Vermieter erlaubt keine 3 gemeldeten Bewohner in 2 Zimmer Wohnung

14. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
elias01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieter erlaubt keine 3 gemeldeten Bewohner in 2 Zimmer Wohnung

Hallo Communtiy,

gegeben sei der Fall Person A mietet eine Wohnung und ist somit HB. Eine weitere Person ist in dieser Wohnung neben ihm gemeldet. Nun will eine dritte Person einziehen, der Mindestwohnraum wäre auch für 3 Person laut Gesetz ausreichend. Darf der Vermieter den neuen Untermieter nun abweisen mit der Begründung es dürfte nur 1 Person pro Zimmer wohnen? Und hätte er das Recht das so in den Mietvertrag zu schreiben?

Danke für Eure Antworten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Da völlig unklar bleibt, welche Vertragsverhältnisse eigentlich bestehen ist der Sachverhalt nicht zu erkenen und keine Beurteilung der rechtlichen Ansprüche möglich.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32822 Beiträge, 17247x hilfreich)

Sagen wir mal so: Es wird sich da ja nicht gerade um einen Untermieter handeln. Und einen Lebensgefährten/Lebensgefährtin dürfen Sie eigentlich immer aufnehmen - das könnte er allenfalls bei Überbelegung untersagen, und die dürfte bei 3 Personen in 2 Zimmern kaum gegeben sein...
Und hätte er das Recht das so in den Mietvertrag zu schreiben? Grundsätzlich schon - wie eben erläutert muß man sich aber nur bedingt daran halten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
elias01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sagen wir mal so: Es wird sich da ja nicht gerade um einen Untermieter handeln. Und einen Lebensgefährten/Lebensgefährtin dürfen Sie eigentlich immer aufnehmen - das könnte er allenfalls bei Überbelegung untersagen, und die dürfte bei 3 Personen in 2 Zimmern kaum gegeben sein...
Und hätte er das Recht das so in den Mietvertrag zu schreiben? Grundsätzlich schon - wie eben erläutert muß man sich aber nur bedingt daran halten...


Danke für die Antwort. Was heißt, dass man sich nur bedingt daran halten muss?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32822 Beiträge, 17247x hilfreich)

Das heißt, was ich schon schrieb - Untervermietung muß der Vermieter nicht unbedingt erlauben, die Aufnahme des Partners/der Partnerin schon. Und das muß nicht ausdrücklich im Mietvertrag stehen - in Verträgen stehen öfter Klauseln, die sich nachher als gar nicht wirksam erweisen. Daher ist völlig sinnfrei, zu fragen, "ob der VM das in den Vertrag schreiben" darf - relevant ist, ob das gültig ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das heißt, was ich schon schrieb - Untervermietung muß der Vermieter nicht unbedingt erlauben, die Aufnahme des Partners/der Partnerin schon. Und das muß nicht ausdrücklich im Mietvertrag stehen - in Verträgen stehen öfter Klauseln, die sich nachher als gar nicht wirksam erweisen. Daher ist völlig sinnfrei, zu fragen, "ob der VM das in den Vertrag schreiben" darf - relevant ist, ob das gültig ist.



Das relevante Kriterium lautet "Gebrauchsüberlassung an Dritte", die nach § 540 BGB ohne Erlaubnis des Vermieters nicht zulässig ist. Eventuell besteht nach § 553 BGB ein Anspruch auf die Erlaubnis. Vermietung oder unentgeltliche Überlassung ist dabei allerdings an keiner Stelle entscheidungsrelevant.

-- Editiert von Moderator am 16.09.2018 16:26

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