel abgestellt.
Dann hat bei mir geklopft und wollte angeblich Waschlappen, um die Nachbartür zu säubern, das habe ich getan.
Heute bat er mir ein Job als Hinzuverdienst an.
Hinzuverdienst! Weil er weißt, dass ich beim Jobcenter bin.
Das hat heute auf einer sehr herabwürdigenden Art und Weise getan, so dass ich mich in meiner Menschenwürde massiv angegriffen und verletzt sehe.

Ich gehe davon aus, dass man weder gegen den Vermieter Etwas tun kann noch gegen den Hausmeister, beide dürfen das.
Es gibt kein Gesetz, das dem Vermieter verbietet, dass er die Einkommen seiner Mieter nicht überall erzählt.

Der Vermieter ist ein Eigentümer einer Wohnung in einem Gebäude mit vielen anderen Wohnungen, die meisten dieser Wohnungen haben Eigentümer und der Hausmeister arbeitet hier. So viel zu den Verhältnissen.
Gerald

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat:
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.

Keine Ahnung, worum geht es dir? Bisher erkenne ich noch keine mietrechtliche Frage.

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#2
 Von 
Geraald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat:Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.
Keine Ahnung, worum geht es dir? Bisher erkenne ich noch keine mietrechtliche Frage.


Mein Vermieter hat dem Hausmeister erzählt, dass ich beim Jobcenter bin und Arbeitslosengeld beziehe.
Das hat er unter anderem dem Hausmeister erzählt.
Bitte oben das Verhalten des Hausmeisters lesen.
Was kann man gegen den Vermieter tun?

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Geraald):
Was kann man gegen den Vermieter tun?

Jetzt steht da eine Frage und die Antwort lautet meiner Meinung nach nichts, denn die Aussage ist ja nicht falsch.Wobei das mit Mietrecht eigentlich nichts zu tun hat.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat:
Was kann man gegen den Vermieter tun?

Wie hat der Vermieter denn davon erfahren?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Geraald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Was kann man gegen den Vermieter tun?
Wie hat der Vermieter denn davon erfahren?

Die Vermieter wollen gewöhnlich Einkommensverluste .

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat:
Die Vermieter wollen gewöhnlich Einkommensverluste .

Nö, die wollen sie gewöhnlich gerade vermeiden ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Geraald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Die Vermieter wollen gewöhnlich Einkommensverluste .
Nö, die wollen sie gewöhnlich gerade vermeiden ...


.... wollen die Einkommensnachwiese.

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#8
 Von 
Geraald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich einen Fehler gemacht, wenn ich dem Vermieter diese Art und Weise deutlich in einer E-Mail geschrieben habe?
Ist das falsch?

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#9
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Was hast du denn überhaupt geschrieben? Hoffentlich keine Beleidigungen, denn das könnte unangenehm für dich werden.

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#10
 Von 
Geraald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Was hast du denn überhaupt geschrieben? Hoffentlich keine Beleidigungen, denn das könnte unangenehm für dich werden.


Sehr Geehrter Herr ABC:
Der Hausmeister, Ihr Freund Herr CDF hat mir einen Job für Hinzuverdienst angeboten.
Hinzuverdeinst sagte er, weil er weisst, dass ich beim Arbeitsamt bin.
Er weißt also, wie ich derzeit meinen Lebensunterhalt bestreite.
Ich muss Sie dringend bitten, die Weitergabe meiner Daten zu unterbinden und ich habe keinerlei Interesse Ihre Freunde kennen zu lernen, wie alt auch immer sie sind.
Der Hausmeister betreibt hier gegen mich eine Art Terror:
Er hat bei mir vor wenigen Tagen geklopft, weil er Lappen wollte, angeblich sei an der Tür nebenan gemalt worden und er wolle das wischen.
Er musste daher klopfen, weil ich den Klingel abstellen musste, nach meinem Einzug in den ersten Tagen ist hier mehrere Male geklingelt worden.
Heute bot er mir Job an, das ist eindeutig Nötigung und Belästigung. Ich muss Sie dringend bitten, Ihre Freunde zurück zu pfeifen.
Das Gleiche gilt auch für den Maler, ich will Ihren Freund den Maler nicht kennen lernen und ihn auch nicht in der Wohnung sehen, so lange ich hier wohne. Das Fenster hätten Sie in der Leerzeit der Wohnung reparieren können, jetzt können Sie das nach meinem Auszug tun.
Ich muss Sie sehr dringend bitten, mich in Ruhe zu lassen, Herr ABC.
Sie haben mir keinerlei Gefallen getan! In diesem Haus gab es am gleichen Tag wie Ihre eine Antwort einer Vermieterin, ich könnte Ihren Namen nennen, aber ich möchte nicht so sein wie Sie, indiskret, sage aber diese Information unter Eid, dass Sie mich auch bei sich aufgenommen hätte.
Ganz im Gegenteil, ich habe Ihnen ein Gefallen getan, in dem Sie auch für die Tage von Juli Geld bekommen, Sie hatten Ihre Wohnung ab 01.08. angeboten und auch dann hätte Niemand diese Wohnung gemietet.
Die Wohnung stand bei meinem Einzug über langen Zeitraum leer.
Ich habe Ihnen ein Gefallen getan, in dem Sie jetzt als ein unauffälliger Vermieter beim Bezirksamt registriert sind. Ich rate Ihnen höflich und freundlich, mich in Ruhe zu lassen, ich bitte Sie darum diese Nötigung und Belästigung zu beenden.
Ein Hausmeister hat über das Einkommen Ihrer Mieter Nichts zu wissen.
Ich musste den Hinzuverdienst ablehnen. Das ist nicht nur Nötigung und Belästigung, sondern auch Demütigung und Herabwürdigung.
Hochachtungsvoll

