Hallo Communtiy,
gegeben sei der Fall Person A mietet eine Wohnung und ist somit HB. Eine weitere Person ist in dieser Wohnung neben ihm gemeldet. Nun will eine dritte Person einziehen, der Mindestwohnraum wäre auch für 3 Person laut Gesetz ausreichend. Darf der Vermieter den neuen Untermieter nun abweisen mit der Begründung es dürfte nur 1 Person pro Zimmer wohnen? Und hätte er das Recht das so in den Mietvertrag zu schreiben?
Danke für Eure Antworten!
Vermieter erlaubt keine 3 gemeldeten Bewohner in 2 Zimmer Wohnung
Fragen zur Miete?
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Da völlig unklar bleibt, welche Vertragsverhältnisse eigentlich bestehen ist der Sachverhalt nicht zu erkenen und keine Beurteilung der rechtlichen Ansprüche möglich.
Sagen wir mal so: Es wird sich da ja nicht gerade um einen Untermieter handeln. Und einen Lebensgefährten/Lebensgefährtin dürfen Sie eigentlich immer aufnehmen - das könnte er allenfalls bei Überbelegung untersagen, und die dürfte bei 3 Personen in 2 Zimmern kaum gegeben sein...
Und hätte er das Recht das so in den Mietvertrag zu schreiben? Grundsätzlich schon - wie eben erläutert muß man sich aber nur bedingt daran halten...
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ZitatSagen wir mal so: Es wird sich da ja nicht gerade um einen Untermieter handeln. Und einen Lebensgefährten/Lebensgefährtin dürfen Sie eigentlich immer aufnehmen - das könnte er allenfalls bei Überbelegung untersagen, und die dürfte bei 3 Personen in 2 Zimmern kaum gegeben sein... :
Und hätte er das Recht das so in den Mietvertrag zu schreiben? Grundsätzlich schon - wie eben erläutert muß man sich aber nur bedingt daran halten...
Danke für die Antwort. Was heißt, dass man sich nur bedingt daran halten muss?
Das heißt, was ich schon schrieb - Untervermietung muß der Vermieter nicht unbedingt erlauben, die Aufnahme des Partners/der Partnerin schon. Und das muß nicht ausdrücklich im Mietvertrag stehen - in Verträgen stehen öfter Klauseln, die sich nachher als gar nicht wirksam erweisen. Daher ist völlig sinnfrei, zu fragen, "ob der VM das in den Vertrag schreiben" darf - relevant ist, ob das gültig ist.
ZitatDas heißt, was ich schon schrieb - Untervermietung muß der Vermieter nicht unbedingt erlauben, die Aufnahme des Partners/der Partnerin schon. Und das muß nicht ausdrücklich im Mietvertrag stehen - in Verträgen stehen öfter Klauseln, die sich nachher als gar nicht wirksam erweisen. Daher ist völlig sinnfrei, zu fragen, "ob der VM das in den Vertrag schreiben" darf - relevant ist, ob das gültig ist. :
Das relevante Kriterium lautet "Gebrauchsüberlassung an Dritte", die nach § 540 BGB ohne Erlaubnis des Vermieters nicht zulässig ist. Eventuell besteht nach § 553 BGB ein Anspruch auf die Erlaubnis. Vermietung oder unentgeltliche Überlassung ist dabei allerdings an keiner Stelle entscheidungsrelevant.
-- Editiert von Moderator am 16.09.2018 16:26
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