Vermieter durchsucht Mülltonnen und entwendet den Inhalt

26. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Yosh1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter durchsucht Mülltonnen und entwendet den Inhalt

Hallo zusammen,

ich brauche dringend eure Hilfe. Ich wohne seit ca 10 Jahren mit meiner Partnerin in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 4 Mietparteien. In dieser Zeit ist uns aufgefallen, das unser Vermieter die Mülltonnen und deren Inhalt regelmäßig kontrolliert. In der Regel entnimmt er Müllsäcke und öffnet diese. Das ist uns zwar unangenehm, aber soweit ich weiß, ist dies auch sein Recht als Vermieter. Womit wir jedoch ein großes Problem haben ist, das er Gegenstände aus dem Müll entnimmt und diese in seiner Garage sammelt. Das fängt an von persönlichen Gegenständen wie alte Bilder, über defekte Haushaltsgerät (zB. kaputte Zitronenpresse aus Plastik) bis hin zu Flaschen oder Spielzeug. Auch Gegenstände, die ich vor Jahren über den Sperrmüll entsorgt hatte, konnte ich in der Garage des Vermieters erkennen. Er zerreißt auch unsere Biobeutel und entnimmt zB alte Brötchen oder Fleischreste. Er legt diese dann auf seine Wiese (für seine "Freunde"). Ich musste nun schon zum zweiten Mal mit meinem PKW in die Werkstatt, da ich Toastbrot auf dem Abgaskrümmer hatte (die Marder holen das halt von seiner Wiese und bunkern das dann in unseren Fahrzeugen). Wir haben eigentlich ein gutes Verhältnis zu unserem Vermieter, wissen aber das er sehr schnell eingeschnappt reagiert wenn man ihn auf sein Verhalten anspricht. Beim Durchsuchen schaut er sich ständig um, ob ihn jemand beobachtet. Das Mietobjekt wird durch eine Hausverwaltung verwaltet. Wie sollen wir uns am besten verhalten? Ist der Diebstahl von Abfall nicht eine Ordnungswidrigkeit?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe !!!

-- Editiert von Yosh1 am 26.07.2018 13:58

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Yosh1):
Das ist uns zwar unangenehm, aber soweit ich weiß, ist dies auch sein Recht als Vermieter.

Er hat durchaus das Recht die ordnungsgemäße Entsorgung zu kontrollieren. Ob das das öffnen der Sacke beinhaltet ist eher zeiwelfelhaft.

Kann euch aber egal sein, denn bei den Säcken und deren Inhalt handelt es sich nicht um euer Eigentum.



Das ist in erster Linie ein psychisches Problem des Vermieters - juristisch beizukommen wird nicht ganz einfach.



Das entwenden von Abfall ist in der Regel eine Ordnungswidirgkeit / Straftat.
Kommt darauf an, was genau die Satzung der Gemeinde dazu sagt.
Die kann man dann da auch mit ins Boot nehmen.


Wegen dem entwenden von Abfall das zuständige Amt / den Entsorger.
Wegen dem horten zum einen den sozialpsychiatrischen Dienst, zum anderen wegen dem lagern in der Garage das Ordnungsamt (Garangenverodnung) und die Feuerwehr (Brandschutz).
Wegen den alten Brötchen oder Fleischresten für seine "Freunde", da wäre dann wohl das Ordnungsamt zuständig (anfüttern von Wilddtieren).

Wegen letzerem könnte man auch eine Unterlassungsklage anstreben, da durch dieses Verhalten ja auch schon Schäden am Kfz entstanden sind - wenn man einen Zusammenhang beweisen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wegen letzerem könnte man auch eine Unterlassungsklage anstreben, da durch dieses Verhalten ja auch schon Schäden am Kfz entstanden sind - wenn man einen Zusammenhang beweisen könnte.


Was aber das Vertragsverhältnis, was derzeit ja ungetrübt zu sein scheint, nachhaltig verändern könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kann euch aber egal sein, denn bei den Säcken und deren Inhalt handelt es sich nicht um euer Eigentum.


Das ist solange das Eigentum des Mieters bis der Entsorger es abholt und dann seins ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Das ist solange das Eigentum des Mieters bis der Entsorger es abholt und dann seins ist.

Da steht in vielen Satzung der Gemeinden und im § 959 BGB aber anderes.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wegen dem horten zum einen den sozialpsychiatrischen Dienst Was soll der denn da tun? Der wird im Höchstfall einen Brief schreiben, der Vermieter möge gelegentlich vorbeischauen, sofern er Lust dazu hat...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Was soll der denn da tun?

Nun, kommt darauf an wie plastisch man das schildert und wie die Verhälnisse sind.
Wenn man Essensreste hortet, Schädlinge anzieht und sonst auch ein "Messie" ist, dann kann es schon zu Maßnahmen kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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