-------------
Namen geändert ....

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#11
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Sorry, aber.
Wenn ich so einen Unfug in sehr schlechtem Deutsch an andere Menschen schicke. Muss ich mich nicht wundern, wenn ich dementsprechend behandelt werde.

Gibt es Beweise, dass der Vermieter was weiter erzählt hat? Vielleicht meinte der Hausmeister das Jobangebot auch nur nett? Klingeln und klopfen ist - je nach Häufigkeit - kein Terror.
Und den "Malerfreund" solltest Du reinlassen. Falls das Fenster wirklich gestrichen werden muss, musst Du selbstverständlich notwendige Reparaturmaßnahmen zulassen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Geraald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Sorry, aber.
Wenn ich so einen Unfug in sehr schlechtem Deutsch an andere Menschen schicke. Muss ich mich nicht wundern, wenn ich dementsprechend behandelt werde.
Gibt es Beweise, dass der Vermieter was weiter erzählt hat? Vielleicht meinte der Hausmeister das Jobangebot auch nur nett? Klingeln und klopfen ist - je nach Häufigkeit - kein Terror.
Und den "Malerfreund" solltest Du reinlassen. Falls das Fenster wirklich gestrichen werden muss, musst Du selbstverständlich notwendige Reparaturmaßnahmen zulassen.


Schlechte deutsche Sprache bei dem Wetter ist OK.
Nachweis : Hinzuverdienen sagte der Hausmeister .

Hier im Forum sind die Meisten vermieterfreundlich.
Ich habe den Vermieter auch nur gebeten , über mich nicht weiter zu erzählen .
2. Ich hätte gerne Ruhe.
Das ist alles.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Es bleibt aber doch Unfug, was du geschrieben hast. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Geraald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Es bleibt aber doch Unfug, was du geschrieben hast. Da beißt die Maus keinen Faden ab.


Ja, ich habe ihn nur gebeten, mit weiteren Leuten über mich nicht zu sprechen.
Mehr ist es doch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat:
Der Hausmeister betreibt hier gegen mich eine Art Terror:

Das könnte unangenehme Folgen haben, wenn der Hausmeister das als Beleidigung ansieht.



Zitat:
Heute bot er mir Job an, das ist eindeutig Nötigung und Belästigung.

Das ist eindeutig Unsinn. Eventuell mal die Worte die man verwendet vorher googlen?



Zitat:
Ganz im Gegenteil, ich habe Ihnen ein Gefallen getan,

Da fehlen mir glatt die Worte ...



Zitat:
Das Fenster hätten Sie in der Leerzeit der Wohnung reparieren können, jetzt können Sie das nach meinem Auszug tun.

Du ziehst also im September/Oktober wieder aus?
Ansonsten kann diese Weigerung schnell teuer werden. Notwendige Reparaturmaßnahmen hat der Mieter zu dulden. Notfalls gibt es den Zugang per gerichtlichem Beschluss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Geraald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Der Hausmeister betreibt hier gegen mich eine Art Terror:
Das könnte unangenehme Folgen haben, wenn der Hausmeister das als Beleidigung ansieht.



Zitat:Heute bot er mir Job an, das ist eindeutig Nötigung und Belästigung.
Das ist eindeutig Unsinn. Eventuell mal die Worte die man verwendet vorher googlen?



Zitat:Ganz im Gegenteil, ich habe Ihnen ein Gefallen getan,
Da fehlen mir glatt die Worte ...



Zitat:Das Fenster hätten Sie in der Leerzeit der Wohnung reparieren können, jetzt können Sie das nach meinem Auszug tun.
Du ziehst also im September/Oktober wieder aus?
Ansonsten kann diese Weigerung schnell teuer werden. Notwendige Reparaturmaßnahmen hat der Mieter zu dulden. Notfalls gibt es den Zugang per gerichtlichem Beschluss.


OK.
Ich sehe ein, dass ich Fehler gemacht habe.
wie kann man das wieder gut machen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Geraald):
Das ist nicht nur Nötigung und Belästigung, sondern auch Demütigung und Herabwürdigung.


Na, wenn das nicht nach hinten losgeht.... Für Dich sind Jobangebote Nötigung, Belästigung, Demütigung und Herabwürdigung? Für den Vermieter sieht es jetzt so aus, als ob Du nicht arbeitswillig bist. Vermutlich versucht er Dich bei nächster Gelegenheit loszuwerden und ....

Zitat (von Geraald):
Freund den Maler nicht kennen lernen und ihn auch nicht in der Wohnung sehen, so lange ich hier wohne. Das Fenster hätten Sie in der Leerzeit der Wohnung reparieren können, jetzt können Sie das nach meinem Auszug tun.


Sollte dadurch ein weiterer Schaden entstehen bist Du haftbar. Du musst das reparieren lassen....

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Man sollte dem Vermieter mitteilen, das man abweichend vom vorerigen Schreiben der notwendigen Reparatur des Fensters nach Terminvereinbarung zustimmt.
Und den Vorwurf der Nötigung und Belästigung nicht weiter aufrecht erhält.


Das sollte eigentlich ausreichen. Das weitererzählen hat man ja schon untersagt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Geraald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Signatur:Meine persönlich


Vielen Dank Harry van Sell:
Genau das werde ich tun.
Danke für die Anleitung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Geraald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man sollte dem Vermieter mitteilen, das man abweichend vom vorerigen Schreiben der notwendigen Reparatur des Fensters nach Terminvereinbarung zustimmt.
Und den Vorwurf der Nötigung und Belästigung nicht weiter aufrecht erhält.


Das sollte eigentlich ausreichen. Das weitererzählen hat man ja schon untersagt.


Harry van Sell:
Vermieter gerade auch telefonisch erreicht. Alles ist OK.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Sehr schön, dann ist die "Kuh vom Eis" wie man so schön sagt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
Heute bot er mir Job an, das ist eindeutig Nötigung und Belästigung. …sondern auch Demütigung und Herabwürdigung.



Äh…. ernsthaft jetzt? Ein Angebot, sich was dazu zu verdienen, ist Nötigung, Belästigung und sogar Demütigung und Herabwürdigung? Was haben Sie denn für eine seltsame Einstellung? Andere wären froh und glücklich.

Zitat:
Das Fenster hätten Sie in der Leerzeit der Wohnung reparieren können, jetzt können Sie das nach meinem Auszug tun


Das sehen Sie falsch? Wenn an dem Fenster etwas zu reparieren ist und es wurde, warum auch immer, nicht vor Einzu geschafft, dann muß das eben jetzt gemacht werden. Wenn Sie das verweigern und der Schaden sich dadurch im Laufe der Zeit verschlimmert, dann kann man Sie wegen Vernachlässigung der Mietsache zur Kasse bitten. Sie haben eine Schadensminderungspflicht und der kommen Sie auf diese Weise nicht nach. Im übrigen würden Sie auch, falls sich der Schaden verschlimmert, mögliche Minderungsansprüche in der Zukunft verlieren (die Sie jetzt übrigens nicht haben, nur um das klarzustellen). Sieh zu, dass du einen Termin mit dem Maler vereinbarst. Bist doch eh zuhause.

Dieser Absatz hier:

Zitat:
Sie haben mir keinerlei Gefallen getan! In diesem Haus gab es am gleichen Tag wie Ihre eine Antwort einer Vermieterin, ich könnte Ihren Namen nennen, aber ich möchte nicht so sein wie Sie, indiskret, sage aber diese Information unter Eid, dass Sie mich auch bei sich aufgenommen hätte.


ist sinnloses und völlig unverständliches Gefasel. Ebenso wie das hier:

Zitat:
Ich habe Ihnen ein Gefallen getan, in dem Sie jetzt als ein unauffälliger Vermieter beim Bezirksamt registriert sind


Keine Ahnung was Sie damit eigentlich aussagen möchten. Und das Kauderwelsch hat ganz sicher nichts mit dem Wetter zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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